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Di, 19:42 Uhr
21.04.2020
Sondershausen aktuell

Geschäfte gemäß Verordnung wieder geöffnet

Gemäß Thüringer Verordnung zur Verlängerung und Änderung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 18. April 2020 werden auch in Sondershausen alle in der Bestimmung genannten Geschäfte und Unternehmen am Freitag, dem 24. April 2020 mit ihrem Angebot zur Verfügung stehen. Dazu diese Meldung aus der Stadtverwaltung...

Geschäfte des Einzelhandels einschließlich Fabrikläden und Hersteller-Direktverkaufsstellen bis zu einer Verkaufsfläche von 800 m² sowie alle Geschäfte, die ihre Verkaufsflächen auf höchstens 800 m² begrenzen, dürfen geöffnet werden. Unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche dürfen öffnen oder geöffnet bleiben:

- der Lebensmittelhandel einschließlich Bäckereien und Fleischereien, Getränke-, Wochen- und Supermärkte sowie Hofläden,

- Banken und Sparkassen,

- Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker,

- Filialen der Deutschen Post AG und Paketstellen von Logistikunternehmen, Abhol- und Lieferdienste,

- Wäschereien und Reinigungen,

- Tankstellen, Kfz-Handel einschließlich Kfz-Teileverkaufsstellen und Fahrradgeschäfte,

- Zeitungs- und Tabakwarengeschäfte,

- Buchhandelsgeschäfte (Hier ist zu beachten, dass der neue Buchladen in der Sondershäuser Bebrastraße noch nicht zum 24. April aufgrund weiterer Bestimmungen - Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen – geöffnet werden kann.),

- Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte, Gärtnereien und Floristikgeschäfte,

- der Fernabsatzhandel, der Großhandel,

Dienstleistungen, Handwerks- und Beherbergungsbetriebe sind grundsätzlich zulässig. Es gelten hierbei jedoch weitere Einschränkungen gemäß o.g. Verordnung.

Die Thüringer Verordnung zur Verlängerung und Änderung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 18. April 2020 kann auf den Internetseiten der Thüringer Landesregierung nachgelesen werden.

Es wird um Beachtung gebeten.
Autor: khh

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