Fr, 00:48 Uhr
20.03.2020
Kommunalpolitiker äußern sich
Antrag zur Aufwandsentschädigung
Gestern erreichte kn der Antrag der Stadtratsfraktion SPD/ NUBI zur Anpassung und Korrektur des Entwurfs zur Satzung über die Aufwandsentschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr und des Wasserwehrdienstes der Stadt Sondershausen...
Auch wenn noch nicht feststeht, wann das nächste Mal der Stadtrat tagen wird, wollen wir diesen Antrag schon mal öffntlich machen, so die Fraktionsvorsitzende Anne Bressem gegenüber kn.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Grimm,
hiermit stellen wir den Antrag zur Anpassung und Korrektur des Entwurfs zur Satzung über die Aufwandsentschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr und des Wasserwehrdienstes der Stadt Sondershausen.
Begründung:
Im Folgenden werden diverse Punkte zur Begründung aufgeführt.
Punkt 1 – falsche Begriffe §3 (1) f und g
Es gibt keinen stellvertretenden Atemschutzgerätewart.
Stattdessen müsste es wie folgt lauten:
f) der Leiter Atemschutz (Nur eine Person möglich)
Dies ist der Hauptverantwortliche für die Atemschutzgerätewerkstatt.
g) die Atemschutzgerätewarte (Davon kann es mehrere geben)
Punkt 2 – Benachteiligung von Kameraden mit Sonderfunktionen §4 (1)
"Es erfolgt keine Auszahlung an Feuerwehrangehörige, die auf Grund ihrer Dienststellung nach §3 der Satzung eine Dienstaufwandsentschädigung erhalten".
Das würde bedeuten, dass Stadtbrandmeister, stellvertretender Stadtbrandmeister, Wehrführer, stellvertretende Wehrführer, Jugendfeuerwehrwarte, der Leiter Atemschutz und die Atemschutzgerätewarte trotz Mehrarbeit im Vergleich zu den Kameraden keine weitere Entschädigung für ihre Einsätze bekommen würden.
Warum gerade dies zu einer deutlichen Benachteiligung dieser Kameraden führen kann, soll folgende Tabelle erklären:
Die rot markierten Werte sind Einsatzbeteiligungen, die gerade für Kameraden der Feuerwehren Bebra, Jecha, Mitte und Stockhausen schnell erreicht werden können. Da hier das Einsatzaufkommen entsprechend hoch ist.
Der aktuelle Einsatzstand, bekräftigt meine Aussage:
Bebra: ca. 13
Jecha: ca. 16
Mitte: ca. 26
Stockhausen: ca. 22
Punkt 3 Pauschalbeitrag für Atemschutzgerätewarte
Bei Atemschutzgerätewarten ist der Arbeitsaufwand im Voraus schwer einzuschätzen. Dieser richtet sich nicht nur nach planbaren Wartungsintervallen, sondern auch nach dem Einsatzaufkommen.
Deswegen wäre es zu empfehlen, diese Position nach festem Stundensatz zu entlohnen.
Im vergangenen Jahr wurden in der Atemschutzwerkstatt, von 2 Atemschutzgerätewarten, ca. 400 Stunden ehrenamtliche Arbeit geleistet. Wenn man den Pauschalbeitrag mit diesen Stunden verrechnet, würde man auf eine stündliche Aufwandsentschädigung von 2,10€ kommen. Bei der Verantwortung, die man in dieser Position übernimmt, empfinde ich die Vergütung als nicht gerechtfertigt. Es handelt sich hierbei schließlich um Technik, die bei Versagen zu akut lebensbedrohlichen Situationen führt.
Punkt 4 – Voraussetzung für Aufwandsentschädigung geringer, als in Vorschrift angesetzt §4 (1)
"In Anerkennung und Würdigung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr und des Wasserwehrdienstes der Stadt Sondershausen erhalten alle aktive Angehörigen der Einsatzabteilung, die an mindestens 50% der geforderten jährlichen Aus- und Fortbildung nach FwDV 2 teilgenommen haben, eine Aufwandsentschädigung (...)"
Auszug aus der Feuerwehr Dienstvorschrift 2 Teil I Punkt 1.10:
"Jeder Feuerwehrangehörige soll nach Abschluss der Truppausbildung jährlich mindestens an 40 Stunden Ausbildung am Standort teilnehmen"
Diese Regelung besteht nicht ohne Grund, sondern soll sicherstellen, dass die eingesetzten Kameraden ihr Fachwissen aufrechterhalten, um für das Ableisten von Einsätzen überhaupt geeignet zu sein. Ich halte es für ein absolut falsches Signal, jetzt nur 20 Stunden zu fordern.
Zumal 2019 zwei Feuerwehrangehörige aus dem Feuerwehrwehrdienst entlassen wurden, weil sie die erforderlichen Stunden nach FwDV2 nicht erfüllt haben.
Punkt 5 – Problemstellung für arbeitsuchende Kameradinnen und Kameraden §4 (3)
"Der Betrag wird in einem Betrag jährlich durch die Stadt Sondershausen ausgezahlt."
Aufgrund der hohen Summe, kann es bei einer Einmalzahlung dazu kommen, dass arbeitsuchende Kameraden ihre Freibetragsgrenze für den Monat überschreiten und die überwiesene Entschädigung als Einkommen angesehen wird. Dann wäre ein Teil der Entschädigung an die Agentur für Arbeit zu zahlen. Besser wäre es, wenn solche Beiträge quartalsmäßig oder besser noch monatlich überwiesen werden. Gerade diese Kameraden stehen für Einsätze am häufigsten zur Verfügung.
