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Fr, 12:02 Uhr
28.11.2014

Neues aus Berlin (70)

Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Johannes Selle (CDU) zum Thema: „Umgang mit dem würdevollen Lebensende“ .

Der Deutsche Bundestag hat zum Thema Suizid eine hoch emotionale und sehr intensive Orientierungsdebatte geführt. Die Würde des Menschen ist unantastbar, vom Beginn bis zum Ende des Lebens – darüber sind sich alle einig.

Die Forderungen reichen von einem kompletten Verbot der Beihilfe zum Suizid bis zur Zulassung von Sterbehilfevereinen.

Im Rahmen einer Orientierungsdebatte konnten Abgeordnete aller Fraktionen ihre Einstellung zum Thema Suizidbeihilfe darlegen. Einige fraktionsübergreifende Gruppen haben sich gefunden und mit ihren Vorstellungen wie folgt positioniert:

I. Keine Strafbarkeit der Beihilfe zum Suizid (von Angehörigen, Nahestehenden, Ärzten und Sterbehilfevereinen)

II. Zulassung des ärztlich assistierten Suizids (Schaffung von Rechtssicherheit für Patienten und Ärzte)

III. Keine Einschränkung der bestehenden ärztlichen Behandlungsmöglichkeiten, aber Verbot von Sterbehilfevereinen

IV. Moderate strafrechtliche Regelung der Suizidbeihilfe (Straffreiheit für Angehörige und Nahestehende sowie für Ärzte und Angehörige anderer Heilberufe mit langjährigen Behandlungsbeziehungen zum Patienten)

V. Ablehnung jeglicher Form der Beihilfe zum Suizid

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Menschen, die sich in der ausweglosen Lage befinden, dass ihre Krankheit unweigerlich zum Tode führen wird, brauchen unsere besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung. Überfraktionell besteht darin Einigkeit, dass die Verbesserung und der Ausbau der Hospizarbeit sowie der Palliativmedizin notwendig sind.

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag führt im Rahmen dieser Debatte mehrfach Anhörungen durch. Hierzu werden Vertreter der Kirche und Gesellschaft, Juristen sowie Mediziner eingeladen. Im Mittelpunkt steht die Kernfrage, was zu einem würdevollen Lebensende gehört. Der Austausch von Expertise und weltanschaulichen Argumenten ist durch besondere Sensibilität und Intensität geprägt. Für das Frühjahr 2015 ist eine Anhörung im Deutschen Bundestag geplant. Eine endgültige Gesetzesverabschiedung wird erst im Herbst 2015 erfolgen.

„Die Entscheidung ist keinesfalls einfach. Das Thema beschäftigt viele Menschen. Jeder ist in irgendeiner Form mit dieser Thematik in seinem persönlichen Umfeld betroffen. Oft werde ich im Wahlkreis angesprochen, erhalte Bürgeranfragen oder Zuschriften von Vereinen. Es ist eine Fülle an Informationen, die gründlich gesichtet werden müssen. Der Deutsche Bundestag setzt sich mit dem sensiblen Thema in respektvoller Weise auseinander, was mich besonders beeindruckt“, so Bundestagsabgeordneter Johannes Selle.

Wahlkreisbüro Johannes Selle
Autor: khh

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