Fr, 00:22 Uhr
17.05.2019
Neues aus Sondershausen
Hinweise zu den Ortsteilratswahlen
Im Hauptausschuss der Stadt Sondershausen war ein Thema, die Wahlen, zumal der Ortsteil Großberndten noch nicht mal einen Kandidaten für den Ortsteilbürgermeister hat. Hier einige wichtige Hinweise dazu...
Ausgangspunkt der gestrigen Diskussion im Hauptausschuss, war unter anderem die Frage, was oder wen sollen die Bürger von Großberndten wählen, da es ja keinen Kandidaten für den Ortsteilbürgermeister gibt.
Wahlleiter Stefan Aschenbrenner, der an der Sitzung teilnahm, machte klar, wie zu verfahren ist. Die Wähler von Großberndten können auf dem Wahlschein einen Namen eintragen und dessen Beruf.
Wenn es im Ort zum Beispiel nur einen "Max Müller" gibt, ist es noch verkraftbar, den Beruf wegzulassen, so Aschenbrenner. Steht auf dem Wahlschein der Name "Max Müller" ohne Beruf und es gibt zwei "Max Müller" dann ist der Wahlschein ungültig!
Eine Stimme muss eindeutig einem Kandidaten zugeordnet werden können! Wer den Beruf nicht kennt, sollte also möglichst eine Spezifikation der Person auf dem Wahlschein hinterlassen.
Es ist bei den Wahlen zu den Ortseilbürgermeistern bzw. zu den Ortsteilräten durch aus zulässig, einen Namen auf dem Wahlschein dazu zu setzen.
Aber keine Angst, man kann nicht gegen seinen Willen Ortsteilbürgermeister werden. Man kann natürlich die Wahl ausschlagen.
Hinweis kn:
Auch die Wahlen zu den Ortsteilbürgermeistern ist ein wichtiger demokratischer Akt. Man sollte tunlichst vermeiden, aus Jux und Tollerei einen Namen auf den Wahlschein zu schreiben und anzukreuzen, nur um jemanden zu ärgern!
Autor: khhAusgangspunkt der gestrigen Diskussion im Hauptausschuss, war unter anderem die Frage, was oder wen sollen die Bürger von Großberndten wählen, da es ja keinen Kandidaten für den Ortsteilbürgermeister gibt.
Wahlleiter Stefan Aschenbrenner, der an der Sitzung teilnahm, machte klar, wie zu verfahren ist. Die Wähler von Großberndten können auf dem Wahlschein einen Namen eintragen und dessen Beruf.
Wenn es im Ort zum Beispiel nur einen "Max Müller" gibt, ist es noch verkraftbar, den Beruf wegzulassen, so Aschenbrenner. Steht auf dem Wahlschein der Name "Max Müller" ohne Beruf und es gibt zwei "Max Müller" dann ist der Wahlschein ungültig!
Eine Stimme muss eindeutig einem Kandidaten zugeordnet werden können! Wer den Beruf nicht kennt, sollte also möglichst eine Spezifikation der Person auf dem Wahlschein hinterlassen.
Es ist bei den Wahlen zu den Ortseilbürgermeistern bzw. zu den Ortsteilräten durch aus zulässig, einen Namen auf dem Wahlschein dazu zu setzen.
Aber keine Angst, man kann nicht gegen seinen Willen Ortsteilbürgermeister werden. Man kann natürlich die Wahl ausschlagen.
Hinweis kn:
Auch die Wahlen zu den Ortsteilbürgermeistern ist ein wichtiger demokratischer Akt. Man sollte tunlichst vermeiden, aus Jux und Tollerei einen Namen auf den Wahlschein zu schreiben und anzukreuzen, nur um jemanden zu ärgern!
