Di, 20:48 Uhr
30.04.2013
Was steht zur Diskussion? (2)
Was steht zur Diskussion? (2)
Nach der Darstellung der finanziellen Situation jetzt zum Thema, welche Schulen stehen denn wie zur Disposition, wenn der Kreistag dem Entwurf der Schulnetzplanung zustimmt?
In einer Übersicht von 20 Punkten sind die vorgeschlagenen Schulstandortveränderungen aufgelistet.
Pos:1
Staatlichen Berufsschule Artern (SBBS).
Vorgesehen ist die Aufhebung der Schule zum nächstmöglichen Zeitpunkt Bildung eines Schulteils des SBZ Kyffhäuserkreis mit der Option einer späteren Zusammenführung in Sondershausen
Bemerkung/Bedingung/Voraussetzung:
Bei Wegfall weiterer Ausbildungsberufe ; Defizite bei der Gebäudeauslastung
Möglicher Termin : 31.07. 2014
Pos:2
Kyffhäuser-Gymnasium
Dauerhafter Verblei in Bad Frankenhausen; zwischen RF Frankenhausen und dem Kyf-Gym findet ein Gebäudetausch statt. Aufnahme einer Grundschule im Gebäude
Bemerkung/Bedingung/Voraussetzung:
Kapazitätserweiterung in der Müldener Str.. Für das Kyf-Gym, Sanierung des Schulgebäudes Fritz Brather-Str- vor Umzug der RS Frankenhausen
Möglicher Termin : Nach Abschluss der Baumaßnahmen ca. 2016
Pos:3
Klosterschule Roßleben
Weiterführung der staatlichen Ersatzschule über 2018 hinaus bei deutlicher Kostenentlastung (Nachverhandlung)
Bemerkung/Bedingung/Voraussetzung:
Abstimmung mit Kultusministerium und der Stiftung als Schulträger
Möglicher Termin : Zeitnah ab 01.08.2018
Pos:4
Räumliche Konzentration von Grundschulen im Bereich Bad Frankenhausen
Verlagerung der GS Rottleben und Udersleben nach Bad Frankenhausen in das Gebäude Feldstr. 13
Bemerkung/Bedingung/Voraussetzung:
Raumbedarf absichern Modernisierungsbedarf beseitigen Verlagerung ST BFH des FÖZ nach Artern in das Gebäude des SBBS)
Möglicher Termin : 2014 bzw. 2013 (FÖZ)
Pos:5
Neugestaltung der Schullandschaft Artern
Nachnutzung eines Teils der SSBS Artern durch FÖZ Artern, ST Bad Frankenhausen sowie perspektivisch durch RS Artern
Bemerkung/Bedingung/Voraussetzung:
Nachnutzung des Gebäudes Feldstraße BFH und der Borlach-Schule Artern möglich, Erarbeitung eines möglichen Raumkonzepts
Möglicher Termin : ab 2013 / 2014
Pos:6
RS Oldisleben
Verlagerung der Schmücke GS von Heldungen nach Oldisleben
Bemerkung/Bedingung/Voraussetzung:
Kapazitätserweiterung für GS, Gründung einer Gemeinschaftsschule in Oldisleben; sonst Aufhebung wie beschlossen umsetzen
Möglicher Termin : 2015/2016
Pos:7
Schmücke-GS -Heldrungen
Siehe pos. 6
Bemerkung/Bedingung/Voraussetzung:
Wegen gravierendem Sanierungsstau und beträchtlichen Sicherheitsrisiken
Möglicher Termin : 2015/2016
Pos:8
GS Udersleben
Siehe pos. 4
Bemerkung/Bedingung/Voraussetzung:
Wegen gravierendem Sanierungsstau und beträchtlichen Sicherheitsrisiken
Möglicher Termin : zum Schuljahr 2015 /2016
Pos:9
GS Rottleben
Siehe pos. 4
Bemerkung/Bedingung/Voraussetzung:
Wegen gravierendem Sanierungsstau und beträchtlichen Sicherheitsrisiken
Möglicher Termin : zum Schuljahr 2015 /2016
Pos:10
GS Bottendorf / GS Wiehe
Zusammenführung in Bottendorf zu einem späterem Zeitpunkt
Bemerkung/Bedingung/Voraussetzung:
Umsetzung unter Beachtung des Raumbedarf und -angebots
Möglicher Termin : nach 2018
Pos:11
RS Bad Frankenhausen
Siehe Pos 2
Pos:12
GS Keula
Aufhebung in Abstimmung mit dem Unstrut-Hainich Kreis Schüler gehen nach GS Menteroda
Bemerkung/Bedingung/Voraussetzung:
