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So, 11:22 Uhr
21.05.2017
Unser Steuer-Tipp

Nach der Hochzeit Steuern sparen

Heiraten liegt wieder im Trend: Mehr als 400.000 Paare haben sich 2015 getraut, die meisten davon im Mai und August. Kehrt nach dem Jawort und den Flitterwochen der Alltag ein, sollten sich Frischvermählte mit einem weniger romantischen Thema befassen – der Steuerklassenwahl...



„Mit der richtigen Steuerklassenkombination können verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartnerschaften ein höheres monatliches Netto erreichen“, erklärt Robert Dottl, Vorstandsvorsitzender der Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi).

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Nach dem großen Moment im Standesamt werden die neuen Eheleute automatisch in Steuerklasse IV eingeordnet und zahlen in etwa so viel Steuern wie vor der Hochzeit. Das ist auch sinnvoll, wenn der Verdienst der Partner in etwa gleich ist.

Ist das Einkommen jedoch sehr unterschiedlich, wählen viele die Einordnung in die Klassen III und V. Ein Beispiel macht den Unterschied deutlich: Ein Ehepaar verdient (nach Abzug aller Freibeträge) monatlich 3.000 und 1.700 Euro. Wurde die Steuerklassenkombination III/V gewählt, liegt die monatliche Steuerlast bei 523,49 Euro; haben beide Steuerklasse IV, zahlen sie monatlich 558,41 Euro Lohnsteuer. „Durch den Wechsel wären in diesem Fall also monatlich über 40 Euro mehr in der Haushaltskasse“, so Robert Dottl.

Die Steuerklassen-Kombination III/V birgt aber auch einen Nachteil: Oftmals muss eine Nachzahlung geleistet werden. Im konkreten Fall kann die Nachzahlung mehr als 200 Euro betragen. „Deshalb hat der Gesetzgeber vor einigen Jahren das Faktorverfahren eingeführt“, erklärt Robert Dottl. „Es führt zu einem gerechteren monatlichen Lohnsteuerabzug, weil es der tatsächlichen Steuerlast am nächsten kommt“, betont der Lohi-Experte.

Dazu muss beim zuständigen Finanzamt ein Antrag gestellt werden. Notwendig sind neben Angaben zum voraussichtlichen Jahresgehalt auch Informationen zu Versicherungen und Freibeträgen, damit der Faktor auf drei Nachkommastellen genau berechnet werden kann. In dem obigen Beispiel würden die Eheleute über das gesamte Jahr gesehen mit der Steuerklassenkombination IV/IV 6.700 Euro Lohnsteuer zahlen. Im Splittingverfahren sind es jedoch nur 6.505 Euro. Daraus ergibt sich der Faktor 0,971, der auf der Lohnsteuerkarte der beiden Partner eingetragen wird. Der Arbeitgeber wiederum ermittelt die Lohnsteuer anhand der Klasse IV und wendet darauf den Faktor an. Am Ende ergibt sich keine Differenz.

Die Wahl der Steuerklasse hat Einfluss auf das monatlich verfügbare Einkommen, dennoch ist der Lohnsteuerabzug nur vorläufig. „Wie hoch die tatsächliche Einkommensteuer ist, wird jedoch erst nach Abgabe der Einkommensteuererklärung festgelegt“, macht der Steuerexperte der Lohi deutlich. Verheiratete, die noch nicht in die günstigere Steuerklasse gewechselt sind, erhalten zu viel einbehaltene Lohnsteuer zurück. Es kann aber auch zu Nachzahlungen kommen, weil der monatliche Steuervorteil zu hoch war. „Für Paare mit der Kombination III/V ist die Steuererklärung ebenso wie beim Faktorverfahren Pflicht“, betont Robert Dottl.

Weil die Wahl der richtigen Steuerklasse immer schwieriger wird und von verschiedenen individuellen Punkten abhängt, ist es ratsam, die Hilfe von Steuerexperten in Anspruch zu nehmen. Die Lohi berechnet für ihre Mitglieder die günstigste Steuerklassenkombination, zumal diese auch Auswirkungen auf Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld haben. Wollen Paare nach der Hochzeit in eine andere Steuerklasse wechseln, müssen sie beim zuständigen Finanzamt einen entsprechenden Antrag stellen. Dies ist jedoch nur einmal im Jahr bis zum 30. November möglich.

Mehr Infos gibt es in den Beratungsstellen der Lohi und unter www.lohi.de
Autor: red

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