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Fr, 00:01 Uhr
17.05.2019
Neues aus Sondershausen

Vorsicht bei Baumfällungen

Zwar hatte der Stadtrat von Sondershausen bei seiner Sitzung im Februar 2019 eine neue Baumsatzung beschlossen, aber nach der darf man sich noch nicht richten! Das ist das Resultat der gestrigen Sitzung im Hauptausschuss der Stadt Sondershausen...

Die neue im Februar beschlossene Baumsatzung sollte das Fällen von Nadelbäumen erleichtern, welche durch die Trockenheit geschädigt wurden. Die Kommunalaufsicht hat die neue Baumsatzung bemängelt, und das nicht nur einmal.

Die Kommunalaufsicht bemängelte, das die neue Baumsatzung keine Vereinfachung im Genehmigungsverfahren bringt. Wie die Diskussion gestern im Hauptausschuss zeigte, lockt sie die Bürger sogar in eine Falle.

Bei der Stadt Sondershausen müsste man sich bei der neuen Baumsatzung für das Fällen von Nadelbäumen keine Genehmigung mehr holen. Wer dann denkt, man könne seinen Nadelbaum schon so einfach Fällen, der täuscht sich. Durch das Fällen könnte man trotzdem gegen die Bestimmungen des Naturschutzes verstoßen. Die Baumsatzung kann nicht einfach übergeordnetes Recht außer Kraft setzen.

Wenn Sie also im Zusammenhang mit der neuen Baumsatzung gelesen haben, dass man nun vereinfacht Nadelbäume fällen kann, dann vergessen Sie das.

Der Fachbereichsleiter Bau und Ordnung, Karsten Kleinschmidt, machte in der gestrigen Sitzung klar, die alte Baumsatzung ist immer noch gültig. Wenn Sie Bäume fällen möchten, machen Sie das nicht, ohne sich mit dem Grünamt der Stadt Sondershausen verständigt zu haben.

Die neue Baumsatzung wurde mehrfach sowohl im Hauptausschuss, als auch im Stadtrat sehr kontrovers diskutiert. Wie es nun wirklich weiter geht, ist eigentlich noch unklar geblieben, zumindest für kn. Bekannt ist nur, nach Aussage von Bürgermeister Steffen Grimm (pl) informierte, dass das Grünamt ein Schreiben an die Kommunalaufsicht vorbereitet.
Aus dem gestern gesagten war für kn nicht ersichtlich, ob eventuell die neue Baumsatzung noch vor Erreichen der Gültigkeit, nicht doch schon wieder überarbeitet werden muss.

Hintergrund:
Satzungen, wie zum Beispiel die Baumsatzung werden nach der Beschlussfassung im Stadtrat erst dann rechtsgültig, wenn die Kommunalaufsicht zugestimmt hat und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Sondershausen erfolgte. Weder Zustimmung der Kommunalaufsicht, noch Veröffentlichung im Amtsblatt liegen bisher für die neue Baumsatzung vor!
Autor: khh

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