So, 00:35 Uhr
14.06.2020
Meldung aus der Wirtschaftswelt
1. öffentliche Verbandsversammlung 2020
Der TAZ Helbe - Wipper führt nächste Woche eine öffentliche Sitzung durch. Hier die Themen und weitere Einzelheiten...
Zeit: Mittwoch, 17. Juni 2020, 16:00 Uhr
Ort: E-Werk, Technikzentrum SWS, Obergeschoss
Öffentlicher Teil Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung und Begrüßung durch den Verbandsvorsitzenden
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
3. Anträge zur Tagesordnung
4. Genehmigung der Niederschrift vom 24. Oktober 2019 - 2. öffentliche Verbandsversammlung 2019
5. Beschluss über die 2. Satzung zur Änderung der Neufassung der Verbandssatzung des Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes Helbe- Wipper
6. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 und die Verwendung des Jahresergebnisses:
6.1 - Bereich Trinkwasser
6.2 - Bereich Abwasser
7. Beschluss über die Entlastung der Werkleitung und des Verbandsvorsitzenden
8. Bürgerfragestunde
9. Sonstiges
Es wird darauf hingewiesen, dass der Zugang zur öffentlichen Sitzung aufgrund notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen eingeschränkt werden kann.
Autor: khhZeit: Mittwoch, 17. Juni 2020, 16:00 Uhr
Ort: E-Werk, Technikzentrum SWS, Obergeschoss
Öffentlicher Teil Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung und Begrüßung durch den Verbandsvorsitzenden
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit
3. Anträge zur Tagesordnung
4. Genehmigung der Niederschrift vom 24. Oktober 2019 - 2. öffentliche Verbandsversammlung 2019
5. Beschluss über die 2. Satzung zur Änderung der Neufassung der Verbandssatzung des Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes Helbe- Wipper
6. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 und die Verwendung des Jahresergebnisses:
6.1 - Bereich Trinkwasser
6.2 - Bereich Abwasser
7. Beschluss über die Entlastung der Werkleitung und des Verbandsvorsitzenden
8. Bürgerfragestunde
9. Sonstiges
Es wird darauf hingewiesen, dass der Zugang zur öffentlichen Sitzung aufgrund notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen eingeschränkt werden kann.