Mi, 20:15 Uhr
26.11.2014
Aus dem Kreisausschuss (3)
Überplanmäßige Ausgaben bei den Jugendhilfeleistungen im Bereich der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) nach § 31 SGB VIII...
Der Kreisausschuss beschließt eine überplanmäßige Ausgabe von gesamt 30.000,00 € in der HHStelle 01.4554.7180 (SPFH).
Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Zum aktuellen Zeitpunkt ergeben sich Mehrausgaben im Bereich der Hilfen zur Erziehung nach § 31 SGB VIII (Sozialpädagogische Familienhilfe).
Die Mehrausgaben bei den Hilfen zur Erziehung nach § 31 SGB VIII sind der steigenden Fallzahl in diesem Bereich zu verschulden.
Wir als örtlicher Jugendhilfeträger arbeiten vorrangig mit familienerhaltenden Hilfen, um die Kinder in ihrem gewohnten Umfeld belassen zu können.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist ein gutes Instrument, um Kindern und Jugendlichen den Verbleib in ihrer Familie zu ermöglichen.
Hierdurch können insbesondere Heimunterbringungen vermieden werden.
Das spiegelt sich in den Minderausgaben im Bereich der Heimunterbringung nach § 34 SGB VIII wieder.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Minderausgaben in der HHStelle 01.4557.7713 (Hilfen in Heimen nach § 34 SGB VIII).
Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2014 war die Entwicklung der Ausgaben in dieser Summe trotz qualifizierter Planung nicht vorhersehbar.
Autor: khhDer Kreisausschuss beschließt eine überplanmäßige Ausgabe von gesamt 30.000,00 € in der HHStelle 01.4554.7180 (SPFH).
Der Beschluss erfolgte einstimmig.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Zum aktuellen Zeitpunkt ergeben sich Mehrausgaben im Bereich der Hilfen zur Erziehung nach § 31 SGB VIII (Sozialpädagogische Familienhilfe).
Die Mehrausgaben bei den Hilfen zur Erziehung nach § 31 SGB VIII sind der steigenden Fallzahl in diesem Bereich zu verschulden.
Wir als örtlicher Jugendhilfeträger arbeiten vorrangig mit familienerhaltenden Hilfen, um die Kinder in ihrem gewohnten Umfeld belassen zu können.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist ein gutes Instrument, um Kindern und Jugendlichen den Verbleib in ihrer Familie zu ermöglichen.
Hierdurch können insbesondere Heimunterbringungen vermieden werden.
Das spiegelt sich in den Minderausgaben im Bereich der Heimunterbringung nach § 34 SGB VIII wieder.
Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Minderausgaben in der HHStelle 01.4557.7713 (Hilfen in Heimen nach § 34 SGB VIII).
Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2014 war die Entwicklung der Ausgaben in dieser Summe trotz qualifizierter Planung nicht vorhersehbar.