Do, 20:11 Uhr
19.03.2020
Meldungen aus der Region
Irritationen zur Nutzung der Spielplätze
Mit Veröffentlichung der neusten Allgemeinverfügung des Landkreises, dürften nun beim Thema Nutzung der Spielplätze im Kyffhäuserkreis keine Unklarheiten mehr sein...
In der 7. Allgemeinverfügung
Wortlaut der 7. Allgemeinverfügung
heißt es im Punkt
1. Schließung von Einrichtungen und Angeboten
Für den Publikumsverkehr zu schließen sind die folgenden Einrichtungen und Angebote unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder Eigentumsverhältnissen:
- Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen und - angeboten sowie Sportanlagen, Spiel- und Bolzplätze, Zoologische Gärten und Tierparks;
Hier der bereits gesperrte Spielplatz im Hasenholz / Östertal.
Auf dieser Basis müssen auch Spielplätze gesperrt werden, so Sondershausens Bürgermeister Steffen Grimm (pl) im Gespräch mit kn. Die Schließung ist ab 19. März zwingend vorgeschrieben, so Grimm.
Die gleiche Auffassung vertritt auch Bad Frankenhausens Bürgermeister Matthias Strejc (SPD) in seinem heutigen Aufruf an die Bürgerinnen und Bürger von Bad Frankenhausen:
Aufruf aus der Stadtverwaltung
(Insbesondere werden wir die Spielplätze absperren, um die Umsetzung der Allgemeinverfügung zu gewährleisten.
Der eingezäunte Bereich des Kurparks sowie der Botanische Garten bleiben sofort geschlossen, damit sich auch in diesen Bereichen keine Kinder und Jugendlichen versammeln.
Wir bitten wirklich alle Kinder, Jugendlichen und insbesondere die Eltern darauf hinzuwirken, dass sich alle strikt an die Auflagen halten.)
Zu Irritationen war es im Kreis deshalb gekommen, weil einige Kommunen bereits Spielplätze gesperrt hatten, und der Gemeinde- und Städtebund des Kyffhäuserkreises hatte nochmals die Nutzung der Spielplätze zugelassen.
Mit der neuen 7. Allgemeinverordnung dürfte jetzt das Ganze klar sein.
Autor: khhIn der 7. Allgemeinverfügung
Wortlaut der 7. Allgemeinverfügung
heißt es im Punkt
IV. Verbote und Beschränkungen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID
1. Schließung von Einrichtungen und Angeboten
Für den Publikumsverkehr zu schließen sind die folgenden Einrichtungen und Angebote unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder Eigentumsverhältnissen:
- Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen und - angeboten sowie Sportanlagen, Spiel- und Bolzplätze, Zoologische Gärten und Tierparks;
Hier der bereits gesperrte Spielplatz im Hasenholz / Östertal.
Auf dieser Basis müssen auch Spielplätze gesperrt werden, so Sondershausens Bürgermeister Steffen Grimm (pl) im Gespräch mit kn. Die Schließung ist ab 19. März zwingend vorgeschrieben, so Grimm.
Die gleiche Auffassung vertritt auch Bad Frankenhausens Bürgermeister Matthias Strejc (SPD) in seinem heutigen Aufruf an die Bürgerinnen und Bürger von Bad Frankenhausen:
Aufruf aus der Stadtverwaltung
(Insbesondere werden wir die Spielplätze absperren, um die Umsetzung der Allgemeinverfügung zu gewährleisten.
Der eingezäunte Bereich des Kurparks sowie der Botanische Garten bleiben sofort geschlossen, damit sich auch in diesen Bereichen keine Kinder und Jugendlichen versammeln.
Wir bitten wirklich alle Kinder, Jugendlichen und insbesondere die Eltern darauf hinzuwirken, dass sich alle strikt an die Auflagen halten.)
Zu Irritationen war es im Kreis deshalb gekommen, weil einige Kommunen bereits Spielplätze gesperrt hatten, und der Gemeinde- und Städtebund des Kyffhäuserkreises hatte nochmals die Nutzung der Spielplätze zugelassen.
Mit der neuen 7. Allgemeinverordnung dürfte jetzt das Ganze klar sein.

