Mi, 19:55 Uhr
18.09.2019
Meldungen aus dem Landratsamt
Das kosten uns die Kreistagsmitglieder
Bei der gestrigen Kreistagssitzung wurde das Fraktionsgeld ab 01.06.2019 bis Ende Wahlperiode 2024 festgelegt...
Der Kreistag beschloss einstimmig die jährliche Ausreichung von Fraktionsgeldern an seine Fraktionen. Mitglieder des Kreistages, die keiner Fraktion angehören, erhalten den jährlichen Zusatzbetrag. Die Ausreichung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltes. Eine Abrechnung hat bis Ende Februar des Folgejahres zu erfolgen.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD)
Die auszureichenden Fraktionsgelder sollen, wie in der 6. Wahlperiode, bis zum Ende dieser Wahlperiode bereits jetzt festgesetzt werden. Die Auszahlung erfolgt allerdings erst im laufenden Haushaltsjahr nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans in zwei gleichen Teilbeträgen jeweils am 31.03. und 30.09. eines Jahres.
Die Fraktionsgelder setzen sich zusammen aus einem Grundbetrag in Höhe von:
bis 4 Fraktionsmitglieder = 100,00 EUR
bis 8 Fraktionsmitglieder = 200,00 EUR
bis 12 Fraktionsmitglieder = 300,00 EUR
sowie einem Zusatzbetrag je Fraktionsmitglied in Höhe von 50,00 EUR. Es wird die Zahl der Fraktionsmiglieder am 01.01. eines jeden Kalenderjahres zugrunde gelegt.
Kreistagsmitglieder, die keiner Fraktion angehören, erhalten den Zusatzbetrag in Höhe von 50,00 EUR.
Die Verwendung der Mittel soll dem Sparsamkeitsprinzip folgen und ausschließlich der Finanzierung der Fraktions- bzw. Gruppenarbeit dienen.
Nicht verbrauchte Mittel sind in das Folgejahr übertragbar.
Die Abrechnung erfolgt über das Büro des Kreistages. Die Kontrolle der Verwendung obliegt dem Kreisausschuss.
Kreistagsmitglieder, die keiner Fraktion angehören, haben ebenfalls abzurechnen.
Am Ende der Wahlperiode ist gleichermaßen zu verfahren.
Die Abrechnung des Vorjahres, ist Voraussetzung für die Auszahlung des Fraktionsgeldes des Folgejahres.
Jahreshaushalt der Fraktionen
CDU/FDP-Fraktion 300,00 EUR + 550,00 EUR (11 Mitgl.) = 850,00 EUR
SPD -Fraktion 300,00 EUR + 500,00 EUR (10 Mitgl.) = 800,00 EUR
DIE LINKE/GRÜNE-Fraktion 200,00 EUR + 400,00 EUR (8 Mitgl.) = 600,00 EUR
AfD-Fraktion 200,00 EUR + 350,00 EUR (7 Mitgl.) = 550,00 EUR
FWuL-Fraktion 100,00 EUR + 150,00 EUR (3 Mitgl.) = 250,00 EUR
In Summe 3.050,00 EUR
Fraktionslose Kreistagsmitglieder:
NPD: Weber, Patrick 50,00 EUR = 50,00 EUR
insgesamt: 3.100,00 EUR
Die FWuL-Fraktion (Freie Wähler 7 unabhängige Liste) mit Marion Merten, Steffen Gröbel und Steffen Grimm kündigte an, die Fraktionsgelder für einen guten Zweck zu spenden.
Autor: khhDer Kreistag beschloss einstimmig die jährliche Ausreichung von Fraktionsgeldern an seine Fraktionen. Mitglieder des Kreistages, die keiner Fraktion angehören, erhalten den jährlichen Zusatzbetrag. Die Ausreichung erfolgt nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltes. Eine Abrechnung hat bis Ende Februar des Folgejahres zu erfolgen.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind-Schneider (SPD)
Die auszureichenden Fraktionsgelder sollen, wie in der 6. Wahlperiode, bis zum Ende dieser Wahlperiode bereits jetzt festgesetzt werden. Die Auszahlung erfolgt allerdings erst im laufenden Haushaltsjahr nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsplans in zwei gleichen Teilbeträgen jeweils am 31.03. und 30.09. eines Jahres.
Die Fraktionsgelder setzen sich zusammen aus einem Grundbetrag in Höhe von:
bis 4 Fraktionsmitglieder = 100,00 EUR
bis 8 Fraktionsmitglieder = 200,00 EUR
bis 12 Fraktionsmitglieder = 300,00 EUR
sowie einem Zusatzbetrag je Fraktionsmitglied in Höhe von 50,00 EUR. Es wird die Zahl der Fraktionsmiglieder am 01.01. eines jeden Kalenderjahres zugrunde gelegt.
Kreistagsmitglieder, die keiner Fraktion angehören, erhalten den Zusatzbetrag in Höhe von 50,00 EUR.
Die Verwendung der Mittel soll dem Sparsamkeitsprinzip folgen und ausschließlich der Finanzierung der Fraktions- bzw. Gruppenarbeit dienen.
Nicht verbrauchte Mittel sind in das Folgejahr übertragbar.
Die Abrechnung erfolgt über das Büro des Kreistages. Die Kontrolle der Verwendung obliegt dem Kreisausschuss.
Kreistagsmitglieder, die keiner Fraktion angehören, haben ebenfalls abzurechnen.
Am Ende der Wahlperiode ist gleichermaßen zu verfahren.
Die Abrechnung des Vorjahres, ist Voraussetzung für die Auszahlung des Fraktionsgeldes des Folgejahres.
Jahreshaushalt der Fraktionen
CDU/FDP-Fraktion 300,00 EUR + 550,00 EUR (11 Mitgl.) = 850,00 EUR
SPD -Fraktion 300,00 EUR + 500,00 EUR (10 Mitgl.) = 800,00 EUR
DIE LINKE/GRÜNE-Fraktion 200,00 EUR + 400,00 EUR (8 Mitgl.) = 600,00 EUR
AfD-Fraktion 200,00 EUR + 350,00 EUR (7 Mitgl.) = 550,00 EUR
FWuL-Fraktion 100,00 EUR + 150,00 EUR (3 Mitgl.) = 250,00 EUR
In Summe 3.050,00 EUR
Fraktionslose Kreistagsmitglieder:
NPD: Weber, Patrick 50,00 EUR = 50,00 EUR
insgesamt: 3.100,00 EUR
Die FWuL-Fraktion (Freie Wähler 7 unabhängige Liste) mit Marion Merten, Steffen Gröbel und Steffen Grimm kündigte an, die Fraktionsgelder für einen guten Zweck zu spenden.
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