Do, 11:35 Uhr
11.06.2020
Meldungen aus dem Landratsamt
Dieser Beschluss wäre rechtswidrig
Im Kreistag kam gestern ein Beschlussantrag der AfD-Fraktion nicht auf die Tagesordnung. Um was es ging, erfahren Sie hier...
Es gab einen Antrag der AfD-Fraktion: Planungsziele der Regionalen Planungsgemeinschaft
Im Beschlussvorschlag hieß es:
Der Kreistag des Kyffhäuserkreises beschließt:
Der Vertreter des Kyffhäuserkreises in der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen wird angewiesen, gegen eine Ausweisung neuer und die Erweiterung bestehender Windvorranggebiete in der von der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen fortzuschreibenden bzw. neu zu erlassenden Regionalplanung (Regionaler Raumordnungsplan bzw. Sachlicher Teilregionalplan Windenergie) zu stimmen.
Bei der rechtlichen Prüfung dieses Beschlussantrages kam ein klares Nein aus dem Landesverwaltungsamt. Teile der Begründung verlas Verwaltungsleiter Dr. Heinz-Ulrich Thiele:
Standpunkt Landesverwaltungsamt:
Bei der Regionalplanung handelt es nicht um eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises des Landkreises. Damit ist der Kreistag darüber hinaus auch nicht befugt, eine unverbindlich gemeinte Empfehlung oder dergleichen gegenüber den vom Landkreis entsandten Mitgliedern der Planungsversammlung bezüglich ihres Abstimmungsverhaltens in der Planungsversammlung zu beschließen.
Die Mitglieder der Planungsversammlung sind wie die Gemeinderats- und Kreistagsmitglieder an Aufträge und Weisungen nicht gebunden, sondern entscheiden gemäß ihrer freien Überzeugung.
Beschlüsse, mit denen die Mitglieder einer Planungsversammlung zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten angewiesen werden sollen, wären somit rechtswidrig und daher von der Landrätin gemäß § 113 ThürKO auszusetzen und zu beanstanden.
Dr. Thiele:
Selbst wenn der Kreistag so einen Beschluss fassen würde, hätte er vor dem Landesverwaltungsamt wegen der Rechtswidrigkeit keinen Bestand und würde außer Kraft gesetzt. Der damalige Fraktionsvorsitzende der AfD, Jens Cotta, war bereits im Vorfeld von der Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes informiert worden.
Weitere Diskussionen gab es nicht. Bei sechs Gegenstimmen war der Beschlussantrag nicht in die Tagesordnung aufgenommen.
Änderung bei der Fraktion AfD:
In einem Schreiben an die Kreisverwaltung hatte die AfD-Fraktion über eine Änderung bei der AfD-Fraktion informiert. Statt Jens Cotta ist jetzt Holm Suffa Fraktionsvorsitzender.
1. Stellvertreter ist jetzt Ralf Köhler und 2. Stellvertreter Erhard Rink.
Autor: khhEs gab einen Antrag der AfD-Fraktion: Planungsziele der Regionalen Planungsgemeinschaft
Im Beschlussvorschlag hieß es:
Der Kreistag des Kyffhäuserkreises beschließt:
Der Vertreter des Kyffhäuserkreises in der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen wird angewiesen, gegen eine Ausweisung neuer und die Erweiterung bestehender Windvorranggebiete in der von der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen fortzuschreibenden bzw. neu zu erlassenden Regionalplanung (Regionaler Raumordnungsplan bzw. Sachlicher Teilregionalplan Windenergie) zu stimmen.
Bei der rechtlichen Prüfung dieses Beschlussantrages kam ein klares Nein aus dem Landesverwaltungsamt. Teile der Begründung verlas Verwaltungsleiter Dr. Heinz-Ulrich Thiele:
Standpunkt Landesverwaltungsamt:
Bei der Regionalplanung handelt es nicht um eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises des Landkreises. Damit ist der Kreistag darüber hinaus auch nicht befugt, eine unverbindlich gemeinte Empfehlung oder dergleichen gegenüber den vom Landkreis entsandten Mitgliedern der Planungsversammlung bezüglich ihres Abstimmungsverhaltens in der Planungsversammlung zu beschließen.
Die Mitglieder der Planungsversammlung sind wie die Gemeinderats- und Kreistagsmitglieder an Aufträge und Weisungen nicht gebunden, sondern entscheiden gemäß ihrer freien Überzeugung.
Beschlüsse, mit denen die Mitglieder einer Planungsversammlung zu einem bestimmten Abstimmungsverhalten angewiesen werden sollen, wären somit rechtswidrig und daher von der Landrätin gemäß § 113 ThürKO auszusetzen und zu beanstanden.
Dr. Thiele:
Selbst wenn der Kreistag so einen Beschluss fassen würde, hätte er vor dem Landesverwaltungsamt wegen der Rechtswidrigkeit keinen Bestand und würde außer Kraft gesetzt. Der damalige Fraktionsvorsitzende der AfD, Jens Cotta, war bereits im Vorfeld von der Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes informiert worden.
