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Mi, 22:09 Uhr
14.12.2016
Landespolitiker äußern sich

Ausgleichszahlung für Landwirte

Bei der heutigen Tagung der Landwirte des Kyffhäuserkreises wird man es mit Aufmerksamkeit verfolgt haben. Landwirtschaftsbetriebe in benachteiligten Gebieten erhalten in Kürze Ausgleichszahlung, so das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft in der heutigen Meldung...


Thüringer Landwirtschaftsbetriebe, die im sogenannten benachteiligten Gebiet wirtschaften, erhalten Mitte Dezember ihren jährlichen finanziellen Ausgleich. Insgesamt werden 20 Millionen Euro an ca. 1.700 Betriebe ausgezahlt. „Die pünktliche Zahlung ist eine große Unterstützung für die Landwirte. Der Thüringer Agrarverwaltung ist es mit hohem Aufwand gelungen, diese Auszahlung schnell zu bewilligen und umzusetzen, obwohl die bürokratischen Hürden der EU jährlich steigen“, sagt Thüringens Landwirtschaftsministerin Birgit Keller.

Benachteiligte Gebiete sind Regionen mit naturbedingt schwierigen Boden- und Klimaverhältnissen, auf deren Flächen die landwirtschaftliche Bewirtschaftung weniger ertragreich ist. Die in solchen Gebieten aktiven Landwirtschaftsbetriebe müssen mehr Ressourcen aufwenden, um etwas zu produzieren.

In Thüringen betrifft das insbesondere die Mittelgebirgslagen, in denen das Grünland überwiegt. Wenn sich die Landwirtschaft für den Landwirt nicht lohnt, würden diese Flächen brachfallen und verbuschen. „Diese Grünland- und Ackerflächen sind jedoch besonders bedeutend für den Erhalt der Biodiversität und des Landschaftsbildes sowie für die Wirtschaft im ländlichen Raum. Es ist deshalb ein wesentliches agrarpolitisches Ziel der Landesregierung, dass die benachteiligten Gebiete weiter bewirtschaftet werden“, sagt Keller.

Landwirtschaftsbetriebe, die solche Flächen bearbeiten, erhalten eine gewisse
finanzielle Entschädigung für Ertragseinbußen und Mehraufwendungen. Die Höhe der Zahlung hängt von der tatsächlich bewirtschafteten Fläche ab. Je schlechter die natürlichen Bedingungen sind, desto höher ist die Auszahlung. Betriebe, die überwiegend Futterflächen zur Tierhaltung bewirtschaften, erhalten einen höheren Ausgleich.

Die Ausgleichzahlungen für die benachteiligten Gebiete werden aus EU-Geldern zur Förderung der ländlichen Räume und aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) finanziert.
Benachteiligte Gebiete sind Regionen mit naturbedingt schwierigen Boden- und Klimaverhältnissen, auf deren Flächen die landwirtschaftliche Bewirtschaftung weniger ertragreich ist. Die in solchen Gebieten aktiven Landwirtschaftsbetriebe müssen mehr Ressourcen aufwenden, um etwas zu produzieren.

In Thüringen betrifft das insbesondere die Mittelgebirgslagen, in denen das Grünland überwiegt. Wenn sich die Landwirtschaft für den Landwirt nicht lohnt, würden diese Flächen brachfallen und verbuschen. „Diese Grünland- und Ackerflächen sind jedoch besonders bedeutend für den Erhalt der Biodiversität und des Landschaftsbildes sowie für die Wirtschaft im ländlichen Raum. Es ist deshalb ein wesentliches agrarpolitisches Ziel der Landesregierung, dass die benachteiligten Gebiete weiter bewirtschaftet werden“, sagt Keller.

Landwirtschaftsbetriebe, die solche Flächen bearbeiten, erhalten eine gewisse
finanzielle Entschädigung für Ertragseinbußen und Mehraufwendungen. Die Höhe der Zahlung hängt von der tatsächlich bewirtschafteten Fläche ab. Je schlechter die natürlichen Bedingungen sind, desto höher ist die Auszahlung. Betriebe, die überwiegend Futterflächen zur Tierhaltung bewirtschaften, erhalten einen höheren Ausgleich.

Die Ausgleichzahlungen für die benachteiligten Gebiete werden aus EU-Geldern zur Förderung der ländlichen Räume und aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) finanziert.
Autor: khh

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