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Mi, 19:38 Uhr
02.12.2015
Kommunalpolitik

Aus für Grundschule Heldrungen auf Raten

Wie erwartet gab es heute heftige Diskussionen um die Teilfortschreibung der Schulnetzplanung 2013 - 2018 im Kreistag. Im Fokus die Grundschulen Heldrungen und die Gemeinschaftsschule Oldisleben..

Der Kreistag beschloss, in Abänderung der Regelungen des Schulnetzplanes den Grundschulstandort Heldrungen zum Schuljahresende 31.07.2016 aufzuheben und als Schulteil der TGS Oldisleben fortzuführen. Die Einschulungen erfolgen ab dem Schuljahr 2016/ 2017 ausschließlich in Oldisleben.
Der Beschluss ging mit 19 Ja-Stimmen, bei 3 Enthaltungen und 13-Nein-Stimmen durch.

Die Mehrheit der Kreistagsmitglieder von SPD /Grüne und Linke hatten den Beschluss durchgesetzt.

Viele Gäste aus Heldrungen und Umgebung hatten die Kreistagssitzung verfolgt.

Aus für Grundschule Heldrungen auf Raten (Foto: Karl-Heinz Herrmann) Aus für Grundschule Heldrungen auf Raten (Foto: Karl-Heinz Herrmann)

Über die sehr umfangreiche Diskussion wird kn noch ausführlich informieren.

Ein Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion als Kompromiss war zuvor mit 19-Gegenstimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt worden.

Beschlussvorschlag CDU-Fraktion

Der Abstimmung war noch ein Poker um die Abstimmungsform vorausgegangen. Die geheime Abstimmung scheiterte mit nur 13 Ja Stimmen. Die namentliche Abstimmung wurde mehrheitlich befürwortet.


Aus der Begründung der von Landrätin Antje Hochwind (SPD)

Gem. Ziffer 7.7. Nr. 6 der beschlossenen Schulnetzplanung 2013 – 2018 war vorgesehen, dass die Grundschule Heldrungen an den Standort der TGS Oldisleben verlagert wird, nachdem dort eine Kapazitätserweiterung vollzogen worden ist.

Nachdem mit Bescheid vom Kultusministerium vom 18.07.2013 die TGS Oldisleben errichtet wurde, stellte die dortige Schulkonferenz am 15.11.2013 den Antrag auf Errichtung einer 1.Klasse. Diesem Antrag entsprach das Ministerium mit Erlass vom 06.02.2014, so dass ab dem Schuljahr 2014/2015 die TGS Oldisleben ab 1.Klasse unterrichtet.

Die nach der Beschlussfassung zum Schulnetzplan von der Stadt Heldrungen beantragte Übernahme der Schulträgerschaft wurde durch das TMBSJ als bedenklich eingestuft. Dem Rat auf Rücknahme des Antrages folgte die Stadt Heldrungen im März 2015.

Für die Schulnetzplanung und somit auch für die Entscheidung, wie kreisweit ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot sichergestellt werden kann, ist der Schulträger im Einvernehmen mit dem für das Schulwesen zuständige Ministerium verantwortlich (§ 41 Abs. 1-3 ThürSchulG). Bei Gemeinschaftsschulen gibt es gem. § 41 Abs. 4 ThürSchulG die Besonderheit, dass die Willensbekundung durch die Beschlüsse der Schulkonferenz gemeinsam mit einem pädagogischen Konzept einzureichen sind. Beides liegt vor und wurde mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport abgestimmt.


Die Landrätin hatte diesen Beschluss selbst als Kompromiss gegenüber einer sofortigen Schließung laut Schulnetzplan eingebracht.
Autor: khh

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