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Mi, 14:45 Uhr
25.09.2019
NABU: Thüringen gelingt guter Gesetzwurf

Auf gutem Weg mit Stolpersteinen

Der NABU Thüringen begrüßt in großen Teilen die geplante Änderung des Thüringer Jagdgesetzes, sieht aber Nachbesserungsbedarf bei der Thüringer Jagdzeitenverordnung. Als besonders positiv bewertet der Verband das Verbot von Totschlagfallen und bleihaltigem Schrot.

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„Mit dem Verbot von Totschlagfallen werden vor allem auch Fehlfänge und die damit verbundene Tötung von geschützten Tierarten vermieden“, sagt Silvester Tamás vom NABU Thüringen. „Auch das Verbot von Bleischrot begrüßen wir. Blei hat in unserer Landschaft einfach nichts zu suchen.“

Überrascht zeigt sich der NABU allerdings über die jüngste Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten bezüglich der Änderung der Thüringer Jagdzeitenverordnung. Dort soll eine neue Tierart mit in die Verordnung aufgenommen werden. „Wenn die Verordnung wie in der Beschlussempfehlung geändert werden soll, dann auch richtig. Vor allem müssen endlich die geschützten Tierarten gestrichen werden. Luchs, Wildkatze und Krickente haben nichts im Jagdrecht verloren und sollten nur noch über das Naturschutzgesetz geregelt werden.

Der NABU Thüringen fordert schon seit langem die Liste der jagdbaren Tierarten deutlich zu kürzen. In der Liste der jagdbaren Tierarten dürfen nur solche Arten aufgeführt sein, die nicht in ihren Beständen gefährdet sind, durch die Jagd auch nachweislich nicht gefährdet werden, nicht durch die nationale und europäische Naturschutzgesetzgebung geschützt sind und nicht auf den Roten Listen stehen. Damit die Jagd ökologischer und damit auch zukunftsfähig wird halten es die Naturschützer für notwendig die Thüringer Jagdzeitenverordnung anzupassen und die Liste der jagdbaren Tierarten dementsprechend zu kürzen.
Autor: red

Kommentare
Quallensammler
25.09.2019, 17.11 Uhr
Aha.
Der NABU TH sagt „Mit dem Verbot von Totschlagfallen werden vor allem auch Fehlfänge und die damit verbundene Tötung von geschützten Tierarten vermieden“

Vor allem auch? Mehr nicht? Die elende Quälerei von in solchen schon seit ewig nicht mehr vertretbaren Fallen war da kein Argument?

Manch selten gewordener Kleinräuber, durch Köder angezogene Katzen und Siebenschläfer/Haselmäuse und Co. sind da elendig verreckt!

Nun gut, bleibt zu hoffen, dass die Jägerschaft in Thüringen gelesen hat, was sich Neues tat. Und es auch umsetzt.

Das Mittelalter ist ja kein Thema mehr in der Gesetzgebung. Gleiches mit Gleichem...da würden sich manche Jäger überlegen, ob sie selbst so gequält werden wollen. Und auch für die Schwarzfänger und bewusst gegen Jagdgesetz und Tierschutzgesetz verstoßenden A*** wäre das eine sinnstiftende Erfahrung...

Als Nachlese: die geplanten (!) Änderungen lesen sich gut. Und ich bin sicher, von den ehrlich und mit Überzeugung hegenden und mit Nachsicht ihr Waidwerk versehenden Jägern wird da niemand meckern.
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