Fr, 19:02 Uhr
24.06.2016
Neues aus Sondershausen
Versagung des gemeindlichen Einvernehmens
Im Stadtrat von Sondershausen ging es gestern um einen Antrag zur Erweiterung der Schweinemastanlage in Immenrode...
Es ging um den Antrag der Firma Nordhäuser Schweinemast GmbH & Co. KG gemäß § 16 BlmSchG auf Genehmigung einer wesentlichen Änderung einer Anlage zum Halten und zur getrennten Aufzucht von Schweinen am Standort Sondershausen/OT Immenrode - Erneute Beteiligung zum gemeindlichen Einvernehmen gemäß §§ 35 i. V. m. 36 Abs. 2 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durch das Thüringer Landesverwaltungsamt.
Der Stadtrat der Stadt Sondershausen beschloss, bei einer Stimmenthaltung, gemäß §§ 35 i. V. m. 36 Abs. 2 S. 1 BauGB die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens zum Antrag der Nordhäuser Schweinemast GmbH & Co. KG auf Genehmigung einer wesentlichen Erweiterung einer Anlage zum Halten und zur getrennten Aufzucht von Schweinen am Standort Sondershausen /OT Immenrode.
Aus der Begründung.
Das gemeindliche Einvernehmen, über welches die Gemeinde gemäß § 36 BauGB zu entscheiden hat, wird aufgrund der fehlenden Privilegierung des Vorhabens im unbeplanten Außenbereich sowie der Beeinträchtigung öffentlicher Belange und der nicht ausreichend gesicherten Erschließung versagt.