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Sa, 08:37 Uhr
03.12.2016
Alkoholgehalt von Glühwein oft unterschätzt:

Nach Glühweingenuss besser zu Fuß nach Hause

Bereits nach dem ersten Glühwein ist der Führerschein in Gefahr. Allein im letzten Jahr mussten sich mehr als 91 000 Menschen im Rahmen einer medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) begutachten lassen...


In fast der Hälfte der Fälle war Alkohol Grund für die Anordnung der MPU. Annähernd jeder dritte MPU-Anlass war 2015 auf eine erstmalige Alkoholfahrt mit erhöhten Blutwerten zurückzuführen.

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Vielerorts laden die Weihnachtsmärkte mit Lebkuchen, Christstollen und Glühwein zum Verweilen und Bummeln. Verkehrspsychologe Dr. Don DeVol vom TÜV Thüringen empfiehlt Weihnachtsmarktbesuchern, Auto und Fahrrad besser stehen zu lassen. „Bereits nach dem ersten Glühwein kann je nach Rezeptur und Alkoholgehalt bei einem Mann mit einem Gewicht von 80 Kilogramm die Blutalkoholkonzentration über die kritische Grenze von 0,3 Promille ansteigen“, warnt DeVol. „Bei dieser Konzentration drohen bereits Strafen, wenn der Fahrer beispielsweise in einen Unfall verwickelt wird oder durch eine unsichere Fahrweise auffällt“, so der Verkehrspsychologe.

Im Gegensatz zur landläufigen Meinung, dass Glühwein durch das Erhitzen an Alkohol verliert und so das ein oder andere Glas mehr getrunken werden kann, verflüchtigt sich Alkohol erst ab 78 Grad Celsius. Heutzutage wird Glühwein allerdings meist mittels Durchlauferhitzern auf eine Temperatur um die 70 Grad erhitzt. Zum angeblichen Alkoholverlust kommt es also nicht. DeVol warnt dagegen vor unkontrollierten Genuss des Heißgetränks, zumal man nicht genau weiß, wie hochprozentig der Glühwein wirklich ist. Seine Empfehlung: „Generell sollte man nach dem Genuss von Alkohol das Fahrzeug, aber auch das Fahrrad, stehen lassen. Wer weiß, dass er fahren muss, sollte in der Adventszeit auf alkoholfreie Punschgetränke umschwenken.“ Zu viel steht sonst auf dem Spiel.

Laut aktuellem Bußgeldkatalog drohen bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l und mehr ein Fahrverbot von einem Monat, zusätzlich 500 Euro Bußgeld sowie 2 Punkte für Ersttäter. Auf Wiederholungstäter kommen 1.000 Euro beim zweiten Mal und 1.500 Euro bei der dritten Auffälligkeit zu. Außerdem müssen diese mit 3 Monaten Fahrverbot sowie 2 Punkten im Flensburger Fahreignungsregister rechnen.

Dieser Grenzwert kann bereits nach dem zweiten Glühwein erreicht und selbst bei einer eingerechneten Alkoholabbauphase noch überschritten sein. Wer unter Alkoholeinfluss eine Straßenverkehrsgefährdung begeht, das ist in der Regel ab einem Alkoholpegel von über 1,1 Promille im Blut der Fall, dem drohen verschärfte Strafen mit 3 Punkten im Fahreignungsregister, dem Entzug der Fahrerlaubnis sowie einer Geldstrafe von bis zu 3.000 Euro oder Freiheitsentzug. Dieser Promille-Wert kann bereits nach dem vierten Glühwein erreicht sein. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt auch in der Adventszeit die strikte Einhaltung der Null-Promillegrenze. Sollten diese auch mit geringen Alkoholkonzentrationen unter 0,3 Promille mit dem Auto erwischt werden, sieht der Bußgeldkatalog 250 Euro Bußgeld sowie einen Punkt in Flensburg vor.

