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Mi, 11:15 Uhr
23.10.2019
Kommunalpolitiker äußern sich

Stellungnahmen erwünscht

Pro F äußert sich zu den Vorfällen mit der AfD am 13.10.2019 in Bad Frankenhausen. Dazu erreichte kn diese Meldung...

Man wartet angesichts der Vorfälle am 13. Oktober auf dem Marktplatz von Bad Frankenhausen vergeblich auf öffentliche Stellungnahmen der Landrätin und anderer lokaler Politiker.


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In Bad Frankenhausen hatte sich der Bürgermeister M. Strejc mit erhobenen Stinkefinger an die Spitze einer niederbrüllenden und mit Trillerpfeifen lauten Menschengruppe gestellt, um eine AfD-Wahlveranstaltung zu stören. Anwesende, Passanten und Gäste der Stadt wurden feindselig als Nazis und Faschisten beschimpft. Androhungen von Konsequenzen, Arroganz der Macht und Eingriffe in die Meinungsfreiheit sind untragbare Wesensmerkmale unseres Bürgermeisters.


Herr Strejc ist als hauptamtlicher Bürgermeister immer eine öffentliche Person und damit in seinem Verhalten der Öffentlichkeit verpflichtet. Er kann jetzt nicht sagen, er hätte privat gehandelt.

Deshalb können sich Landrätin und Kommunalaufsicht hier auch nicht heraus halten. Auch weil es nicht das erste Vergehen ist. Erinnert sei nur an die Aufforderung an einen Bürger vor der Kommunalwahl, sich die Kandidatur für GfBF zu überlegen.

Wenn man solche Dinge negiert und unter den Tisch kehrt, braucht man sich nicht zu wundern, wenn anderswo Kräfte zu Brandanschlägen ermutigt werden. Man möge sich die Statements und Presseartikel im umgekehrten Falle ausmalen!


Wir sind gegen Rechts- und Linksterrorismus in jeder Art und Weise. Wir sind für Respekt, Transparenz und politischen Diskurs.

„Demokratie schützen – Freiheit bewahren“ die Bürger haben in einer friedlichen Revolution am 9. November 1989 den Mauerfall erreicht.

Wollen wir zulassen, dass durch Niederbrüllen, Hass, Terror, Respektlosigkeit und Einschränkung der Meinungsfreiheit unsere bürgerlichen Grundrechte beschnitten werden?

Dann sollten auch unsere Politiker danach handeln und jede Gewalt, ob von rechts oder von links verfolgen und bestrafen.

In der öffentlichen Stadtratssitzung am 05.11.2019 erhält unser Bürgermeister, Herr Strejc, die Gelegenheit, zu seinem Verhalten in der Öffentlichkeit und seine Äußerungen in den sozialen Medien Stellung zu nehmen.

Wählergemeinschaft „Pro Frankenhausen“
Autor: khh

Kommentare
tannhäuser
23.10.2019, 12.50 Uhr
Viel Glück dabei, Bad Frankenhäuser!
Ich habe das Bild vom pöbelnden SPD-Bürgermeister im Internet gesehen, seine Drohungen gelesen und das alles zuerst für Fake gehalten.

Und wieder sage ich mir: Alles richtig gemacht, dass die meisten Sondershäuser den Polizisten Steffen Grimm und keine(n) Berufs Parteisoldatin/en gewählt haben!
Erkan
23.10.2019, 14.16 Uhr
Freiherr von Knigge läßt grüßen
Privater Auftritt oder nicht privat.( ?) ein solches Verhalten eines Bürgermeisters, der sein Amt mit Würde erfüllen sollte, ist unschön, menschenverachtend und undiskutabel.
Soll der SPD-Bürgermeister doch sein Amt niederlegen, dann kann er pöbeln, schimpfen, sein Getue zum Ausdruck bringen. Er schadet somit wenigstens nicht mehr dem Stadtrat und seiner Partei, der SPD.
Gibt es im Stadtrat der Stadt Sondershausen keine Fraktion, die den Antrag stellen kann, den Bürgermeister wegen Fehlverhalten von seiner Funktion zu entbinden??
Erkan
23.10.2019, 14.46 Uhr
Berichtigung
Es muss natürlich nicht Siondershausen, sondern Bad Frankenhausen heissen. Entschuldigung
tannhäuser
23.10.2019, 16.52 Uhr
@ Erkan
Besser ist das...Ich meine, dass sich unsere Stadträte nicht mit einem wildgeworden haltlosen "König" herumärgern müssen.

Ansonsten...Wir sind doch hier in trauter Runde und wer Fehler bei anderen sucht und findet, kann sie behalten...Mein Motto ;)
Mueller13
23.10.2019, 18.01 Uhr
@Erkan: Abwahl ist kein Kindergeburtstag
Als Sondershäuser weiß man, wie Abwahlprozesse laufen. Insbesondere bei der SPD sollten da einschlägige Erfahrungen vorliegen^^.

§ 28 ThürKO – Rechtsstellung des Bürgermeisters
(6) Der Bürgermeister kann von den Bürgern der Gemeinde abgewählt werden. Er ist abgewählt, wenn sich für die Abwahl eine Mehrheit der gültigen Stimmen ergibt, sofern diese Mehrheit mindestens 30 vom Hundert der Wahlberechtigten beträgt. Im Übrigen gelten für die Abwahl des Bürgermeisters die Vorschriften des Thüringer Gesetzes über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG). Zur Einleitung des Abwahlverfahrens bedarf es eines Beschlusses von zwei Dritteln der Mitglieder des Gemeinderats. Zwischen der Antragstellung und Beratung sowie der Beschlussfassung müssen mindestens 14 Tage liegen. Der Bürgermeister scheidet mit Ablauf des Tages, an dem die Rechtsaufsichtsbehörde die Abwahl feststellt, aus seinem Amt. Der hauptamtliche Bürgermeister erhält als Ruhestandsbeamter Bezüge nach Maßgabe der Bestimmungen des Thüringer Besoldungsgesetzes und des Thüringer Beamtenversorgungsgesetzes über die Abwahl von Wahlbeamten auf Zeit.

Als zweite Option wäre nach dem Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid auch ein Bürgerbegehren möglich gewesen, um das Abwahlverfahren einzuleiten. Mindestens 35 Prozent der stimmberechtigten Bergaer müssten diesen Antrag dann unterschreiben, damit er dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt wird.
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