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Do, 16:09 Uhr
09.05.2013

Gewappnet für den Fall der Fälle

Sportarten wie Tauchen, Bouldern oder Singlespeed liegen im Trend - viele Menschen suchen in ihrer Freizeit die extreme Erfahrung. Neben der körperlichen Herausforderung stellt häufig auch ein gewisses Risiko den Reiz dieser Sportarten dar...


Risiko für die eigene Sicherheit, aber auch Risiko für die Sicherheit anderer. Entsprechend umfassend sollte man sich absichern.

Auf den Umfang der Unfallversicherung achten

"Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die sich im direkten Zusammenhang mit Beruf, Schule oder Studium ereignen", erläutert Frank Manekeller, Abteilungsleiter Schaden bei der HDI Versicherung AG. Nur mit einer privaten Unfallversicherung sei man als Hobbysportler stets abgesichert. Sie trete ein, wenn sich ein Sportler in der Freizeit so schwer verletze, dass bleibende Schäden oder sogar eine Behinderung die Folge seien. "Die Höhe der Leistung hängt dabei sowohl von der Versicherungssumme als auch von der Schwere der Schädigung ab", betont Manekeller.

Im Falle eines Falles

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung springt ein, wenn ein Sportler nach einem Unfall oder auch krankheitsbedingt nicht mehr voll arbeiten kann. Sie ist genau wie die Unfallversicherung daher eine wichtige Police für Sportbegeisterte, um im Fall des Falles die finanzielle Existenz zu bewahren. Bei der Ausübung einer Sportart kann es auch zu Personen- oder Sachschäden gegenüber Dritten kommen. "Eine Privathaftpflicht gehört deshalb genauso zur 'Standardausrüstung' wie ein Helm zum Fahrradfahren", sagt Frank Manekeller.Eine Hausratversicherung schließlich tritt ein, wenn Ausrüstung oder Sportgeräte zum Beispiel bei einem Einbruch aus den versicherten Räumlichkeiten gestohlen werden. Gerade bei hochwertigen Sportgeräten, die außer Haus verwendet werden, ist aber eine Zusatzdeckung sinnvoll. "Biker sollten ihre hochwertigen Fahrräder mit einer dem Wert entsprechenden Summe versichern und auf einen Versicherungsschutz ohne Nachteinschränkung achten", lautet die Empfehlung des Versicherungsexperten.

Daten & Fakten

Hobbytaucher beispielsweise sollten darauf achten, dass die private Unfallversicherung auch bei tauchtypischen Gesundheitsschäden wie etwa der Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen eintritt. "Ebenso sollten Kosten für die Behandlung in einer Druckkammer mitversichert sein", empfiehlt Frank Manekeller von der HDI Versicherung AG. Tauchen sei zudem keine Einzelsportart. Wer seinen "Buddy" unter Wasser zurück oder aus den Augen lasse, dem drohen bei einem Unfall der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit und sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Autor: red

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