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat Sondershausen beschließt die Anpassung und Korrektur des Entwurfs zur Satzung über die Aufwandsentschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr und des Wasserwehrdienstes der Stadt Sondershausen.
Mit freundlichen Grüßen
Anne Bressem
Fraktionsvorsitzende
Autor: khhAuch wenn noch nicht feststeht, wann das nächste Mal der Stadtrat tagen wird, wollen wir diesen Antrag schon mal öffntlich machen, so die Fraktionsvorsitzende Anne Bressem gegenüber kn.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Grimm,
hiermit stellen wir den Antrag zur Anpassung und Korrektur des Entwurfs zur Satzung über die Aufwandsentschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr und des Wasserwehrdienstes der Stadt Sondershausen.
Begründung:
Im Folgenden werden diverse Punkte zur Begründung aufgeführt.
Punkt 1 – falsche Begriffe §3 (1) f und g
Es gibt keinen stellvertretenden Atemschutzgerätewart.
Stattdessen müsste es wie folgt lauten:
f) der Leiter Atemschutz (Nur eine Person möglich)
Dies ist der Hauptverantwortliche für die Atemschutzgerätewerkstatt.
g) die Atemschutzgerätewarte (Davon kann es mehrere geben)
Punkt 2 – Benachteiligung von Kameraden mit Sonderfunktionen §4 (1)
"Es erfolgt keine Auszahlung an Feuerwehrangehörige, die auf Grund ihrer Dienststellung nach §3 der Satzung eine Dienstaufwandsentschädigung erhalten".
Das würde bedeuten, dass Stadtbrandmeister, stellvertretender Stadtbrandmeister, Wehrführer, stellvertretende Wehrführer, Jugendfeuerwehrwarte, der Leiter Atemschutz und die Atemschutzgerätewarte trotz Mehrarbeit im Vergleich zu den Kameraden keine weitere Entschädigung für ihre Einsätze bekommen würden.
Warum gerade dies zu einer deutlichen Benachteiligung dieser Kameraden führen kann, soll folgende Tabelle erklären:
Die rot markierten Werte sind Einsatzbeteiligungen, die gerade für Kameraden der Feuerwehren Bebra, Jecha, Mitte und Stockhausen schnell erreicht werden können. Da hier das Einsatzaufkommen entsprechend hoch ist.
Der aktuelle Einsatzstand, bekräftigt meine Aussage:
Bebra: ca. 13
Jecha: ca. 16
Mitte: ca. 26
Stockhausen: ca. 22
Punkt 3 Pauschalbeitrag für Atemschutzgerätewarte
Bei Atemschutzgerätewarten ist der Arbeitsaufwand im Voraus schwer einzuschätzen. Dieser richtet sich nicht nur nach planbaren Wartungsintervallen, sondern auch nach dem Einsatzaufkommen.
Deswegen wäre es zu empfehlen, diese Position nach festem Stundensatz zu entlohnen.
Im vergangenen Jahr wurden in der Atemschutzwerkstatt, von 2 Atemschutzgerätewarten, ca. 400 Stunden ehrenamtliche Arbeit geleistet. Wenn man den Pauschalbeitrag mit diesen Stunden verrechnet, würde man auf eine stündliche Aufwandsentschädigung von 2,10€ kommen. Bei der Verantwortung, die man in dieser Position übernimmt, empfinde ich die Vergütung als nicht gerechtfertigt. Es handelt sich hierbei schließlich um Technik, die bei Versagen zu akut lebensbedrohlichen Situationen führt.
Punkt 4 – Voraussetzung für Aufwandsentschädigung geringer, als in Vorschrift angesetzt §4 (1)
"In Anerkennung und Würdigung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr und des Wasserwehrdienstes der Stadt Sondershausen erhalten alle aktive Angehörigen der Einsatzabteilung, die an mindestens 50% der geforderten jährlichen Aus- und Fortbildung nach FwDV 2 teilgenommen haben, eine Aufwandsentschädigung (...)"
Auszug aus der Feuerwehr Dienstvorschrift 2 Teil I Punkt 1.10:
"Jeder Feuerwehrangehörige soll nach Abschluss der Truppausbildung jährlich mindestens an 40 Stunden Ausbildung am Standort teilnehmen"
Diese Regelung besteht nicht ohne Grund, sondern soll sicherstellen, dass die eingesetzten Kameraden ihr Fachwissen aufrechterhalten, um für das Ableisten von Einsätzen überhaupt geeignet zu sein. Ich halte es für ein absolut falsches Signal, jetzt nur 20 Stunden zu fordern.
Zumal 2019 zwei Feuerwehrangehörige aus dem Feuerwehrwehrdienst entlassen wurden, weil sie die erforderlichen Stunden nach FwDV2 nicht erfüllt haben.
Punkt 5 – Problemstellung für arbeitsuchende Kameradinnen und Kameraden §4 (3)
"Der Betrag wird in einem Betrag jährlich durch die Stadt Sondershausen ausgezahlt."
Aufgrund der hohen Summe, kann es bei einer Einmalzahlung dazu kommen, dass arbeitsuchende Kameraden ihre Freibetragsgrenze für den Monat überschreiten und die überwiesene Entschädigung als Einkommen angesehen wird. Dann wäre ein Teil der Entschädigung an die Agentur für Arbeit zu zahlen. Besser wäre es, wenn solche Beiträge quartalsmäßig oder besser noch monatlich überwiesen werden. Gerade diese Kameraden stehen für Einsätze am häufigsten zur Verfügung.
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat Sondershausen beschließt die Anpassung und Korrektur des Entwurfs zur Satzung über die Aufwandsentschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr und des Wasserwehrdienstes der Stadt Sondershausen.
Mit freundlichen Grüßen
Anne Bressem
Fraktionsvorsitzende