Wegen stagnierender und perspektivisch rückläufiger Schülerzahlen und des Sanierungsbedarfs, bis dahin keine weiteren Investitionen
Möglicher Termin : Zum Schuljahr 2015 /2016
Pos:13
GS Hohenebra
Und Zuordnung zu den GS Ebeleben und Westerengel je nach Entfernung
Bemerkung/Bedingung/Voraussetzung:
Wegen stagnierender und perspektivisch rückläufiger Schülerzahlen und des Sanierungsbedarfs, bis dahin keine weiteren Investitionen
Möglicher Termin : Zum Schuljahr 2015 /2016
Pos:14
GS Westerengel
Aufnahme von Teilen der GS Hohenebra
Bemerkung/Bedingung/Voraussetzung:
Siehe Pos 13
Möglicher Termin : Zum Schuljahr 2015 /2016
Pos:15
GS Greußen
Verlagerung im Zuge der Neuordnung der Schullandschaft in Greßen
Bemerkung/Bedingung/Voraussetzung:
Berücksichtigung im Raumkonzept
Möglicher Termin : 2016
Pos:16
RS Greußen
Bildung einer Gemeinschaftsschule mit dem Hardenberg-Gymnasium Greußen
Bemerkung/Bedingung/Voraussetzung:
Siehe Antrag der Schulkonferenz, unverzügliches Schaffen durch Ersatzneubau am Standort des jetzigen Gymnasiums
Möglicher Termin : nach Genehmigung
Pos:17
Hardenberg-Gymnasium
Bildung einer Gemeinschaftsschule mit dem Hardenberg-Gymnasium Greußen
Bemerkung/Bedingung/Voraussetzung:
Siehe Antrag der Schulkonferenz, unverzügliches Schaffen durch Ersatzneubau am Standort des jetzigen Gymnasiums
Möglicher Termin : nach Genehmigung
Pos:18
GS Ebeleben
Aufnahme eines Teils der GS Hohenebra
Bemerkung/Bedingung/Voraussetzung:
Raumbedarf sicherstellen
Möglicher Termin : s.o
Pos:19
RS Ebeleben
Aufgabe das Hauses II (am Markt), Sicherstellung des Raumbedarfs durch Kapazitätserweiterung am Haus I
Bemerkung/Bedingung/Voraussetzung:
Nachnutzung der Immobilie Haus II gesichert
Möglicher Termin : nach Kapazitätserweiterung
Pos:20
Schulstandort Sondershausen Kernstadt
Neuordnung der Schullandschaft im Beeich der Grund- und Regelschulen unter Beachtung künftiger Schülerzahlen und der vorhandenen Schulgebäude
Pos:20a
RS Franzberg Sondershausen
Ersatzneubau RS Franzberg
Bemerkung/Bedingung/Voraussetzung:
Mittel- und langfristiger Bedarf gegeben
Möglicher Termin : bis Ende 2015
Pos:20b
Scholl-Gym Sondershausen
Bemerkung/Bedingung/Voraussetzung:
Raumbedarf kontinuierlich decken
Möglicher Termin : lfd.
Pos:20c
SBZ Sondershausen
Siehe Pos 1
Bemerkung/Bedingung/Voraussetzung:
Raumkapazität und Zusammenführung der Schulteile an den Schülerzahlen orientieren
Möglicher Termin : lfd.
Für Schulen, die bisher nicht genannt wurden, wird davon augegegangen, dass es in den nächsten fünf Jahren keine Änderungen geben wird.
Abschließend wurde durch Landrätin Antje Hochwind (SPD) und ihrem 1. Beigeordneten Holger Häßler folgendes Fazit gezogen:
"Mit dem Beschluss zur Fortschreibung der Schulnetzplanung im Kyffhäuserkreis werden die Grundlagen für einen zeitnahen und kontinuierlichen Abbau des bestehenden Investitionsstau im Schulbereich gelegt.
Anders als noch 2011 wird in diesem Zusammenhang die Kreditierung bzw. Finanzierung von Schulbaumaßnahmen über kreditähnliche Geschäfte zielgerichtet verfolgt.
Sofern die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden, wird der Start einer solchen Sanierungs- und Modernisierungsoffensive bereits im Jahre 2014 erfolgen.
Das heißt zugespitzt, dass es ohne den Beschluss eines Schulnetzplanes auch keine Finanzierungsgrundlagen für Investitionen in das Schulnetz gibt!"