Laut aktuellen Zahlen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) wurden im Jahr 2015 29,8 % der medizinisch-psychologischen Untersuchungen (MPU) anlassbezogen aufgrund von erstmaliger Alkoholauffälligkeit angeordnet. Das sind knapp 5 % mehr als ein Jahr zuvor. Für erstmalig mit Alkohol im Straßenverkehr auffällig gewordene Autofahrer sieht die Fahrerlaubnisverordnung ab einem Grenzwert von 1,6 Promille die Anordnung einer MPU vor. Mit insgesamt fast der Hälfte (49 %) der MPU-Gutachten bilden Alkohol-Fragestellungen nach wie vor die stärkste Anlassgruppe. 2015 führten die Träger der bundesdeutschen Begutachtungsstellen für Fahreignung (BfF) insgesamt 91.276 medizinisch-psychologische Untersuchungen durch. Bildquelle: MurlocCra4ler
/pixabay.com
Autor: red

Kommentare
Wolfi65
03.12.2016, 13.01 Uhr
3000,- Euro Strafe oder Freiheitsentzug
Wie kann man denn einen Menschen die Freiheit entziehen, wenn er sich schon in einen großen Knast befindet?
Überwachung an aller Orten.
Gothe
03.12.2016, 15.34 Uhr
Stimmt Wolfi
Unsere Freiheit wurde uns doch schon lange entzogen und unser Würde wird uns auch gerade entzogen...
Paulinchen
03.12.2016, 17.36 Uhr
Und wenn ---
...der "brave" Bürger kontrolliert wird, ist es auch nicht richtig. Sind zu viele Trunkenbolde im Straßenverkehr unterwegs, wird nach mehr Kontrollen gerufen.

Für mich gibt es in der Öffentlichkeit gegenwärtig zu wenig Überwachungseinrichtungen. Wer nichts Böses tut, hat doch wohl auch nichts zu befürchten oder? Die Kriminalität würde mittels Kameraüberwachungen garantiert sinken. Aber ich höre sie schon, die sich in ihrer Freiheit eingeschränkten, nach der perfekten Sicherheit rufenden Bürger.
Gehard Gösebrecht
03.12.2016, 19.18 Uhr
Ja mehr Kameraüberwachung @Paulinchen
Da könnte man doch gleich beim Paulinchen in den eigenen vier Wänden anfangen. So eine Kamera in der Wohnung schreckt bestimmt jeden Täter ab. Da muss das Private schon mal zurückbleiben. Sicherheit hat eben seinen Preis. Vor dem Starten des eigenen PKW noch ins Bordeigene Röhrchen pusten und in der Sicherheitszentral um Starterlaubnis fragen. Vorher aber noch die Fahrroute durchgeben.
Paulinchen
03.12.2016, 20.11 Uhr
@Gehard Gösebrecht...
...und auf welche Art und Weise kam die Polizei dem noch vermutlichen Mörder des Mädchens in Freiburg auf die Spur? Eine Kamera erfasste die bemerkenswerte Frisur des Täters! Was würden Sie sagen, wenn das Opfer Ihre Tochter gewesen wäre? Nur mal so.

Übrigens - benennen Sie mir doch mal in meinem Beitrag die Stelle, in der ich Überwachung in privaten Wohnungen erwähnt habe!

Außerdem wird das Kennzeichen Ihres Autos auf den Autobahnen schon längst erfasst. Und auch diese Methode hat einen LKW-fahrer überführt, der auf, an ihm vorbeifahrende Autos geschossen hat. Dabei wurde eine Frau lebensgefährlich getroffen. (Mal abgesehen von dem Schaden von über zwei Millionen Euro Schaden, an den Neufahrzeugen die er auch beschossen hat.) Was ist darauf Ihre Antwort, wenn es Ihre verehrte Gattin gewesen wäre? Würde Ihre Klageschrift bei einer Staatsanwaltschaft dann auch so lächerlich ausfallen, wie Ihr heutiger Beitrag?
Gehard Gösebrecht
04.12.2016, 14.53 Uhr
Liebes Paulinchen
Antwort 1: Ich habe nur einen Sohn, welcher sich von einem Spargeltarzan aus Absurdistan garantiert nicht abmurxen lässt.
Antwort 2: Meine jetzige Frau ist gut versichert. Sollte ihr etwas passieren, dann kann ich von der ausgezahlten Lebensversicherung nach Las Vegas fliegen und ein neues Leben in den United Staates anfangen.
Von dort kann man ja notfalls die NNZ immer noch erreichen.
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