Fr, 00:02 Uhr
17.05.2019
Meldung aus dem Landratsamt
Architektenwettbewerb für den Kyffhäuser
Im Kreisausschuss ging es gestern in seiner letzten Sitzung vor den Wahlen um die Vorbereitung und Umsetzung eines Architektenwettbewerbs zur Qualitätsentwicklung im Umfeld der Kyffhäuser-Burganlagen mit Kaiser-Wilhelm-Denkmal...
Der nachfolgende Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen:
Der Kreisausschuss beauftragt die Landrätin, einen Architektenwettbewerb zur nachhaltigen Qualitätsentwicklung im Umfeld der Kyffhäuser-Burganlagen mit Kaiser-Wilhelm-Denkmal vorzubereiten und durchzuführen.
Im Mittelpunkt dieses Wettbewerbs soll die Entwicklung eines schlüssigen, aufeinander abgestimmten Gesamtkonzeptes für die Bereiche Verkehr (u.a. ruhender Verkehr (mindestens 300 PKW-Stellplätze), ÖPNV-Anbindung, Verkehrsleitsystem), Eingangsbauwerk (mit Shop, Toiletten und Info-Zentrum) in Verbindung mit einer leistungsfähigen, behindertengerechten Beförderungslösung vom Parkplatz unterhalb der Steilwand zum Denkmal stehen. Die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung des Architektenwettbewerbs betragen nach derzeitiger Schätzung ca. 25.000 EUR und werden aus dem Unterabschnitt 3651/3652 des Vermögenshaushaltes finanziert.
Aus der Begründung von Landrätin, Antje Hochwind-Schneider (SPD)
An den Kyffhäuser-Burganlagen mit Kaiser-Wilhelm-Denkmal als Wahrzeichen des Kyffhäuserkreises und wichtigster touristischer Leuchtturm in Nordthüringen ist trotz umfangreicher Investitionen in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten weiterhin ein beträchtlicher Modernisierungsbedarf zu verzeichnen. Um der Bedeutung des Denkmalkomplexes in Zukunft noch besser gerecht zu werden, sind umfangreiche Investitionen in die touristische Hardware erforderlich. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung bestätigen diese Auffassung nachdrücklich.
Die Geologie am Kyffhäuser, die Nähe zum Denkmal und dessen historische Bedeutung sowie die unbedingt zu berücksichtigenden Belange des Naturschutzes stellen eine besondere planerische Herausforderung dar. Aus diesem Grund empfiehlt insbesondere das Thüringer Landesamt für Archäologie und Denkmalschutz die Durchführung eines Architektenwettbewerbes, um dieser Herausforderung durch eine anspruchsvolle technische und architektonische Lösung zu entsprechen. Durch eine planerische Gesamtlösung wird zugleich eine entsprechende Empfehlung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft umgesetzt und damit die Förderchancen erhöht.
Die im unmittelbaren Denkmalbereich vorzusehenden Investitionen und Maßnahmen sind im Wettbewerb hinreichend zu berücksichtigen (u.a. Lage und Gestaltung des Austrittsbauwerkes). Auf Grund der Unterschiedlichkeit und Spezifik der jeweiligen Aufgabenstellung wird jedoch durch Experten ausdrücklich empfohlen, auf deren umfassende planerische Betrachtung zur Sanierung und Neugestaltung des eigentlichen Denkmalensembles im Rahmen dieses Wettbewerbs ausdrücklich zu verzichten.
Die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung des Architektenwettbewerbs sind zunächst vom Landkreis selbst zu tragen und zu finanzieren. Diese können jedoch im Falle einer späteren Bewilligung des Vorhabens zumindest teilweise als förderfähige Planungskosten geltend gemacht werden.
Autor: khhDer nachfolgende Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen:
Der Kreisausschuss beauftragt die Landrätin, einen Architektenwettbewerb zur nachhaltigen Qualitätsentwicklung im Umfeld der Kyffhäuser-Burganlagen mit Kaiser-Wilhelm-Denkmal vorzubereiten und durchzuführen.
Im Mittelpunkt dieses Wettbewerbs soll die Entwicklung eines schlüssigen, aufeinander abgestimmten Gesamtkonzeptes für die Bereiche Verkehr (u.a. ruhender Verkehr (mindestens 300 PKW-Stellplätze), ÖPNV-Anbindung, Verkehrsleitsystem), Eingangsbauwerk (mit Shop, Toiletten und Info-Zentrum) in Verbindung mit einer leistungsfähigen, behindertengerechten Beförderungslösung vom Parkplatz unterhalb der Steilwand zum Denkmal stehen. Die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung des Architektenwettbewerbs betragen nach derzeitiger Schätzung ca. 25.000 EUR und werden aus dem Unterabschnitt 3651/3652 des Vermögenshaushaltes finanziert.
Aus der Begründung von Landrätin, Antje Hochwind-Schneider (SPD)
An den Kyffhäuser-Burganlagen mit Kaiser-Wilhelm-Denkmal als Wahrzeichen des Kyffhäuserkreises und wichtigster touristischer Leuchtturm in Nordthüringen ist trotz umfangreicher Investitionen in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten weiterhin ein beträchtlicher Modernisierungsbedarf zu verzeichnen. Um der Bedeutung des Denkmalkomplexes in Zukunft noch besser gerecht zu werden, sind umfangreiche Investitionen in die touristische Hardware erforderlich. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung bestätigen diese Auffassung nachdrücklich.
Die Geologie am Kyffhäuser, die Nähe zum Denkmal und dessen historische Bedeutung sowie die unbedingt zu berücksichtigenden Belange des Naturschutzes stellen eine besondere planerische Herausforderung dar. Aus diesem Grund empfiehlt insbesondere das Thüringer Landesamt für Archäologie und Denkmalschutz die Durchführung eines Architektenwettbewerbes, um dieser Herausforderung durch eine anspruchsvolle technische und architektonische Lösung zu entsprechen. Durch eine planerische Gesamtlösung wird zugleich eine entsprechende Empfehlung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft umgesetzt und damit die Förderchancen erhöht.
Die im unmittelbaren Denkmalbereich vorzusehenden Investitionen und Maßnahmen sind im Wettbewerb hinreichend zu berücksichtigen (u.a. Lage und Gestaltung des Austrittsbauwerkes). Auf Grund der Unterschiedlichkeit und Spezifik der jeweiligen Aufgabenstellung wird jedoch durch Experten ausdrücklich empfohlen, auf deren umfassende planerische Betrachtung zur Sanierung und Neugestaltung des eigentlichen Denkmalensembles im Rahmen dieses Wettbewerbs ausdrücklich zu verzichten.
Die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung des Architektenwettbewerbs sind zunächst vom Landkreis selbst zu tragen und zu finanzieren. Diese können jedoch im Falle einer späteren Bewilligung des Vorhabens zumindest teilweise als förderfähige Planungskosten geltend gemacht werden.
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