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Mo, 12:30 Uhr
27.04.2020
Meldungen aus dem Landratsamt

Defekte Masken umtauschen

Das Landratsamt Kyffhäuserkreis hatte vorsorglich Mundschutzmasken für den Verkauf an die Bevölkerung beschafft. Hierzu weitere Informationen...

Wie Verwaltungsleiter Dr. Heinz-Ulrich Thiele so eben informierte, gab es wohl einige Beschwerden über defekte Masken. Die Bürgermeister sind angewiesen, in begründeten Fällen diese Masken umzutauschen. Die Bürgermeister müssen dazu den zusätzlichen Bedarf an Masken an das Landratsamt melden.

Zum Thema kostenlose Ausgabe (kn hatte auf Grund mehrer E-Mails eine Anfrage an das Landratsamt gerichtet.) nahm die Kreisverwaltung wie folgt Stellung:

- Schon aus Wettbewerbsgründen darf das Landratsamt nicht einfach die Masken verschenken, so lange die kostenlose Ausgabe nicht auf Basis rechtlicher Grundlagen erfolgt. Schließlich gibt es viele Händler, die Masken verkaufen, das wäre Wettbewerbsverzerrung.

- Die zentrale Beschaffung war dazu gedacht, in jedem Fall zu sichern, dass die Masken schnell bis zur Maskenpflicht erhältlich sind.

- Für eine mögliche kostenlose Ausgabe hätte es einen Kreistagsbeschluss bedurft (Haushaltsbeschluss).

- Es ist kein Bürger verpflichtet, diese Masken zu kaufen, wenn er meint, sie an anderen Stellen preiswerter zu bekommen. Die Aktion sollte die Bevölkerung bei der Beschaffung von Masken zu unterstützen.

- Weil es sich um einen Verkauf von Masken handelt, muss das Landratsamt auch Mehrwertsteuer abführen. Zusätzliche Kosten ergeben sich durch den Transport bei der Verteilung der Masken.

- Die Ausgabe der Masken für die Schülerinnen und Schüler im Schulbetrieb erfolgt kostenfrei.

So weit die Informationen aus dem Landratsamt.
Hinweis kn:

Wenn große Einkaufszentren die kostenlose Ausgabe zur Verkaufsförderung einsetzen, ist das eine andere Rechtsgrundlage und wäre nicht vergleichbar mit einer kostenlosen Ausgabe durch das Landratsamt.
Autor: khh

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Kommentare
geloescht.20250302
27.04.2020, 13:11 Uhr
Wieder etwas gelernt...
...dass Katastrophen- und Bevölkerungsschutz auch marktwirtschaftlichen Wettbewerbsregeln unterliegen.

Danke für die Nachfrage und Aufklärung, KN!

Wenn man dann doch an Corona gestorben ist, haben die Angehörigen ja auch die Qual der Wahl zwischen verschiedenen Bestattungsunternehmen.

Wir brauchen den großzügen Maskenverkauf vom LRA nicht, weil wir uns schon vor Jahren welche besorgt haben, als der China-Virus noch in den Reagenzgläsern oder Fledermäusen seinem großen Auftritt entgegenfieberte.
Hubert0815
27.04.2020, 20:27 Uhr
Schulden im UH-Kreis
Wenn man wie der Unstrut-Hainich-Kreis höchstverschuldet ist, dann kann man Masken auch verschenken. Das dumme Wahlvolk dort wird für solche Aktionen weiter fleißig Landrat Zanker wählen und die dortigen Kommunen und Vereine werden weiter ausbluten...
PIMI
27.04.2020, 20:29 Uhr
Hört endlich auf
uns hier noch in den Wahnsinn zu regieren.
DonaldT
27.04.2020, 23:23 Uhr
Masken aus dem Landratsamt
Ein Schelm, wer bei dieser Überschrift etwas anderes denkt, als wirklich gemeint ist.
Frage: Unabhängig von der eventuellen Notwendigkeit haben doch Landrätin und Verwaltungsleiter, bei einer Beschaffungsmaßnahme in Höhe von 1 Million Euro, den Kreistag zu fragen, oder?
Verantwortlichkeiten für diesen Rechtsbruch?
Haftungen für finanzielle Ausfälle des Landkreises?
Kann ja sein, dass die Beiden demnächst nicht Masken sondern ihren Hut in die Hand nehmen.

Schiller ist tot, Heine ist tot und mir wird, bei dem Theater, der Geldverschwendung und der unterlassenen Hilfeleistung, für die wirklich von dieser hausgemachten Krise Betroffenen, auch schon gaanz schlecht.
Denn bezahlen dürfen wir dies alles und die Flüchtlinge noch dazu.
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