Weitere Diskussionen gab es nicht. Bei sechs Gegenstimmen war der Beschlussantrag nicht in die Tagesordnung aufgenommen.
Änderung bei der Fraktion AfD:
In einem Schreiben an die Kreisverwaltung hatte die AfD-Fraktion über eine Änderung bei der AfD-Fraktion informiert. Statt Jens Cotta ist jetzt Holm Suffa Fraktionsvorsitzender.
1. Stellvertreter ist jetzt Ralf Köhler und 2. Stellvertreter Erhard Rink.
Kommentare
DonaldT
11.06.2020, 16.36 Uhr
Nur dem Gewissen unterworfen?
Wo war denn Dr. T und wo das Landesverwaltungsamt, als es um eine Million Euro für eine Million Masken ging?
Dieses eigenmächtige Handeln war doch rechtswidrig! Wo bleibt die Ahndung?
Und wozu werden Abgeordenete irgenwohin entsandt - im Auftrag des Kreistages und damit als Vertreter der Bürger dieses Kreises, wenn ihnen keine Vorgaben gemacht werden dürfen?
Dann können sie doch auch zu Hause bleiben und der Steuerzahler spart Geld!
Aber immer baut Windräder, gleich in die Städte und Dörfer. Wozu sollte man dies auch verweigern, wozu Abstände einhalten oder vergrößern?
Prinzip St. Florian: Nur nicht bei mir, nur nicht in meiner Nähe.
Und weil es ja von der AfD kam, da war Dr. T auch gleich noch in Weimar. warum ist der Mann sonst nur immer nicht so schnell?
Dieses eigenmächtige Handeln war doch rechtswidrig! Wo bleibt die Ahndung?
Und wozu werden Abgeordenete irgenwohin entsandt - im Auftrag des Kreistages und damit als Vertreter der Bürger dieses Kreises, wenn ihnen keine Vorgaben gemacht werden dürfen?
Dann können sie doch auch zu Hause bleiben und der Steuerzahler spart Geld!
Aber immer baut Windräder, gleich in die Städte und Dörfer. Wozu sollte man dies auch verweigern, wozu Abstände einhalten oder vergrößern?
Prinzip St. Florian: Nur nicht bei mir, nur nicht in meiner Nähe.
Und weil es ja von der AfD kam, da war Dr. T auch gleich noch in Weimar. warum ist der Mann sonst nur immer nicht so schnell?
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A-H-S
11.06.2020, 18.38 Uhr
Typisches Verhalten der Altparteien
@ DonaldT
Bzgl. aller Kosten im Rahmen der Corona-Ausgaben hat die AfD eine Anfrage gestellt. Wir werden das entsprechend aufschlüsseln.
Ob man dem Vertreter des Kreises eine unverbindliche Empfehlung zu seinem Abstimmungsverhalten geben kann ist strittig. Wir meinen, dass die aufgeführten Begründungen des Landesverwaltungsamtes nicht einschlägig sind.
Es hat ja nicht das Volk einen Abgeordneten gewählt, der natürlich in seinem Abstimmungsverhalten frei ist, sondern ein Gremium hat einen Vertreter für ein anderes Gremium gewählt. Und warum sollten wir diesem Vertreter nicht eine unverbindliche Empfehlung zu seinem Abstimmungsverhalten mit auf dem Weg geben können? Das ist nicht einleuchtend.
Mal angenommen, die Mehrheit der Kreistagsmitglieder spricht sich gegen eine Erweiterung oder Neuausweisung von Windkraftgebieten aus, weil die ohne entsprechende Speicherkapazitäten ökonomischer und ökologischer Unsinn sind. Warum sollten wir dann dem Vertreter des Kreises nicht ans Herz legen können: "hier ist unsere Empfehlung"? Geht er ohne die Empfehlung, weiß der Vertreter nicht, wie der Kreistag in dieser Angelegenheit zu verfahren gedenkt.
Ärgerlich ist, dass man nicht mal an den Punkt gekommen ist, seine Argumente vorzutragen.
Aber gut, wir werden die Sachverhalte nochmal aufarbeiten...
Bzgl. aller Kosten im Rahmen der Corona-Ausgaben hat die AfD eine Anfrage gestellt. Wir werden das entsprechend aufschlüsseln.
Ob man dem Vertreter des Kreises eine unverbindliche Empfehlung zu seinem Abstimmungsverhalten geben kann ist strittig. Wir meinen, dass die aufgeführten Begründungen des Landesverwaltungsamtes nicht einschlägig sind.
Es hat ja nicht das Volk einen Abgeordneten gewählt, der natürlich in seinem Abstimmungsverhalten frei ist, sondern ein Gremium hat einen Vertreter für ein anderes Gremium gewählt. Und warum sollten wir diesem Vertreter nicht eine unverbindliche Empfehlung zu seinem Abstimmungsverhalten mit auf dem Weg geben können? Das ist nicht einleuchtend.
