Sa, 12:18 Uhr
23.02.2019
kn-Forum
Thema Baumrodungen in Sondershausen
Zu diesem Thema erreichte heute kn dieser Leserbrief, den wir im Wortlaut veröffentlichen...
Zum Artikel Nisthöhle könnte Nadelbäume vor der Säge retten vom 16.02.02019 einer örtlichen Zeitung:
Wenn wir Bewohner der Hospitalstraße 52 bis 70 sowie Naturfreunde diesen Artikel zur neuen Baumschutzverordnung lesen, dürfte so manchem der Kamm schwellen.
Der Stadtrat hatte im vorigen Jahr zugestimmt, dass Wald- bzw. Grünland mit einer Gesamtgrundstücksfläche von etwa 2.000 qm zwischen zwei Anliegerstraßen für zwei Baugrundstücke zu verkaufen. Bekanntermaßen standen auf dem Grundstück 30 bis 40 Bäume, u.a. Eichen, Linden, Birken, Ulmen, Blaufichten, Lärchen. Es handelte sich um einen zig Jahre gewachsenen Baumbestand, dessen Bäume Stammumfänge von teilweise 200 cm erreichten. In dieser grünen Oase tummelten sich Eichhörnchen, pochte der Specht, rief der Uhu und summten im Sommer tausende Bienen bei der Nektarsuche. Noch im vergangenen Sommer prüfte und katalogisierte eine Naturschutzvereinigung/-behörde aus dem Ilmkreis Bläulinglarven an Eichen im Stadtgebiet, weil diese stark rückläufig sind.
Kurz vor Weihnachten 2018 wurde es ernst, und die Rodungen begannen. Zunächst durch die neuen Grundstücksbesitzer beauftragt - den Rest besorgte die Stadt selbst und sägte durch Bauhofmitarbeiter die letzten Bäume im Januar 2019 um (zum Vergleich anbei ein paar Vorher- und Nachher-Impressionen).
So etwas wäre vermutlich bei keinem Stadtratsmitglied vor der Haustür passiert, so darf man spekulieren. Denn wer so etwas entscheidet, hat sich entweder nicht mit dem Grundstück und den ökologischen Aspekten vertraut gemacht oder es herrscht eine Gleichgültigkeit, weil es keinen der Stadträte in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld betrifft.
Aber zum Artikel: Es ist zu lesen, Sollte der Baum eine Lebensraumfunktion haben oder beispielsweise Schlafplatz einer Eule oder eines anderen Vogels sein, dann würde die Eingriffsregel des Bundesnaturschutzgesetzes greifen.… und weiter Das gelte auch für einen landschafts- und ortsbildprägenden Baum. Geregelt im §14 Bundesnaturschutzgesetz. Diese Bäume zu fällen, sei laut Gesetz verboten. Im Einzelfall müsse also die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung prüfen, ob ein Baum gefällt werden dürfe.
Nun fragen wir uns als Anwohner, liegt so eine Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung vor? Und wenn ja, wie ist diese mit dem Artikel der örtlichen Zeitung und dem Bundesnaturschutzgesetz vereinbar? Eine Prüfung der Fauna und Flora auf dem Grundstück durch eine Behörde hat kein Anlieger mitbekommen oder ggf. Abfragen an langjährige Anwohner dazu sind nicht erfolgt.
In dem Artikel geht es um eine BAUMSCHUTZVERORDNUNG. Bei uns wird der Eindruck erweckt, dass der BAUM- oder NATURSCHUTZ im konkreten Sachverhalt nicht beachtet wurde. Wir bezeichnen es als ein Verbrechen an der Natur, was hier durch den Sondershäuser Stadtrat legitimiert wurde. Was bedeuten Stadtentwicklungskonzept oder auch gerade neu entworfenes Leitbild der Stadt Sondershausen? Wo ist bei solchen Entscheidungen das Fingerspitzengefühl, wenn man Kleinstadt mit grünem Herz sein möchte, um als Ort mit Wohn- und Lebensqualität zu werben?
Ab ist ab! Die Bäume sind unwiederbringlich entfernt. Was bleibt ist die Hoffnung, dass die Entscheidungsträger zukünftig verantwortungsvoller mit der Natur umgehen.
