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Mo, 11:21 Uhr
07.09.2020
Meldungen aus dem evangelischen Kirchenkreis

Kreissynode hat sich konstituiert

Nachdem sich durch die Corona-Pandemie die Kreissynode des Kirchenkreises Bad Frankenhausen-Sondershausen am 09.05.2020 diesen Jahres nicht konstituieren konnte, fand sie nun, unter strikter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln, am 05.09.2020 im Dorfgemeinschaftshaus Immenrode statt. Aus der Suptur dazu diese Meldung...

Es ist die 5. Kreissynode im Kirchenkreis, deren Legislatur immer über sechs Jahre dauert. Sie ist das höchste Organ im Kirchenkreis und tagt mindestens zwei Mal im Jahr.

Die konstituierende Kreissynode steht im Zeichen von Wahlen. So wurde das alte Präsidium (Präses Willy Schreier, 1. Stellvertreterin Jutta Pfeiffer, 2. Stellvertreter Clemens Schlegelmilch) im November letzten Jahres verabschiedet und nun ein neues Präsidium der Kreissynode gewählt. Der neue Präses heißt André Barthel und kommt aus Großbrüchter. Als sein 1. Stellvertreter bekam Joachim Kreyer das Vertrauen der Kreissynodalen. Die Kontinuität im Wissen um die Prozesse stellt der 2. Stellvertreter des Präses, Clemens Schlegelmilch, sicher.

Doch damit erschöpften sich die Wahlen nicht. Es wurden auch die Stellvertreter des Superintendenten gewählt. Als 1. Stellvertreterin des Superintendenten wurde Pastorin Steffi Wiegleb wieder gewählt. Als 2. Stellvertreter wurde der neue Kandidat, Pfarrer Frank Freudenberg kandidierte nicht wieder, der Pfarrer von Allstedt, Martin Weber, gewählt. Sie vertreten den Superintendenten in bestimmten Bereichen oder in seiner Abwesenheit.

Ferner wurden Schriftführer der Kreissynode berufen, ein ehrenamtlicher Landessynodaler (Dr. Bernhard Voget) und zwei Vorschläge für hauptamtliche Landessynodale gewählt sowie die Vertreter des Kirchenkreises für den Propsteiwahlausschuss gewählt.

Da die strengen Hygiene- und Abstandsregeln eine Teilnahme der stellvertretenden Kreissynodalen nicht ermöglichten, wurden die Ausschüsse der Kreissynode (Ausschuss für Kirche und Diakonie, Bauausschuss, Finanzausschuss, Stellenplan- und Strukturausschuss, Wahlvorbereitungsausschuss, Visitationskommission) noch nicht konstituiert, sondern lediglich Termine dafür vereinbart. Zu diesen werden alle Ausschussmitglieder rechtzeitig vom Kreissynodenbüro eingeladen.
Den Schluss der vierstündigen Sitzung bildete ein Beschluss, der die Absicherung der vier Kantorenstellen im Kirchenkreis über dieses Jahr hinaus ermöglicht und den Stellenplanausschuss damit beauftragt, die weitere Fortschreibung der kirchenmusikalischen Arbeit zu prüfen und zu ermöglichen.

Die nächste Kreissynode findet am 27.11. voraussichtlich in St. Crucis Sondershausen statt, wenn die Abstands- und Hygieneregeln sich lockern sollten. Wenn nicht, wird bereits jetzt nach Alternativen gesucht.

Superintendent Kristóf Bálint dankte den anwesenden Kreissynodalen für ihre verständnisvolle und sorgsame Einhaltung der Vorschriften zur Gesunderhaltung der Anwesenden und Frau Sandra Anderlik für die sorgsame und gute Vorbereitung der Tagung.



Hintergrund: Auszug aus der Verfassung der EKM


( 1 ) 1 In der Kreissynode haben die Kirchengemeinden und Dienstbereiche teil an der Leitung des Kirchenkreises. 2 Die Kreissynode hat die Aufgabe, die Zeugnis- und Dienstgemeinschaft im Kirchenkreis zu fördern. 3 Sie beschließt über Leitlinien für die Arbeit des Kirchenkreises. 4 Sie gibt den Kirchengemeinden Anregungen für die Wahrnehmung ihrer missionarischen, ökumenischen, seelsorgerlichen, diakonischen und bildungsbezogenen Aufgaben. 5 Sie nimmt den Bericht des Kreiskirchenrates entgegen und kann ihm Aufträge erteilen. 6 Die Kreissynode hat das Recht, an die Landessynode Anträge zu richten. 7 Sie kann zu Fragen des öffentlichen Lebens Stellung nehmen.
( 2 ) Die Kreissynode hat im Rahmen der kirchlichen Ordnung insbesondere folgende Aufgaben:
1. Sie beschließt den Haushaltsplan des Kirchenkreises und nimmt die Jahresrechnung ab.
2. Sie beschließt im Rahmen der landeskirchlichen Festlegungen den Stellenplan.
3. Sie beschließt über eine Gebäudekonzeption.
4. Sie legt die Zweckbestimmung der Kirchenkreiskollekten im Rahmen des von der Landeskirche aufgestellten Planes fest.
5. Sie beschließt über die Errichtung, Veränderung und Aufhebung von Stellen für Pfarrer und ordinierte Gemeindepädagogen im Rahmen der landeskirchlichen Festlegungen.
6. Sie beschließt nach Maßgabe kirchengesetzlicher Regelung über die Bildung von Regionen.
7. Sie wählt den Superintendenten.
8. Sie nimmt die weiteren ihr aufgetragenen Wahlen vor.
9. Sie bestellt nach Maßgabe kirchengesetzlicher Regelung die Visitationskommission.
10. Sie nimmt die weiteren ihr durch die Verfassung oder durch Kirchengesetz zugewiesenen Aufgaben wahr.
Autor: khh

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