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Do, 15:28 Uhr
07.07.2016
MENSCHEN – KONFLIKTE – PARAGRAFEN

Das befreiende Lächeln des Lutz Bö.

In der Heizungs -und Lüftungsbranche ist er zuhause. Ein Fachmann auf diesem Gebiet. Auch als Kundendienstmonteur ist Lutz Bö. aus Tettenborn viel unterwegs. Auch im Ausland. Zwischen 55000 und 60000 Kilometer legt er im Jahr zurück. Ein Fahrzeug ist für seine Tätigkeit unerlässlich...


Dann kam jener Freitag im Dezember 2015. Nicht der gefürchtete 13. Erst fünf Tage später kam für den Familienvater der verhängnisvolle Tag. Lutz Bö. erledigte Besorgungen im Marktkauf in Nordhausen. Sein Pkw stand auf dem Parkplatz. Beim Ausparken passierte es. Es war Unaufmerksamkeit. Der Tettenborner touchierte ein anderes Fahrzeug dahinter. Gesamtschaden: 1300 Euro.

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Auf den Gedanken, sich mit dem Geschädigten in Verbindung zu setzen oder die Polizei zu benachrichtigen, kam der Übeltäter nicht. Er machte sich schnell aus dem Staub. Der Polizei, die nicht lange auf sich warten ließ, erzählt er was von Übermüdung, Stress, Eile. Derlei Argumente hätte er sich sparen können. Sie verfangen nicht vor Gericht.

Wegen Fahrerflucht stand Lutz Bö., bislang ein Mann mit weißer Weste, heute Vormittag vor dem Richter. Bereits am 2. April war ihm die Fahrerlaubnis entzogen worden. Für drei Monate. Außerdem hatte er 30 Tagessätze zu 25 Euro zu leisten, bemessen nach dem Monatsverdienst. Insgesamt über 750 Euro.

In der heutigen Verhandlung ging es darum, ob es beim Strafmaß bleiben würde. Sein Verteidiger verwies auf die Einsicht seines Mandanten. Der habe, als die Beamten an der Haustür klingelten und vor ihm standen, nicht versucht, den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Zudem unternahm der Verteidiger den Versuch, das Strafmaß mit den Tagessätzen zu mildern. Darauf ließ sich das Gericht nicht ein.

Wie er denn ohne Fahrerlaubnis ausgekommen sei? Er, so Lutz Bö., habe einen guten Chef. Der habe ihm einen Fahrer zur Seite gestellt, so dass er uneingeschränkt voll seinen Aufgaben nachkommen konnte. Da habe er in der Tat einen vorbildlichen Arbeitgeber, den man so nicht alle Tage finde, bemerkte der Richter. Ein Glücksfall.

Es blieb dabei: 30 Tagessätze, drei Monate Fahrverbot. Verteidigung und Staatsanwalt erhoben keine Einwände. Mit diesem Urteilt, befand Richter Henning Horstmeier, blieb man am untersten Rand. Dem Angeklagten sah man die Erleichterung an. Ein befreiendes Lächeln überzog sein Gesicht, als ihm der Richter die Fahrerlaubnis, die ihm vor drei Monaten entzogen worden war, wieder aushändigte. Damit hatte Lutz Bö. nicht gerechnet.
Friedbert Specht
Autor: nnz

Kommentare
Wolfi65
07.07.2016, 17.07 Uhr
Vielleicht noch am Unglück des Angeklagten weiden?
Was interessiert es dem "Ehrenwerten Richter" denn noch, wie der Angeklagte seinen Lebensunterhalt auch ohne Führerschein in der Firma sichern konnte?
Wollte er dem Chef des Lutz Bö. vielleicht noch eine Anklage wegen Strafvereitelung andichten, weil dieser dem Lutz Bö nicht gleich kündigte und ihm einen Fahrer zuteilte?
Der Angeklagte ist nun bestraft genug.
Er muss noch bis 67 Jahre arbeiten, während eine andere Klientel sich mit 55 Jahren am Kaffee verschluckt und wegen einer etwaigen folgenden Gastritis in den "wohl verdienten Ruhestand" auf Kosten des Steuerzahlers entschwindet.
MFG
ein Unbelehrbarer und ständig nörgelnder Wolfi
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