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Mi, 14:32 Uhr
28.05.2014

"Sondershäuser Schwanenpetition"

So eben erreichte kn die Stellungnahme der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten zur "Sondershäuser Schwanenpetition". Hier kn mit dem vollen Wortlaut...

Am Mittwoch, dem 21. Mai 2014, wurde der Schlossverwaltung Sondershausen eine sogenannte „Petition“ übergeben. Darin fordern die Unterzeichner die Errichtung von Schutzhütten und geschützten Brutplätzen auf dem Schlossparksee Sondershausen für Schwäne. Zu der bedauerlicherweise emotionalisierten Debatte um den Schutz von Schwänen nimmt die Stiftung hier betont sachlich Stellung:

Selbstverständlich ist die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten bei Übergriffen auf Tiere in den Parkanlagen bestürzt und verurteilt jegliche Art von Vandalismus sowohl gegenüber Tieren als auch Bestandteilen des Parks. Die Stiftung fordert immer wieder Distanz zu den Tieren zu halten.

Die Stiftung steht mit der zuständigen Naturschutzbehörde des Landkreises in engem Kontakt und stimmt ihr Handeln mit ihr ab. Laut deren Aussage ist bisher nicht verbindlich einzuschätzen, ob es sich bei der Zerstörung des Schwanengeleges tatsächlich um Vandalismus handelte, oder um die Zerstörung durch ein Tier.

Die Stiftung muss an dieser Stelle allerdings deutlich machen, dass es sich bei den Schwänen um Wildtiere handelt, die grundsätzlich selbst in der Lage sind, Brutplätze zu finden und zu versorgen. In den Stiftungsanlagen unterliegen sie bezüglich der Brutplatzsuche keinerlei Einschränkung. Sofern es sich bei den Flächen, die die Tiere zum Brüten beanspruchen, um besucherfrequentierte Bereiche handelt, werden sie zum Schutz von Mensch und Tier angemessen abgesperrt. Auch hier ist die Zusammenarbeit mit der Naturschutzbehörde maßgeblich.

Wildtiere sind keine Haustiere. Zum Verständnis von Wildtieren gehört ein angemessenes Verhalten auch seitens der Menschen. Wildtiere sollten möglichst nach ihren natürlichen Gegebenheiten leben können. Das bedeutet in einer öffentlich zugänglichen Parkanlage, dass sie nicht gestört werden, weder durch freilaufende Hunde noch durch zu viel menschliche Nähe. Als äußerst schädlich erweist sich das Füttern von Wildtieren, im Sondershäuser Park speziell der Wildvögel.

Wildtiere verlieren dadurch ihren natürlichen Instinkt. Sie suchen sich nicht mehr unbedingt geschützte Plätze, sondern brüten, widernatürlich, auch an öffentlich zugänglichen Wegen, eben dort, wo sie gefüttert werden. So auch im Sondershäuser Schlosspark mit problematischen Nistfolgen.

Schwäne sind keine Tiere, die Nisthäuser annehmen. Sie brüten laut Aussage der Naturschutzbehörde im Freien, zwar geschützt, aber mit freiem Blick. Auch Nisthilfen auf dem Wasser sind menschliche Eingriffe. Sie bieten keine Gewähr für gefahrloses Brüten.

Die Vermutung in der vorgelegten sogenannten „Petition“, dass ohne diese menschlichen Nisthilfen „den Tieren kaum etwas anderes übrig bleibt, als in den wenigen verbliebenen Hecken und in Ufernähe“ zu brüten, unterliegt eher einem Verständnis für Haustiere, nicht dem für selbstbestimmte Wildtiere.

Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten betrachtet die Wasservögel in angemessener Populationsgröße als natürlichen Bestandteil ihrer Parkanlagen, aber eben als freie Wildtiere. Sie bedürfen keiner menschlichen Fürsorge wie Haus- oder gehaltene Zootiere. Sie sollten auch nicht zu Haus- und gehaltenen Zootieren verzogen werden. Menschen sollten soweit als irgend möglich jegliche Distanz halten.

Soweit die vorliegende sogenannte „Petition“ an den sachlichen und gesetzlichen Vorgaben des Naturschutzes Anstoß nimmt, fällt dies nicht in die Zuständigkeit der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten.

Dr. Susanne Rott
Pressestelle der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten
Autor: khh

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