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Fr, 11:38 Uhr
16.01.2015

Kopie reichte nicht

Warum eine Kopie aus zweierlei Sicht bei einer Verkehrskontrolle nicht reichte, erfahren Sie hier...

Am 15.01.2015 gegen 19:50 Uhr wurde in Bad Frankenhausen eine 27 jährige Fahrerin mit ihrem Opel einer Verkehrskontrolle unterzogen.

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Die 27-Jährige konnte nur eine Kopie ihres Führerscheines vorzeigen. Eine Kopie des Führerscheines hat aber in Deutschland kein Gültigkeit.

Nach langen hin und her wurde der Grund für das vorzeigen der Kopie bekannt.
Sie kann nur eine Kopie haben ,denn das Original befindet sich bereits bei der Polizei.
Autor: khh

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