Fr, 18:46 Uhr
24.06.2016
Neues aus Sondershausen
Haushaltssperre, Straßensperrung und mehr
In unseren Kurznachrichten geht es um eine verkündete Haushaltssperre der Stadt Sondershausen um eine Straßensperrung in Berka und die freie fahrt am Franzberg...
In Berka verlegt der Trink- Abwasserverband (TAZ) Rohrleitungen in Berka. Dadurch ist Berka für den Durchgangsverkehr aus Richtung Jecha bis ehemaligen Bahnhof Berka gesperrt.
Erleichterung gibt es am Franzberg. Nach Aufbringen des Asphalts am letzten Montag ist dort wieder freie Fahrt.
Erlass einer haushaltswirtschaftlichen Sperre nach § 28 Abs. 1 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung
Der Stadtrat der Stadt Stadt Sondershausen beschloss gestern für den Haushalt 2016 eine haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 28 Abs. 1 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung mit sofortiger Wirkung. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Ausgabemittel unter Beachtung des anzustrebenden Haushaltsausgleichs freizugeben.
Aus der Begründung
Die haushaltswirtschaftliche Sperre ist notwendig, da der Haushaltsausgleich des laufenden Jahres gefährdet ist. Die in Ansatz gebrachte Investitionspauschale in Höhe von 405.500 steht als Einnahme ab 2016 den Gemeinden nicht mehr zur Verfügung.
Die Sperre von Ausgabemitteln umfasst den Haushaltsansatz, bewilligte über- und außerplanmäßige Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen. Bestehende Verpflichtungen müssen nach §56 Abs. 3 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung erfüllt werden.
Autor: khhIn Berka verlegt der Trink- Abwasserverband (TAZ) Rohrleitungen in Berka. Dadurch ist Berka für den Durchgangsverkehr aus Richtung Jecha bis ehemaligen Bahnhof Berka gesperrt.
Erleichterung gibt es am Franzberg. Nach Aufbringen des Asphalts am letzten Montag ist dort wieder freie Fahrt.
Erlass einer haushaltswirtschaftlichen Sperre nach § 28 Abs. 1 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung
Der Stadtrat der Stadt Stadt Sondershausen beschloss gestern für den Haushalt 2016 eine haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 28 Abs. 1 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung mit sofortiger Wirkung. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Ausgabemittel unter Beachtung des anzustrebenden Haushaltsausgleichs freizugeben.
Aus der Begründung
Die haushaltswirtschaftliche Sperre ist notwendig, da der Haushaltsausgleich des laufenden Jahres gefährdet ist. Die in Ansatz gebrachte Investitionspauschale in Höhe von 405.500 steht als Einnahme ab 2016 den Gemeinden nicht mehr zur Verfügung.
Die Sperre von Ausgabemitteln umfasst den Haushaltsansatz, bewilligte über- und außerplanmäßige Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen. Bestehende Verpflichtungen müssen nach §56 Abs. 3 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung erfüllt werden.
