Do, 11:19 Uhr
20.03.2014
Zwei Gartenhäuser heimgesucht
In Artern haben unbekannte Täter sich lieber in Gartenhäusern "bedient" als ihr Werkzeug im Baumarkt zu kaufen. Hier kn mit den Einzelheiten...
In der Zeit vom 16.03.2014, gegen 17:30 Uhr bis 19.03.2013, gegen 13:00 Uhr drangen unbekannte Täter in eine Gartenlaube der Gartenanlage Kyffhäusergrund in Artern ein. Sie entwendeten einen elektrischen Rasentrimmer, eine Heckenschere, eine Rohrzange sowie Elektrokabel.
Der Beuteschaden beträgt 100 Euro. Der durch den Einbruch entstanden Sachschaden beträgt 250 Euro.
In der Zeit vom 28.02.2014 bis zum 19.03.2014, 13:00 Uhr drangen unbekannte Täter in Artern ,Schönfelder Straße in ein Gartenhaus ein. Vermutlich über den Gartenzaun drangen die unbekannten auf das Gartengrundstück und hebelten dann die Tür zur Laube auf.
Sie entwendeten einen Winkelschleifer, einen elektrischen Hobel, einen Tacker, eine elektrische Heckenschere und eine Motorhacke. Im Gartengrundstück zerstörten sie außerdem eine Lampe am Gartenweg sowie einen aufgestellten Pool.
Es entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 650 Euro. Der entstandene Beuteschaden beträgt rund 670 Euro.
Autor: khhIn der Zeit vom 16.03.2014, gegen 17:30 Uhr bis 19.03.2013, gegen 13:00 Uhr drangen unbekannte Täter in eine Gartenlaube der Gartenanlage Kyffhäusergrund in Artern ein. Sie entwendeten einen elektrischen Rasentrimmer, eine Heckenschere, eine Rohrzange sowie Elektrokabel.
Der Beuteschaden beträgt 100 Euro. Der durch den Einbruch entstanden Sachschaden beträgt 250 Euro.
In der Zeit vom 28.02.2014 bis zum 19.03.2014, 13:00 Uhr drangen unbekannte Täter in Artern ,Schönfelder Straße in ein Gartenhaus ein. Vermutlich über den Gartenzaun drangen die unbekannten auf das Gartengrundstück und hebelten dann die Tür zur Laube auf.
Sie entwendeten einen Winkelschleifer, einen elektrischen Hobel, einen Tacker, eine elektrische Heckenschere und eine Motorhacke. Im Gartengrundstück zerstörten sie außerdem eine Lampe am Gartenweg sowie einen aufgestellten Pool.
Es entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 650 Euro. Der entstandene Beuteschaden beträgt rund 670 Euro.
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