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Fr, 12:56 Uhr
16.11.2012

Jedes siebte Fahrzeug mit defektem Rücklicht

Fahren im Nebel ist nicht jedermanns Sache. Es verlangt dem Fahrer eine erhöhte Konzentration ab. Einige Fahrzeugführer sind mit den eingeschränkten Sichtverhältnissen schlichtweg überfordert und oftmals viel zu schnell unterwegs, konstatiert der TÜV Thüringen...

„Das Wichtigste bei aufkommenden Nebel ist, das Licht einzuschalten und die Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen anzupassen“, erklärt Torsten Hesse vom TÜV Thüringen. Die StVO schreibt das Einschalten des Abblendlichts bei eingeschränkter Sicht sogar vor. „Zusätzlich dürfen bei derartigen Witterungsverhältnissen die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden“, so Hesse.

„Nur wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 Meter beträgt, darf die Nebelschlussleuchte zugeschaltet werden“, mahnt er. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweiten unter 50 Metern ist auf maximal 50 Kilometer pro Stunde begrenzt, wenn nicht sogar eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Nach Einschätzung des Verkehrsexperten vergessen einige Verkehrsteilnehmer allerdings, die Nebelschlussleuchte auszuschalten, wenn sich die Sicht wieder verbessert hat. „Der nachfolgende Verkehr kann dadurch geblendet werden, Bremsleuten könnten eventuell zu spät wahrgenommen werden“, weiß Hesse aus eigener Erfahrung zu berichten.

Eine große Gefahr geht von Fahrzeugen aus, die mit defekter oder falsch eingestellter Beleuchtungsanlage unterwegs sind. Das lässt sich auch aus den Ergebnissen des kostenlosen Lichttests vom Oktober dieses Jahres ablesen. Demnach war nahezu jedes sechste vom TÜV Thüringen untersuchte Fahrzeug (16 Prozent) mit Defekten an den vorderen Scheinwerfern unterwegs.

Erschreckend hoch war auch die Zahl der Fahrzeuge mit defekter rückwärtiger Beleuchtung. Fast 14 Prozent, also jedes siebte Fahrzeug, hatte hier Probleme. „Gerade bei Nebel stellen diese Verkehrsteilnehmer ein erhöhtes Unfallrisiko dar“, warnt der Verkehrsexperte Hesse. Eine weitere Gefahr geht von Fahrzeugen mit defekten Bremslichtern aus. Diese machten immerhin nahezu fünf Prozent der zum Lichttest vorgeführten Fahrzeuge aus.

Torsten Hesse bewertet die Ergebnisse des Lichttests so: „Die Funktion der lichttechnischen Einrichtung kann jeder Fahrzeugführer in Eigenregie prüfen und sollte vor Fahrtantritt kontrolliert werden. Umso unverständlicher, dass so viele Fahrzeuge mit mangelhafter Fahrzeugbeleuchtung unterwegs sind.“
Autor: nnz

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