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Mo, 12:25 Uhr
10.12.2012

Verbot statt Versprechen

Der BUND Thüringen fordert die Thüringer Landesregierung auf, ein bundesweites gesetzliches Verbot für Fracking im Rahmen einer Bundesratsinitiative durchzusetzen. Die Abgeordneten des Thüringer Landtages werden aufgefordert, von ihrer Gesetzgebungskompetenz Gebrauch zu machen und für Fracking die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung verbindlich vorzuschreiben.


„Wir brauchen beim Fracking gesetzlich eindeutige Verbote, keine leeren Versprechen oder Sonntagsreden“, erklärte Dr. Burkhard Vogel, Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen. „Die scheinheilige Taktiererei im Landtag, in der Landesregierung und auch im Bundesrat muss endlich ein Ende haben. Nur ein bundesweites Verbot durch grundlegende Novellierung des Bundesbergrechtes kann den Einsatz dieser gemeingefährlichen Technologie stoppen.“

Vogel kritisierte, dass das Versprechen von Ministerpräsidentin Lieberknecht, in Thüringen Anträge auf Fracking nicht zu genehmigen, keine gesetzliche Grundlage habe. Nach geltendem Bergerecht könne ein Antrag auf unkonventionelle Gewinnung von Erdgas in Thüringen kaum abgelehnt werden. Allerdings habe es der Thüringer Gesetzgeber in der Hand, für Fracking-Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit umfassender Bürgerbeteiligung gesetzlich zu verankern.

Statt von der eigenen Gesetzgebungskompetenz Gebrauch zu machten, verschanzten sich die Abgeordneten von CDU und SPD hinter einer unverbindlichen Erklärung gegen Fracking zum „gegenwärtigen Zeitpunkt“.

Auch die Bundesratsinitiative der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wird vom BUND Thüringen kritisiert. Das Verbot des Einsatzes umweltschädlicher Chemikalien beim Fracking vollziehe nur den Stand der Technik nach. Firmen wie BNK hätten sich ohnehin bereits freiwillig hierzu bereit erklärt.
„Beim Fracking kommt es aber nicht nur darauf an, was man von oben hinein presst, sondern auch auf das, was man aus großen Tiefen an die Oberfläche befördert“, sagte Vogel.

Das an die Oberfläche geförderte sogenannte Lagerstättenwasser könne unabhängig von den eingesetzten Chemikalien giftige Schwermetalle, gefährliche Kohlenwasserstoffe und sogar radioaktive Substanzen enthalten. Die unschädliche „Entsorgung“ dieser Abwässer sei ein unlösbares Problem. Das „saubere Fracking“ löse auch die anderen Umweltprobleme nicht, welche mit dem Einsatz dieser Technologie verbunden seien. Hierzu gehöre u.a. der gigantische Wasserbedarf von bis zu fünf Millionen Liter Wasser pro Frack oder die Gefahr des Übertretens von Erdgas in Grundwasservorkommen durch die künstlich erzeugten Risse im Gestein.

„Fracking zur Gewinnung unkonventioneller Erdgasvorkommen ist eine Hochrisiko-Technologie, deren Auswirkungen auf die Umwelt nicht beherrschbar sind. Landtag, Landesregierung und Bundestag müssen jetzt endlich handeln und Fracking gesetzlich verbieten“, forderte Vogel.

Die Fraktionen von CDU und SPD im Thüringer Landtag sind sich einig, dass die Fracking genannte Technologie zur Förderung von unkonventionellem Erdgas mittels umwelttoxischer Chemikalien in Thüringen nicht zum Einsatz kommen darf. Das erklärten die umweltpolitischen Sprecher der Fraktionen, Egon Primas (CDU) und Frank Weber (SPD), in Erfurt anlässlich der abschließenden Beratung zu diesem Thema im Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz des Thüringer Landtags.

„Sicherheit für Mensch und Umwelt hat für uns höchste Priorität. Da Beeinträchtigungen beim Fracking insbesondere für das Grundwasser nicht ausgeschlossen werden können, sind wir der Auffassung, dass wir diese Art der Erdgasförderung in Thüringen nicht wollen“, so Primas und Weber übereinstimmend. „Wir nehmen auch die Vorbehalte in Teilen der Bevölkerung gegen diese Methode der Erdgasgewinnung sehr ernst“, erklären die Abgeordneten mit Blick auf die heutige Übergabe von rund 11 000 Unterschriften an Thüringens Ministerpräsidentin Lieberknecht durch Vertreter von Bürgerinitiativen.
Autor: red

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