eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Di, 22:13 Uhr
24.01.2017
Meldungen aus dem Landratsamt

Weitere 40 Plätze zur Beschäftigung über Bundesprogramm

Bundesprogramm finanziert Beschäftigung von Arbeitslosengeld II- Beziehern, so das Job-Center Kyffhäuserkreis in einer Meldung...

„Das Jobcenter Kyffhäuserkreis hat für 2017 weitere 40 Plätze zur Beschäftigung über das Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ bewilligt bekommen.“, freut sich die Geschäftsführerin des Jobcenters, Elisabeth Katzmann.

Bereits seit Anfang 2016 konnten über das Bundesprogramm 40 arbeitslose Langzeitleistungsbezieher nach dem SGB II bei Vereinen, Trägern und der Beschäftigungsgesellschaft im Landkreis eingestellt werden. Die Beschäftigten werden für zusätzliche, wettbewerbsneutrale und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten eingesetzt und die Förderung der Arbeitsplätze ist bis zum Jahresende 2018 bewilligt.

Ab sofort können weitere 40 Arbeitsplätze für 30 Stunden pro Woche gefördert werden. Die Arbeitgeber erhalten für die sozialversicherungspflichtige Einstellung eine Förderung von 1.370 € je Arbeitsplatz und Monat. Die Beschäftigten müssen mindestens 4 Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben, arbeitslos und 35 Jahre und älter sein.


Anzeige symplr (1)
Vereine, Träger und Arbeitgeber, die Arbeitsplätze nach der Förderrichtlinie des Bundesprogramms „ Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ einrichten, haben so die Möglichkeit Arbeiten durch den Bund bis Ende 2018 finanzieren zu lassen. Sie können sich vom Jobcenter Sondershausen und Artern direkt beraten lassen, oder telefonisch in Sondershausen 03632/ 616 197 und in Artern 03466/363 162. Das Jobcenter hilft bei der Antragstellung, sucht geeignete Teilnehmer für den Arbeitsplatz aus und begleitet und unterstützt sowohl den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber aktiv während des Beschäftigungsverhältnisses.
Autor: khh

Anzeige symplr (6)
Kommentare
geloescht.20250302
24.01.2017, 23:20 Uhr
Die magische 40!
Nicht beim Alter, sondern der Zahl der aus der Statistik wegrechenbaren Kolleteralschäden.

Da freut sich Herr Froböse bei den nächsten Erfolgsmeldungsverkündigungen!

Frage: Wo werden diese Menschen eingesetzt? Und wer legt diese Altersgrenzen fest?

Ist sowas nicht auch Diskriminierung? Wo bleibt der Aufschrei diverser Gleichstellungsbeauftragter*Innen?
5020EF
25.01.2017, 11:25 Uhr
Klingt gut
Aber welcher Verein kann es sich leisten 1370 € im Monat aufzubringen?
Bleibt also nur die Stadt/Gemeinde als Arbeitgeber, oder sehe ich das falsch?
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht mehr möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)