Autor: khhNach der Darstellung der finanziellen Situation jetzt zum Thema, welche Schulen stehen denn wie zur Disposition, wenn der Kreistag dem Entwurf der Schulnetzplanung zustimmt?
In einer Übersicht von 20 Punkten sind die vorgeschlagenen Schulstandortveränderungen aufgelistet.
Pos:1
Staatlichen Berufsschule Artern (SBBS).
Vorgesehen ist die Aufhebung der Schule zum nächstmöglichen Zeitpunkt Bildung eines Schulteils des SBZ Kyffhäuserkreis mit der Option einer späteren Zusammenführung in Sondershausen
Bemerkung/Bedingung/Voraussetzung:
Bei Wegfall weiterer Ausbildungsberufe ; Defizite bei der Gebäudeauslastung
Möglicher Termin : 31.07. 2014
Pos:2
Kyffhäuser-Gymnasium
Dauerhafter Verblei in Bad Frankenhausen; zwischen RF Frankenhausen und dem Kyf-Gym findet ein Gebäudetausch statt. Aufnahme einer Grundschule im Gebäude
Bemerkung/Bedingung/Voraussetzung:
Kapazitätserweiterung in der Müldener Str.. Für das Kyf-Gym, Sanierung des Schulgebäudes Fritz Brather-Str- vor Umzug der RS Frankenhausen
Möglicher Termin : Nach Abschluss der Baumaßnahmen ca. 2016
Pos:3
Klosterschule Roßleben
Weiterführung der staatlichen Ersatzschule über 2018 hinaus bei deutlicher Kostenentlastung (Nachverhandlung)
Bemerkung/Bedingung/Voraussetzung:
Abstimmung mit Kultusministerium und der Stiftung als Schulträger
Möglicher Termin : Zeitnah ab 01.08.2018
Pos:4
Räumliche Konzentration von Grundschulen im Bereich Bad Frankenhausen
Verlagerung der GS Rottleben und Udersleben nach Bad Frankenhausen in das Gebäude Feldstr. 13
Bemerkung/Bedingung/Voraussetzung:
Raumbedarf absichern Modernisierungsbedarf beseitigen Verlagerung ST BFH des FÖZ nach Artern in das Gebäude des SBBS)
Möglicher Termin : 2014 bzw. 2013 (FÖZ)
Pos:5
Neugestaltung der Schullandschaft Artern
Nachnutzung eines Teils der SSBS Artern durch FÖZ Artern, ST Bad Frankenhausen sowie perspektivisch durch RS Artern
Bemerkung/Bedingung/Voraussetzung:
Nachnutzung des Gebäudes Feldstraße BFH und der Borlach-Schule Artern möglich, Erarbeitung eines möglichen Raumkonzepts
Möglicher Termin : ab 2013 / 2014
Pos:6
RS Oldisleben
Verlagerung der Schmücke GS von Heldungen nach Oldisleben
Bemerkung/Bedingung/Voraussetzung:
Kapazitätserweiterung für GS, Gründung einer Gemeinschaftsschule in Oldisleben; sonst Aufhebung wie beschlossen umsetzen
Möglicher Termin : 2015/2016
Pos:7
Schmücke-GS -Heldrungen
Siehe pos. 6
Bemerkung/Bedingung/Voraussetzung:
Wegen gravierendem Sanierungsstau und beträchtlichen Sicherheitsrisiken
Möglicher Termin : 2015/2016
Pos:8
GS Udersleben
Siehe pos. 4
Bemerkung/Bedingung/Voraussetzung:
Wegen gravierendem Sanierungsstau und beträchtlichen Sicherheitsrisiken
Möglicher Termin : zum Schuljahr 2015 /2016
Pos:9
GS Rottleben
Siehe pos. 4
Bemerkung/Bedingung/Voraussetzung:
Wegen gravierendem Sanierungsstau und beträchtlichen Sicherheitsrisiken
Möglicher Termin : zum Schuljahr 2015 /2016
Pos:10
GS Bottendorf / GS Wiehe
Zusammenführung in Bottendorf zu einem späterem Zeitpunkt
Bemerkung/Bedingung/Voraussetzung:
Umsetzung unter Beachtung des Raumbedarf und -angebots
Möglicher Termin : nach 2018
Pos:11
RS Bad Frankenhausen
Siehe Pos 2
Pos:12
GS Keula
Aufhebung in Abstimmung mit dem Unstrut-Hainich Kreis Schüler gehen nach GS Menteroda
Bemerkung/Bedingung/Voraussetzung:
Wegen stagnierender und perspektivisch rückläufiger Schülerzahlen und des Sanierungsbedarfs, bis dahin keine weiteren Investitionen
