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Do, 14:16 Uhr
21.01.2021
Infizierter Schwan tot aufgefunden

Geflügelpest im Kyffhäuserkreis festgestellt

Nachdem bei einem tot aufgefundenen Schwan am Stadtrand von Sondershausen am 20. Januar Geflügelpest festgestellt wurde, sind durch die Geflügelhalter im Kyffhäuserkreis unbedingt folgende Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten...

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Folgende Regeln sind zu beachten:
  • Alle Geflügelhalter im Kyffhäuserkreis haben Ihr Geflügel aufzustallen.
  • Alle Geflügelhalter im Kyffhäuserkreis, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim örtlich zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen.
  • Die Eingänge zu den Geflügelhaltungen sind mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen (Desinfektionswannen oder- matten).
  • Unmittelbar vor jedem Betreten der Geflügelhaltung sind die Hände zu waschen und mit einem geeigneten Mittel zu desinfizieren, Schuhe sind zu desinfizieren.
  • Der Zukauf von Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile Geflügelhändler ist verboten.

Hunde und Katzen sind von den Geflügelhaltungen fern zu halten.

Autor: emw

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