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Fr, 12:49 Uhr
26.06.2020
Landespolitiker äußern sich

Bioenergie-Anlagen:...

Kostenloses Beratungsprojekt der Landesregierung für wirtschaftlichen Weiterbetrieb – Initiative im Bundesrat. Siegesmund & Hoff: “Klimaschutz und Erneuerbare brauchen Bioenergie als starkes Fundament“. Dazu diese gemeinsame Medieninformation des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz und dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft...

Damit eine Vielzahl der rund 260 Thüringer Biogasanlagen auch nach einer EEG-Förderung wirtschaftlich betrieben werden, ist ein Beratungsprojekt der Landesregierung erfolgreich angelaufen. Energieexperten der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA) und des Thüringer Biogas-Institut führen in den nächsten Monaten kostenlose Analysen und Beratungen vor Ort durch. Zudem bereitet die Landesregierung für den kommenden Freitag eine Landesinitiative zusammen mit Rheinland-Pfalz im Bundesrat für neue Vergütungskonzepte vor, etwa durch die Einspeisung von Bioenergie ins Erdgasnetz für die Sektoren Wärme und Verkehr.

„Wir wollen die Biomasse stärken und so Energiewende und Klimaschutz in Thüringen voranbringen. Ich kann die Betriebe nur ermutigen, die kostenfreie Beratung in Anspruch zu nehmen. Auch für Betreiberinnen und Betreiber, deren Anlagen erst in einigen Jahren aus der EEG-Förderung fallen, ist das Angebot interessant. So können frühzeitig langfristige und tragfähige Konzepte entwickelt werden“, sagt Umweltministerin Siegesmund.

„Bioenergie ist ein wichtiger erneuerbarer Energieträger und kann wesentlich zum Erreichen der Klimaschutzziele beitragen. Wir wollen den Thüringer Betreiberinnen und Betreibern der Biogasanlagen eine planerische und wirtschaftliche Perspektive für den Weiterbetrieb ihrer Anlagen bieten. Dieses Beratungsangebot ergänzt unsere wieder eingeführte Förderung von Nahwärmeleitungen für die nachhaltige Dorfentwicklung“, sagt Landwirtschaftsminister Benjamin-Immanuel Hoff.

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Das Institut für Biogas, Kreislaufwirtschaft und Energie in Weimar führt die Beratungen durch. Dabei werden verschiedene Optionen für den wirtschaftlichen Weiterbetrieb in Betracht gezogen, insbesondere:

Teilnahme an Ausschreibungsverfahren: Für manche Biogasanlagenbetreiber kann es lohnend sein, sich auf die Teilnahme an den zweimal im Jahr von der Bundesnetzagentur durchgeführten Ausschreibungen vorzubereiten, um dann eine Anschlussförderung zu erhalten

- Eigenstromnutzung: Die Deckung des Strombedarfs der eigenen betrieblichen Anlagen des Agrarbetriebes kann je nach Umfang und Bedarf sinnvoll sein

- Netzeinspeisung: Hier wird die Aufbereitung des Biogases zu Biomethan zum neuen Geschäftsmodell.

- Flexibilisierung der Anlage: Flexibilisierung ist eine Möglichkeit zur Leistungssteigerung der Anlage, mit der schwankende Angebote von Wind und Sonne besser kompensiert werden können. Die Vermarktung des Stromes findet direkt an der Strombörse statt.

- Einspeisung in ein örtliches Wärmenetz: Die bei der Stromerzeugung anfallende Wärme, die gegenwärtig ungenutzt bleibt, könnte in ein Wärmenetz (z. B. Gewerbegebiet, Wohnbebauung) gespeist werden.


Die Ergebnisse der ersten Beratungen sind ermutigend: In allen Fällen ist ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb der Anlage sinnvoll möglich.

Hintergrund

Für 50 von aktuell 264 Biogasanlagen in Thüringen läuft innerhalb der kommenden 5 Jahre die staatliche EEG-Förderung aus. Hier sind alternative Nutzungskonzepte für einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb gefragt. Um Anlagenbetreibern eine Orientierung zu bieten, haben das Thüringer Umweltministerium und das Landwirtschaftsministerium ein Beratungsangebot entwickelt. Das kann über die ThEGA in Anspruch genommen werden.

Die Bioenergie ist für Thüringen ein besonders wichtiger Energieträger. 264 Biogasanlagen arbeiten aktuell in Thüringen. Sie sorgen für ein Drittel der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien in Thüringen. Hingegen liegt dieser Anteil bundesweit nur bei einem Viertel.



Mehr Infos: https://www.thega.de/bioenergie
Autor: khh

Kommentare
DonaldT
26.06.2020, 21.49 Uhr
Bioenergie-Anlagen: Landesregierung für wirtschaftlichen Weiterbetrieb
Es war bisher ein Zuschussgeschäft, klar auf Kosten der Verbraucher und der Steuerzahler.
Da hilft keine Beratung (kostenlose Beratung? - wer zahlt die Berater?)
Verdummungspolitik von RRG, besonders von der Grünen Ministerin.
Die Dame hat ja schon mehrfach Geld verschleudert (siehe Hängeseilbrücke auf der Schmücke), warum dann nicht auch für Biogas.
Die leider oft übelriechenden Anlagen stehen ja nicht vor ihrer Tür.
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