Möglicher Termin : Zum Schuljahr 2015 /2016
Pos:13
GS Hohenebra
Und Zuordnung zu den GS Ebeleben und Westerengel je nach Entfernung
Bemerkung/Bedingung/Voraussetzung:
Wegen stagnierender und perspektivisch rückläufiger Schülerzahlen und des Sanierungsbedarfs, bis dahin keine weiteren Investitionen
Möglicher Termin : Zum Schuljahr 2015 /2016
Pos:14
GS Westerengel
Aufnahme von Teilen der GS Hohenebra
Bemerkung/Bedingung/Voraussetzung:
Siehe Pos 13
Möglicher Termin : Zum Schuljahr 2015 /2016
Pos:15
GS Greußen
Verlagerung im Zuge der Neuordnung der Schullandschaft in Greßen
Bemerkung/Bedingung/Voraussetzung:
Berücksichtigung im Raumkonzept
Möglicher Termin : 2016
Pos:16
RS Greußen
Bildung einer Gemeinschaftsschule mit dem Hardenberg-Gymnasium Greußen
Bemerkung/Bedingung/Voraussetzung:
Siehe Antrag der Schulkonferenz, unverzügliches Schaffen durch Ersatzneubau am Standort des jetzigen Gymnasiums
Möglicher Termin : nach Genehmigung
Pos:17
Hardenberg-Gymnasium
Bildung einer Gemeinschaftsschule mit dem Hardenberg-Gymnasium Greußen
Bemerkung/Bedingung/Voraussetzung:
Siehe Antrag der Schulkonferenz, unverzügliches Schaffen durch Ersatzneubau am Standort des jetzigen Gymnasiums
Möglicher Termin : nach Genehmigung
Pos:18
GS Ebeleben
Aufnahme eines Teils der GS Hohenebra
Bemerkung/Bedingung/Voraussetzung:
Raumbedarf sicherstellen
Möglicher Termin : s.o
Pos:19
RS Ebeleben
Aufgabe das Hauses II (am Markt), Sicherstellung des Raumbedarfs durch Kapazitätserweiterung am Haus I
Bemerkung/Bedingung/Voraussetzung:
Nachnutzung der Immobilie Haus II gesichert
Möglicher Termin : nach Kapazitätserweiterung
Pos:20
Schulstandort Sondershausen Kernstadt
Neuordnung der Schullandschaft im Beeich der Grund- und Regelschulen unter Beachtung künftiger Schülerzahlen und der vorhandenen Schulgebäude
Pos:20a
RS Franzberg Sondershausen
Ersatzneubau RS Franzberg
Bemerkung/Bedingung/Voraussetzung:
Mittel- und langfristiger Bedarf gegeben
Möglicher Termin : bis Ende 2015
Pos:20b
Scholl-Gym Sondershausen
Bemerkung/Bedingung/Voraussetzung:
Raumbedarf kontinuierlich decken
Möglicher Termin : lfd.
Pos:20c
SBZ Sondershausen
Siehe Pos 1
Bemerkung/Bedingung/Voraussetzung:
Raumkapazität und Zusammenführung der Schulteile an den Schülerzahlen orientieren
Möglicher Termin : lfd.
Für Schulen, die bisher nicht genannt wurden, wird davon augegegangen, dass es in den nächsten fünf Jahren keine Änderungen geben wird.
Abschließend wurde durch Landrätin Antje Hochwind (SPD) und ihrem 1. Beigeordneten Holger Häßler folgendes Fazit gezogen:
"Mit dem Beschluss zur Fortschreibung der Schulnetzplanung im Kyffhäuserkreis werden die Grundlagen für einen zeitnahen und kontinuierlichen Abbau des bestehenden Investitionsstau im Schulbereich gelegt.
Anders als noch 2011 wird in diesem Zusammenhang die Kreditierung bzw. Finanzierung von Schulbaumaßnahmen über kreditähnliche Geschäfte zielgerichtet verfolgt.
Sofern die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden, wird der Start einer solchen Sanierungs- und Modernisierungsoffensive bereits im Jahre 2014 erfolgen.
Das heißt zugespitzt, dass es ohne den Beschluss eines Schulnetzplanes auch keine Finanzierungsgrundlagen für Investitionen in das Schulnetz gibt!"
Kommentare
Bisher gibt es keine Kommentare.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.