Die Anwohner Hospitalstraße 52,54,56,58,66,68,70
Familien Otto, Hund, Springer, Ortschig, Springer, Bier, Silabtzschky
Fotos: privat
Autor: khhZum Artikel Nisthöhle könnte Nadelbäume vor der Säge retten vom 16.02.02019 einer örtlichen Zeitung:
Wenn wir Bewohner der Hospitalstraße 52 bis 70 sowie Naturfreunde diesen Artikel zur neuen Baumschutzverordnung lesen, dürfte so manchem der Kamm schwellen.
Der Stadtrat hatte im vorigen Jahr zugestimmt, dass Wald- bzw. Grünland mit einer Gesamtgrundstücksfläche von etwa 2.000 qm zwischen zwei Anliegerstraßen für zwei Baugrundstücke zu verkaufen. Bekanntermaßen standen auf dem Grundstück 30 bis 40 Bäume, u.a. Eichen, Linden, Birken, Ulmen, Blaufichten, Lärchen. Es handelte sich um einen zig Jahre gewachsenen Baumbestand, dessen Bäume Stammumfänge von teilweise 200 cm erreichten. In dieser grünen Oase tummelten sich Eichhörnchen, pochte der Specht, rief der Uhu und summten im Sommer tausende Bienen bei der Nektarsuche. Noch im vergangenen Sommer prüfte und katalogisierte eine Naturschutzvereinigung/-behörde aus dem Ilmkreis Bläulinglarven an Eichen im Stadtgebiet, weil diese stark rückläufig sind.
Kurz vor Weihnachten 2018 wurde es ernst, und die Rodungen begannen. Zunächst durch die neuen Grundstücksbesitzer beauftragt - den Rest besorgte die Stadt selbst und sägte durch Bauhofmitarbeiter die letzten Bäume im Januar 2019 um (zum Vergleich anbei ein paar Vorher- und Nachher-Impressionen).
So etwas wäre vermutlich bei keinem Stadtratsmitglied vor der Haustür passiert, so darf man spekulieren. Denn wer so etwas entscheidet, hat sich entweder nicht mit dem Grundstück und den ökologischen Aspekten vertraut gemacht oder es herrscht eine Gleichgültigkeit, weil es keinen der Stadträte in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld betrifft.
Aber zum Artikel: Es ist zu lesen, Sollte der Baum eine Lebensraumfunktion haben oder beispielsweise Schlafplatz einer Eule oder eines anderen Vogels sein, dann würde die Eingriffsregel des Bundesnaturschutzgesetzes greifen.… und weiter Das gelte auch für einen landschafts- und ortsbildprägenden Baum. Geregelt im §14 Bundesnaturschutzgesetz. Diese Bäume zu fällen, sei laut Gesetz verboten. Im Einzelfall müsse also die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung prüfen, ob ein Baum gefällt werden dürfe.
Nun fragen wir uns als Anwohner, liegt so eine Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung vor? Und wenn ja, wie ist diese mit dem Artikel der örtlichen Zeitung und dem Bundesnaturschutzgesetz vereinbar? Eine Prüfung der Fauna und Flora auf dem Grundstück durch eine Behörde hat kein Anlieger mitbekommen oder ggf. Abfragen an langjährige Anwohner dazu sind nicht erfolgt.
In dem Artikel geht es um eine BAUMSCHUTZVERORDNUNG. Bei uns wird der Eindruck erweckt, dass der BAUM- oder NATURSCHUTZ im konkreten Sachverhalt nicht beachtet wurde. Wir bezeichnen es als ein Verbrechen an der Natur, was hier durch den Sondershäuser Stadtrat legitimiert wurde. Was bedeuten Stadtentwicklungskonzept oder auch gerade neu entworfenes Leitbild der Stadt Sondershausen? Wo ist bei solchen Entscheidungen das Fingerspitzengefühl, wenn man Kleinstadt mit grünem Herz sein möchte, um als Ort mit Wohn- und Lebensqualität zu werben?
Ab ist ab! Die Bäume sind unwiederbringlich entfernt. Was bleibt ist die Hoffnung, dass die Entscheidungsträger zukünftig verantwortungsvoller mit der Natur umgehen.
Die Anwohner Hospitalstraße 52,54,56,58,66,68,70
Familien Otto, Hund, Springer, Ortschig, Springer, Bier, Silabtzschky
Fotos: privat
Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Kommentare
muraschke
23.02.2019, 17.41 Uhr
Eine Mappe voller Frevel
Der Baum hat eine Funktion. Er "arbeitet" als Lärmschutz, Feinstaubfilter ... und Klimaanlage in und an einer Stadt. "Billiger" geht es nicht.
