Mo, 19:38 Uhr
19.08.2019
Meldung aus der Wirtschaftswelt
Das neue Verpackungsgesetz
Selbstcheck und Merkblatt zum Download bei der IHK Erfurt. Dazu erreichte kn diese Meldung...
Seit dem 1. Januar 2019 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Inzwischen hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) eine überarbeitete Fassung des "Katalogs systembeteiligungspflichtiger Verpackungen" auf ihrer Internetseite www.verpackungsregister.org veröffentlicht. Hiermit können betroffene Unternehmen prüfen, ob ihre Produktverpackungen systembeteiligungspflichtig sind.
Die Beratungspraxis der Industrie- und Handelskammer Erfurt zeigt, dass vom Verpackungsgesetz betroffene Unternehmen teilweise noch nicht alle Pflichten vollständig umsetzen. Nach dem Gesetz müssen alle Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen, an einem Dualen System beteiligt werden. Vor diesem Hintergrund rät die IHK Erfurt den einzelnen Unternehmen an, die eigenen Maßnahmen zu prüfen.
Detailliertere Informationen zum neuen Verpackungsgesetz, einen Selbstcheck zur Überprüfung der Betroffenheit des eigenen Unternehmens sowie ein vierseitiges Merkblatt stehen Interessierten auf der Website www.erfurt.ihk.de unter Dokumenten-Nummer 4205774 (Suchfeld) zur Verfügung.
Diana Stolze
Leiterin Regionale Service-Center
Landkreise Eichsfeld, Nordhausen und Kyffhäuserkreis
Autor: khhSeit dem 1. Januar 2019 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Inzwischen hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) eine überarbeitete Fassung des "Katalogs systembeteiligungspflichtiger Verpackungen" auf ihrer Internetseite www.verpackungsregister.org veröffentlicht. Hiermit können betroffene Unternehmen prüfen, ob ihre Produktverpackungen systembeteiligungspflichtig sind.
Die Beratungspraxis der Industrie- und Handelskammer Erfurt zeigt, dass vom Verpackungsgesetz betroffene Unternehmen teilweise noch nicht alle Pflichten vollständig umsetzen. Nach dem Gesetz müssen alle Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen, an einem Dualen System beteiligt werden. Vor diesem Hintergrund rät die IHK Erfurt den einzelnen Unternehmen an, die eigenen Maßnahmen zu prüfen.
Detailliertere Informationen zum neuen Verpackungsgesetz, einen Selbstcheck zur Überprüfung der Betroffenheit des eigenen Unternehmens sowie ein vierseitiges Merkblatt stehen Interessierten auf der Website www.erfurt.ihk.de unter Dokumenten-Nummer 4205774 (Suchfeld) zur Verfügung.
Diana Stolze
Leiterin Regionale Service-Center
Landkreise Eichsfeld, Nordhausen und Kyffhäuserkreis
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