Mi, 00:54 Uhr
18.09.2019
Meldungen aus dem Landratsamt
Mehr Unterstützungsleistungen
Mit dem Inkrafttreten des Starke-Familien-Gesetzes zum 01.07.2019 wurden zahlreiche Erweiterungen der Aufwendungen für Bildung und Teilhabe wirksam, so Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD) im gestrigen Verwaltungsbericht...
Ab 01.08.2019 konnten berechtigte Familien und Kinder umfangreiche Verbesserungen in Anspruch nehmen.
So erhöht sich der mögliche Auszahlbetrag für das Schulbedarfspaket von jährlich 100,- € auf 150,- €.
Neu ist auch, dass die Kosten der Lernförderung nicht mehr nur bei Versetzungsgefährdung übernommen werden, sondern auch dann, wenn das wesentliche Lernziel nicht erreicht wird.
Auch der Eigenanteil für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung entfällt und die Kosten werden vollständig für leistungsberechtigte Kinder übernommen.
Eine weitere Anpassung erfolgte auch bei der Unterstützung für soziale und kulturelle Maßnahmen wie z.B. organisierte Ferienfreizeiten, Mitgliedschaften in Vereinen oder Musikunterricht.
Hier wurde die Unterstützungsleistung von monatlich 10 auf 15 Euro aufgestockt. Weitere Informationen wurde auf der Homepage des Landkreises eingestellt.
Dort können auch die Antragsunterlagen heruntergeladen werden.
Im Jahr 2018 hatte der Kyffhäuserkreis ein Ausgabevolumen für Bildung und Teilhabe in Höhe von ca. 587.000 Euro.
Mit einer deutlichen Steigerung der Aufwendungen ist in den nächsten Monaten zu rechnen. Die Ausgaben werden nahezu vollständig vom Bund erstattet, so Hochwind-Schneider abschließend.
Autor: khhAb 01.08.2019 konnten berechtigte Familien und Kinder umfangreiche Verbesserungen in Anspruch nehmen.
So erhöht sich der mögliche Auszahlbetrag für das Schulbedarfspaket von jährlich 100,- € auf 150,- €.
Neu ist auch, dass die Kosten der Lernförderung nicht mehr nur bei Versetzungsgefährdung übernommen werden, sondern auch dann, wenn das wesentliche Lernziel nicht erreicht wird.
Auch der Eigenanteil für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung entfällt und die Kosten werden vollständig für leistungsberechtigte Kinder übernommen.
Eine weitere Anpassung erfolgte auch bei der Unterstützung für soziale und kulturelle Maßnahmen wie z.B. organisierte Ferienfreizeiten, Mitgliedschaften in Vereinen oder Musikunterricht.
Hier wurde die Unterstützungsleistung von monatlich 10 auf 15 Euro aufgestockt. Weitere Informationen wurde auf der Homepage des Landkreises eingestellt.
Dort können auch die Antragsunterlagen heruntergeladen werden.
Im Jahr 2018 hatte der Kyffhäuserkreis ein Ausgabevolumen für Bildung und Teilhabe in Höhe von ca. 587.000 Euro.
Mit einer deutlichen Steigerung der Aufwendungen ist in den nächsten Monaten zu rechnen. Die Ausgaben werden nahezu vollständig vom Bund erstattet, so Hochwind-Schneider abschließend.