Den Baumfällern und Auftraggebern möge der Schatten im Sommer abhanden kommen. Schwitzend können sie dann mal die Jahrzehnte an Wachstum summieren, die sie umgehauen haben.
An die Anlieger die Bitte, nicht nur die Umwelt hinterm Gartenzaun zu schützen ... sondern auch über den Tellerrand zu schauen.
Den Baumfällern und Auftraggebern möge der Schatten im Sommer abhanden kommen. Schwitzend können sie dann mal die Jahrzehnte an Wachstum summieren, die sie umgehauen haben.
An die Anlieger die Bitte, nicht nur die Umwelt hinterm Gartenzaun zu schützen ... sondern auch über den Tellerrand zu schauen.
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tannhäuser
23.02.2019, 17.52 Uhr
Neue Grundstücksbesitzer...
...und dann Beauftragung des Bauhofs mit der Rodung....
Klingt übel interessant und mit Geschmäckle. Da scheinen wohl die Neu-Nachbarn Geld zu haben.
Liebe Geschädigte, bitte bleiben Sie kritisch und am Ball. Baulärm scheint Ihnen dann auch noch bevorzustehen.
Bin gespannt, wer die Bauherren sind. Das dürfte ja nicht Top Secret sein oder bleiben.
Klingt übel interessant und mit Geschmäckle. Da scheinen wohl die Neu-Nachbarn Geld zu haben.
Liebe Geschädigte, bitte bleiben Sie kritisch und am Ball. Baulärm scheint Ihnen dann auch noch bevorzustehen.
Bin gespannt, wer die Bauherren sind. Das dürfte ja nicht Top Secret sein oder bleiben.
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Quallensammler
23.02.2019, 19.03 Uhr
Sankt-Florian-Prinzip?
Ich kann verstehen, dass Hausbewohner lieber Grünwuchs vor ihrem Fenster haben, aber ich verstehe auch die (mir unbekannten) Grundstückseigentümer. Wer für vermutlich viel Geld ein Grundstück erwirbt, will bauen und da sind alte Bäume auf engem Raum nicht förderlich. Die Käufer werden bestimmt neue Bäume, Büsche oder Hecken setzen, wenn die Häuser stehen. Wer will schon dem Nachbarn auf den Buckel glotzen?
Immerhin hatten die Grundstücksanrainer über Jahrzehnte das Glück, idyllisch zu wohnen. Hätten die Unterzeichnenden auch bei nnz getextet, wenn irgendwo sonst in SDH Bäume gefällt würden?
Dinge ändern sich. Mancher bekommt einen Spielplatz in der Nachbarschaft, mancher eine Sportstätte, mancher halt neue Nachbarn...
Den Bauhof kann übrigens jede Privatperson beauftragen (wenn sie die Leistung bezahlt). Und positiv: der Grundstücksverkauf hat der Stadt Einnahmen beschert, was die Sondershäuser freuen dürfte.
Immerhin hatten die Grundstücksanrainer über Jahrzehnte das Glück, idyllisch zu wohnen. Hätten die Unterzeichnenden auch bei nnz getextet, wenn irgendwo sonst in SDH Bäume gefällt würden?
Dinge ändern sich. Mancher bekommt einen Spielplatz in der Nachbarschaft, mancher eine Sportstätte, mancher halt neue Nachbarn...
Den Bauhof kann übrigens jede Privatperson beauftragen (wenn sie die Leistung bezahlt). Und positiv: der Grundstücksverkauf hat der Stadt Einnahmen beschert, was die Sondershäuser freuen dürfte.
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tannhäuser
23.02.2019, 19.28 Uhr
Danke für die Information.
Sehr sachlich @ Quallensammler!
Das war mir so nicht bewusst, dass man als den Bauhof beauftragen kann wie eine Privatfirma.
Wieder etwas gelernt. Aber keine Sorge, mein Stückchen Regenwald lasse ich nicht roden.
Ich kann den Frust der Anwohner verstehen. Aber ein Grundstückseigentümer hat nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte.
Ich denke mal, das letzte Kapitel in diesem Buch ist noch nicht verfasst. Das bleibt spannend.
Wenn aber wegen Kröten der Autobahnbau gestoppt wird und wegen Fröschen Tümpel nicht trockengelegt werden dürfen, hatten die Bäume wohl keine schützenswerten Bewohner?