Mal angenommen, die Mehrheit der Kreistagsmitglieder spricht sich gegen eine Erweiterung oder Neuausweisung von Windkraftgebieten aus, weil die ohne entsprechende Speicherkapazitäten ökonomischer und ökologischer Unsinn sind. Warum sollten wir dann dem Vertreter des Kreises nicht ans Herz legen können: "hier ist unsere Empfehlung"? Geht er ohne die Empfehlung, weiß der Vertreter nicht, wie der Kreistag in dieser Angelegenheit zu verfahren gedenkt.
Ärgerlich ist, dass man nicht mal an den Punkt gekommen ist, seine Argumente vorzutragen.
Aber gut, wir werden die Sachverhalte nochmal aufarbeiten...
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Hubert0815
11.06.2020, 23.31 Uhr
Ich lache mich kaputt
Holm Suffa ist Fraktionsvorsitzender? Holm Suffa? Ernsthaft? Der eine oder andere Bürger sollte sich dieses Schauspiel wirklich mal anschauen. Es sitzen viel zu wenig Bürger als Zuschauer im Kreistag.
Mal ne andere Frage: Die (der Ausdruck schaudert mich) "gemäißgten" AfDler haben ja den Kalbitz u.a. deshalb rausgeworfen, weil er bei den rechtsextremen Repubilkanern war. Wie Ralf Köhler...
Mal ne andere Frage: Die (der Ausdruck schaudert mich) "gemäißgten" AfDler haben ja den Kalbitz u.a. deshalb rausgeworfen, weil er bei den rechtsextremen Repubilkanern war. Wie Ralf Köhler...
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A-H-S
12.06.2020, 12.18 Uhr
Wollen Sie sich zur o.g. Thematik äußern?
Was spricht denn gegen Holm Suffa?
Haben Sie bisher von der Fraktion auch nur eine negative Rückmeldung erhalten, die über das übliche politische Gerangel hinausgeht?
PS: Was die Republikaner angeht: die Partei war nicht verboten und wehrte sich mehrere Jahre erfolgreich gegen die Unterstellung verfassungsfeindliche Positionen zu vertreten. So wurde den Verfassungsschutzbehörden in Rheinland-Pfalz und Berlin zeitweise die nachrichtendienstliche Beobachtung der REPs untersagt. Das Berliner Verwaltungsgericht führte dazu im von der Partei oft zitierten Urteil aus, dass keine hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Republikaner vorlägen. Dieses Urteil wurde letztinstanzlich vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt.
Insofern - was wollen Sie?
Haben Sie bisher von der Fraktion auch nur eine negative Rückmeldung erhalten, die über das übliche politische Gerangel hinausgeht?
PS: Was die Republikaner angeht: die Partei war nicht verboten und wehrte sich mehrere Jahre erfolgreich gegen die Unterstellung verfassungsfeindliche Positionen zu vertreten. So wurde den Verfassungsschutzbehörden in Rheinland-Pfalz und Berlin zeitweise die nachrichtendienstliche Beobachtung der REPs untersagt. Das Berliner Verwaltungsgericht führte dazu im von der Partei oft zitierten Urteil aus, dass keine hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der Republikaner vorlägen. Dieses Urteil wurde letztinstanzlich vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt.
Insofern - was wollen Sie?
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tannhäuser
12.06.2020, 12.56 Uhr
Die Republikaner...
...kamen doch hauptsächlich ins Gerede, weil der Vorsitzende Franz Schönhuber sich offen dazu bekannte, bei der Waffen-SS gedient zu haben und sich im Gegensatz zum SPD-Fan Günter Grass nicht mit Zwang und Jugendlichkeit herauswinden wollte.
Ich kann mich nicht erinnern, dass diese Partei Ereignisse wie in Solingen oder Lichtenhagen begrüsst hätte.
Da liefern heute genügend Spitzenpolitiker aus dem rotgrünen Spektrum ganz andere Tolerierungsspektakel bei gewissen Ereignissen ab.
Ich bin nicht in der AfD und kenne Holm Suffa nur vom Sehen. Aber mich würde auch interessieren, was gegen ihn spricht!
Bei Vertretern anderer Parteien ist das ja offensichtlicher.
Ich kann mich nicht erinnern, dass diese Partei Ereignisse wie in Solingen oder Lichtenhagen begrüsst hätte.
Da liefern heute genügend Spitzenpolitiker aus dem rotgrünen Spektrum ganz andere Tolerierungsspektakel bei gewissen Ereignissen ab.
Ich bin nicht in der AfD und kenne Holm Suffa nur vom Sehen. Aber mich würde auch interessieren, was gegen ihn spricht!
Bei Vertretern anderer Parteien ist das ja offensichtlicher.
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Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
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