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Sa, 09:43 Uhr
06.08.2016
Fast 500 Angebote im Rahmen der Bildungsfreistellung

Bildungsfreistellungsgesetz gut gestartet

Thüringens Bildungsministerin Birgit Klaubert sieht einen positiven Start des Thüringer Bildungsfreistellungsgesetzes. Einzelheiten in Ihren Nordthüringer Online-Zeitungen...


„Diese Landregierung hat für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit geschaffen, fünf Tage im Jahr für Bildungsangebote zu nutzen – zusätzlich zum Urlaub und bei Fortzahlung der Bezüge. Als 14. von 16 Bundesländern haben wir im vergangenen Jahr ein Bildungsfreistellungsgesetz verabschiedet. Inzwischen haben die Thüringerinnen und Thüringer die Auswahl aus fast 500 verschiedenen Bildungsveranstaltungen. Lebenslangens Lernen wird immer wichtiger – da ist Bildungsfreistellung das richtige Signal. Sie bietet die Möglichkeit, sich in unterschiedlichsten Bereichen fortzubilden.“

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Das zum 1. Januar 2016 in Kraft getretene Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz regelt, dass zunächst ein Beirat aus Vertretern der Wirtschaft, der Gewerkschaften und von Bildungsträgern, über die Anerkennung der einzelnen Bildungsveranstaltungen entscheidet. Seit Jahresbeginn wurden bereits 494 Anträge zur Anerkennung von Bildungsveranstaltungen bearbeitet. Der Beirat, der in dieser Woche erneut getagt hat, konnte insgesamt 481 positive Bescheide verschicken, die für ein vielfältiges Angebot von Seminaren und Kursen stehen.

Die meisten Anträge beziehen sich auf arbeitsweltbezogene Bildungsveranstaltungen (429) gefolgt von den gesellschaftspolitischen (204) und ehrenamtsbezogenen Bildungsveranstaltungen (25). Vor allem durch freie Träger (Sprachschulen, Stiftungen, Vereine), Gewerkschaften (Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Industriegewerkschaft Metall), aus der Wirtschaft (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern), Einrichtungen der Erwachsenenbildung (Volkshochschulen, Arbeiterwohlfahrt, Arbeit und Leben Thüringen, Bildungswerk Thüringer Wirtschaft, Heimvolkshochschulen) sowie Hochschulen (Ernst-Abbe-Hochschule Jena, Fachhochschule Potsdam, Fernuniversität Hagen) wurden Anträge gestellt.

Eine Übersicht der aktuell genehmigten Bildungsveranstaltungen ist auf der Internetseite des Bildungsministeriums zu finden. Außerdem werden auf der Internetseite weitere Informationen zur Bildungsfreistellung sowie zum Antragsverfahren erläutert: www.thueringen.de/bildungsfreistellung .
Autor: nnz

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