Das war mir so nicht bewusst, dass man als den Bauhof beauftragen kann wie eine Privatfirma.
Wieder etwas gelernt. Aber keine Sorge, mein Stückchen Regenwald lasse ich nicht roden.
Ich kann den Frust der Anwohner verstehen. Aber ein Grundstückseigentümer hat nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte.
Ich denke mal, das letzte Kapitel in diesem Buch ist noch nicht verfasst. Das bleibt spannend.
Wenn aber wegen Kröten der Autobahnbau gestoppt wird und wegen Fröschen Tümpel nicht trockengelegt werden dürfen, hatten die Bäume wohl keine schützenswerten Bewohner?
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Franziskus
24.02.2019, 10.37 Uhr
Diese Mitarbeiter dieser Stadt scheinen
unfähig zu sein , um zu fragen :
" Was haben Sie mit dem Grundstück vor " ?
Ungefragt Bäüme fällen geht gar nicht,
da muß der Gegenüber erst mal viel blättern,
nur in welchem Gesetzblatt und noch lesen sowie verstehen.
Das genau funktioniert nicht in dieser Region.
" Was haben Sie mit dem Grundstück vor " ?
Ungefragt Bäüme fällen geht gar nicht,
da muß der Gegenüber erst mal viel blättern,
nur in welchem Gesetzblatt und noch lesen sowie verstehen.
Das genau funktioniert nicht in dieser Region.
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Franziskus
24.02.2019, 11.25 Uhr
Schüler von Sondershausen
hier nimmt Euch Jemand euren Sauerstoff weg .
Und sorgt dafür, das der Klimawandel erhöht wird.
Wollt Ihr zusehen ?
Und sorgt dafür, das der Klimawandel erhöht wird.
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Örzi
24.02.2019, 12.32 Uhr
Schlimm, schlimm
Die einen tragen Fröschli über die Straße und andere fällen die dicksten Bäume. Nicht zu verhindern, wenn es ums Geld geht, es sei denn, die Anwohner hätten das Grundstück selbst gekauft.
Vielleicht sollten sich so here Organisationen wie die Deutsche Umwelthilfe solcher Probleme annehmen, statt die Autofahrer zu Umweltsündern zu stempeln. Aber dafür ist das nicht spektakulär genug.
Vielleicht sollten sich so here Organisationen wie die Deutsche Umwelthilfe solcher Probleme annehmen, statt die Autofahrer zu Umweltsündern zu stempeln. Aber dafür ist das nicht spektakulär genug.
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Mueller13
24.02.2019, 23.14 Uhr
Was sind hier wieder für Irrlichter unterwegs?
1. Die Anwohner beschweren sich natürlich - würde ich auch, wenn man einen Grünstreifen vor meiner Tür in ein Baugebiet verwandeln würde. Das ist menschlich. Auch ich schaue lieber auf einen Grünstreifen, als auf eine Mauer des Nachbarn. Aber: Bauland ist beschränkt, die Stadt möchte nachverdichten. Das Gebiet ist erschlossen. deshalb macht es grundsätzlich Sinn. Auch wir hatten ein Gartengrundstück mit Bäumen auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Jetzt schaue ich auf ein Dach, statt auf den Possenwald. Schade, aber auch nicht zu ändern.
2. Rund 1/3 Deutschlands sind mit Wald bedeckt. Das ist ein extrem hoher Anteil für ein Industrieland, selbst Norwegen hat nur marginal mehr. Thüringen hat 34% Waldanteil und von 2002-2012 sind 5.000 Hektar hinzugekommen.
3. Es ist nicht mit unmittelbarer Sauerstoffknappheit zu rechnen, wenn die Minifläche zu Bauland umgewandelt wird.
4. Man kann nur verhindern, dass auf einem Grundstück Bäume gefällt werden, wenn einem das Grundstück gehört oder wenn naturschutzrechtliche Bestimmungen dagegen sprechen.
5. Es gilt zu vermuten, dass die entsprechenden Genehmigungen für die Fällung vorlagen, sonst wird niemand die Kettensäge ansetzen, weil er pleite wäre, eher er auch nur einen Stein auf sein neues Grundstück gesetzt hat.
6. Die Anmerkung, dass dies nicht passiert wäre, wenn ein Stadtratsmitglied dort wohnen würde, ist eine Unterstellung, die man nicht beweisen können wird, deshalb würde ich es nicht in die Argumentation aufnehmen.
