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Mi, 16:38 Uhr
18.11.2015
Kommunalpolitik

Teilfortschreibung Schulnetzplanung 2013 - 2018

Im Kreisausschuss ging es heute um Regelungen für den Grundschulstandort Heldrungen...


Der Kreisausschuss empfahl dem Kreistag bei zwei Enthaltungen, in Abänderung der Regelungen des Schulnetzplanes den Grundschulstandort Heldrungen zum Schuljahresende 31.07.2016 aufzuheben und als Schulteil der TGS Oldisleben fortzuführen. Die Einschulungen erfolgen ab dem
Schuljahr 2016/ 2017 ausschließlich in Oldisleben.

Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)

Gem. Ziffer 7.7. Nr. 6 der beschlossenen Schulnetzplanung 2013 – 2018 war vorgesehen, dass die Grundschule Heldrungen an den Standort der TGS Oldisleben verlagert wird, nachdem dort eine Kapazitätserweiterung vollzogen worden ist.

Nachdem mit Bescheid vom Kultusministerium vom 18.07.2013 die TGS Oldisleben errichtet wurde, stellte die dortige Schulkonferenz am 15.11.2013 den Antrag auf Errichtung einer 1.Klasse. Diesem Antrag entsprach das Ministerium mit Erlass vom 06.02.2014, so dass ab dem Schuljahr 2014/2015 die TGS Oldisleben ab 1.Klasse unterrichtet.

Die nach der Beschlussfassung zum Schulnetzplan von der Stadt Heldrungen beantragte Übernahme der Schulträgerschaft wurde durch das TMBSJ als bedenklich eingestuft. Dem Rat auf Rücknahme des Antrages folgte die Stadt Heldrungen im März 2015.

Für die Schulnetzplanung und somit auch für die Entscheidung, wie kreisweit ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot sichergestellt werden kann, ist der Schulträger im Einvernehmen mit dem für das Schulwesen zuständige Ministerium verantwortlich
(§ 41 Abs. 1-3 ThürSchulG). Bei Gemeinschaftsschulen gibt es gem. § 41 Abs. 4 Thür- SchulG die Besonderheit, dass die Willensbekundung durch die Beschlüsse der Schulkonferenz gemeinsam mit einem pädagogischen Konzept einzureichen sind. Beides liegt vor und wurde mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport abgestimmt.


Eltern brauchen zum neuen Schuljahr Gewissheit, wo sie ihre Kinder anmelden zu kennen. Die Kinder von Heldrungen, die jetzt bereits in Heldrungen eingeschult sind, sollen in Heldrungen die Grundschule bis zur 4. Klasse bleiben. Die GS Heldrungen ist keine Schule mehr, sondern nur noch eine Schulteil, bis alle Schüler dann in die TGS Oldisleben geben. Es würde aber auch die Möglichkeit bestehen die Klassen in Heldrungen und Oldisleben bereits jetzt die Klassen zusammen zu legen. Dabei würden aus bisher vier Klassen zwei bzw. drei Klassen (je nach Klassenstufe) entstehen. Da würde aber bedeuten, dass bereits jetzt schon die Klassen gemischt werden müssten.

Jörg Steinmetz (CDU) : Die Verfahrensweise ist ein Sterben auf Raten. Ich kann mich mit beiden Varianten nicht anfreunden und werde mich enthalten. Ich kann aus Sicht Keula die Heldrunger verstehen.
Jens Kratwurst (CDU): Bei den vielen Millionen für die Neubauten in Bad Frankenhausen, Greußen und Sondershausen, kann ich die Schließung in Heldrungen nicht verstehen und mir fehlt für die scheibchenweise Schließung der GS Heldrungen jedes Verständnis. Krautwurst fordert alle Kreistagsmitglieder auf, sich nochmals intensiv mit der Frage zu beschäftigen.

Matthias Strejc (SPD): Für Heldrungen mag das in den nächsten drei Jahren keine großen finanziellen Vorteile bringen, aber in den nächsten Jahren müssten Millionen Euro auch in Heldrungen investiert werden.
Auch Torsten Blümel (Die Linke) will sich heute enthalten, weil in diesem Zusammenhang noch einige Fragen zu klären würden.
Autor: khh

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