Mi, 20:44 Uhr
28.11.2018
Meldung aus dem Landratsamt
Fachberatung in Kindertageseinrichtungen
Um die Übertragung der Kita-Fachberatung an die AWO gGmbH ab 2019 in Kindereinrichtungen des Kyffhäuserkreises ging es heute im Jugendhilfeausschuss des Kyffhäuserkreises...
Der Jugendhilfeausschuss bestätigte die vorliegende Konzeption der AWO AJS gGmbH als geeignetes Angebot der Fachberatung in Kindertageseinrichtungen nach § 6 Absatz 3 ThürKitaG.
In der Anlage finden Sie die Konzeption:
KOnzeption AWO
Aus dem Sachverhalt der Beschlussvorlage:
Der Jugendhilfeausschuss beschloss am 11.12.2017 die Gesamtkonzeption der Fachberatung für Kindertagesstätten und Kindertagespflege im Kyffhäuserkreis.
Nach diesen Grundsätzen wird die Begleitung und Beratung von Trägern und Kindertageseinrichtungen im Kyffhäuserkreis durch die Fachberater der Kreisverwaltung im Landkreis ausgeführt.
Die Fachberatung ist einer der wichtigsten Partner für die Weiterentwicklung der Qualität in den Kindertageseinrichtungen und zur Umsetzung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz, dies für alle Träger von Kindertageseinrichtungen, ob kommunal oder in freier Trägerschaft.
Nach dem Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichtes vom 10.05.2016 ist in Thüringen eine lebendige Diskussion zum Thema der Erfüllung der Fachberatung gemäß §§15a und 19 Abs. 7 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz angestoßen worden. Für die Fachberatung nach §15a ThürKitaG zahlt das Land eine Landespauschale von jeweils 30,-€ jährlich je Kind im Alter zwischen einem Jahr und sechs Jahren und sechs Monaten an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Die Gewährleistungs- und Gesamtverantwortung obliegen dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe unabhängig von der Fachberatungsleistung.
Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses Nummer 2018/6/059 vom 19.06.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, mit den Trägern der Einrichtungen der AWO AJS gGmbH und der Johanniter Unfallhilfe e. V. RV Mittelthüringen Vereinbarungen zur Fachberatung abzuschließen. Dies betrifft auch die Vorlage einer abgestimmten Fachberatungskonzeption zur Erbringung der Leistung im Kyffhäuserkreis.
Der Träger AWO AJS gGmbH legte am 30.10.2018 eine Fachberatungskonzeption für die Einrichtungen
Kindertagesstätte Löwenzahn Alte Schäferei, 06571 Wiehe
Kindertagesstätte Sonnenblume Gerstengarten 14, 06571 Gehofen
Kindertagesstätte Bienchen Kantorstraße5/6, 06577 Heldrungen
Kindertagesstätte Hinze Kidz Hohle 4, 06578 Oldisleben
Kindertagesstätte Zwergenhaus Harraser Weg 34, 05677 Oberheldrungen
Kindertagesstätte Gänseblümchen Schillerstraße 7, 06571 Roßleben
beim Landkreis vor.
Mit der Bestätigung durch den Jugendhilfeausschuss wird die Fachberatung für die Einrichtungen der AWO AJS gGmbH im Kyffhäuserkreis auf diesen Freien Träger übertragen. Der Träger erhält einen Anteil von 5/6 der Landespauschale zur Erfüllung der Fachberatung analog § 26 Abs. 2 Satz 3 ThürKitaG.
Hochwind Landrätin
Autor: khhDer Jugendhilfeausschuss bestätigte die vorliegende Konzeption der AWO AJS gGmbH als geeignetes Angebot der Fachberatung in Kindertageseinrichtungen nach § 6 Absatz 3 ThürKitaG.
In der Anlage finden Sie die Konzeption:
KOnzeption AWO
Aus dem Sachverhalt der Beschlussvorlage:
Der Jugendhilfeausschuss beschloss am 11.12.2017 die Gesamtkonzeption der Fachberatung für Kindertagesstätten und Kindertagespflege im Kyffhäuserkreis.
Nach diesen Grundsätzen wird die Begleitung und Beratung von Trägern und Kindertageseinrichtungen im Kyffhäuserkreis durch die Fachberater der Kreisverwaltung im Landkreis ausgeführt.
Die Fachberatung ist einer der wichtigsten Partner für die Weiterentwicklung der Qualität in den Kindertageseinrichtungen und zur Umsetzung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz, dies für alle Träger von Kindertageseinrichtungen, ob kommunal oder in freier Trägerschaft.
Nach dem Urteil des Thüringer Oberverwaltungsgerichtes vom 10.05.2016 ist in Thüringen eine lebendige Diskussion zum Thema der Erfüllung der Fachberatung gemäß §§15a und 19 Abs. 7 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz angestoßen worden. Für die Fachberatung nach §15a ThürKitaG zahlt das Land eine Landespauschale von jeweils 30,-€ jährlich je Kind im Alter zwischen einem Jahr und sechs Jahren und sechs Monaten an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Die Gewährleistungs- und Gesamtverantwortung obliegen dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe unabhängig von der Fachberatungsleistung.
Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses Nummer 2018/6/059 vom 19.06.2018 wurde die Verwaltung beauftragt, mit den Trägern der Einrichtungen der AWO AJS gGmbH und der Johanniter Unfallhilfe e. V. RV Mittelthüringen Vereinbarungen zur Fachberatung abzuschließen. Dies betrifft auch die Vorlage einer abgestimmten Fachberatungskonzeption zur Erbringung der Leistung im Kyffhäuserkreis.
Der Träger AWO AJS gGmbH legte am 30.10.2018 eine Fachberatungskonzeption für die Einrichtungen
Kindertagesstätte Löwenzahn Alte Schäferei, 06571 Wiehe
Kindertagesstätte Sonnenblume Gerstengarten 14, 06571 Gehofen
Kindertagesstätte Bienchen Kantorstraße5/6, 06577 Heldrungen
Kindertagesstätte Hinze Kidz Hohle 4, 06578 Oldisleben
Kindertagesstätte Zwergenhaus Harraser Weg 34, 05677 Oberheldrungen
Kindertagesstätte Gänseblümchen Schillerstraße 7, 06571 Roßleben
beim Landkreis vor.
Mit der Bestätigung durch den Jugendhilfeausschuss wird die Fachberatung für die Einrichtungen der AWO AJS gGmbH im Kyffhäuserkreis auf diesen Freien Träger übertragen. Der Träger erhält einen Anteil von 5/6 der Landespauschale zur Erfüllung der Fachberatung analog § 26 Abs. 2 Satz 3 ThürKitaG.
Hochwind Landrätin
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