7. Den Bauhof kann jeder Bürger beauftragen. Die haben Technik, um z.B. Baumstümpfe zu entfernen. Habe ich auch schon in Anspruch genommen. Dann gibt es eine Rechnung der Stadt und das war es.
8. Ja, Baulärm wird entstehen, so ist das, wenn gebaut wird. Nicht schön, aber notwendiger Teil des Lebens, sonst können wir wieder in die Höhle, da gibt es keinen Baulärm.
9. Ich vermute mal, dass an der Stelle, wo derzeit schon die Häuser der Unterzeichner stehen, früher ein Wald war... Ob es damals auch einen Brief von Eule und Eichhorn gab? Und damals war die Ecke noch nicht erschlossen ;-)
@ Friedrich, mein spezieller Freund:
Wie immer: ja, hier wohnen nur Idioten und Analphabeten. Niemand kann lesen, niemand kann irgendetwas. Nur gut, dass es hier 2-3 Westdeutsche gibt, sonst würden wir verhungern.
Für Sie: die Bäume wurden nicht ungefragt gefällt, sondern im Auftrag. Sie erkennen den Unterschied?
Und den Klimawandel kann man nicht erhöhen. Finden Sie bitte ein anderes Adjektiv.
2. Rund 1/3 Deutschlands sind mit Wald bedeckt. Das ist ein extrem hoher Anteil für ein Industrieland, selbst Norwegen hat nur marginal mehr. Thüringen hat 34% Waldanteil und von 2002-2012 sind 5.000 Hektar hinzugekommen.
3. Es ist nicht mit unmittelbarer Sauerstoffknappheit zu rechnen, wenn die Minifläche zu Bauland umgewandelt wird.
4. Man kann nur verhindern, dass auf einem Grundstück Bäume gefällt werden, wenn einem das Grundstück gehört oder wenn naturschutzrechtliche Bestimmungen dagegen sprechen.
5. Es gilt zu vermuten, dass die entsprechenden Genehmigungen für die Fällung vorlagen, sonst wird niemand die Kettensäge ansetzen, weil er pleite wäre, eher er auch nur einen Stein auf sein neues Grundstück gesetzt hat.
6. Die Anmerkung, dass dies nicht passiert wäre, wenn ein Stadtratsmitglied dort wohnen würde, ist eine Unterstellung, die man nicht beweisen können wird, deshalb würde ich es nicht in die Argumentation aufnehmen.
7. Den Bauhof kann jeder Bürger beauftragen. Die haben Technik, um z.B. Baumstümpfe zu entfernen. Habe ich auch schon in Anspruch genommen. Dann gibt es eine Rechnung der Stadt und das war es.
8. Ja, Baulärm wird entstehen, so ist das, wenn gebaut wird. Nicht schön, aber notwendiger Teil des Lebens, sonst können wir wieder in die Höhle, da gibt es keinen Baulärm.
9. Ich vermute mal, dass an der Stelle, wo derzeit schon die Häuser der Unterzeichner stehen, früher ein Wald war... Ob es damals auch einen Brief von Eule und Eichhorn gab? Und damals war die Ecke noch nicht erschlossen ;-)
@ Friedrich, mein spezieller Freund:
Wie immer: ja, hier wohnen nur Idioten und Analphabeten. Niemand kann lesen, niemand kann irgendetwas. Nur gut, dass es hier 2-3 Westdeutsche gibt, sonst würden wir verhungern.
Für Sie: die Bäume wurden nicht ungefragt gefällt, sondern im Auftrag. Sie erkennen den Unterschied?
Und den Klimawandel kann man nicht erhöhen. Finden Sie bitte ein anderes Adjektiv.
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Heinrich IV
27.02.2019, 20.45 Uhr
...wie auch immer,
zukünftige Eigenheimbesitzer und Planer der selbigen sollten sich über den Wert von mehreren, jahrzehnte alten Gehölzen bewust sein. Und wenn sich ihnen der ökologische Wert nicht erschließt, so hätten eine Ermittlung des Sachwertes nach der Methode KOCH eine Zahl entstehen lassen, die jeden vernüftigen Menschen nötigt, das eine oder andere Gehölz in eine Bebauungsplanung einzubeziehen. Zeit, um eine Ersatzpflanzung wachsen zu lassen, kann man nicht kaufen... umgehauen ist umgehauen...
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