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Mo, 11:29 Uhr
15.02.2021
FDP-Fraktion beklagt zu viel staatlichen Einfluss

Staatsvertrag mit dem MDR gehört zurück ans Reißbrett

Die FDP-Fraktion im Thüringer Landtag spricht sich dagegen aus, dass im MDR-Rundfunkrat weiterhin drei Vertreter der Landesregierungen von Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt einen Sitz erhalten...

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Der noch zu beschließende, neue Rundfunkstaatsvertrag muss eine konsequente Begrenzung des Anteils staatlicher und staatsnaher Mitglieder in den Aufsichtsgremien gewährleisten. Dazu erklärt Robert-Martin Montag, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion:

„Wir Freie Demokraten stehen zur grundrechtlich geschützten Rundfunkfreiheit. Statt unabhängige und staatsferne Kollegialorgane zu bilden, versuchen die Staatskanzleien, durch die Besetzung des Rundfunkrats Einfluss auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu nehmen. Dies zeigt sich auch in der Vertragsklausel, jeweils einen Vertreter als Rechtsaufsicht zu den Sitzungen von Verwaltungsrat und Rundfunkrat zu entsenden. Dies widerspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Es hat bereits 2014 die Gesetzgeber aufgefordert, die Staatsferne zu gewährleisten. Der vorliegende Entwurf des Staatsvertrags gehört zurück ans Reißbrett. Der Mitteldeutsche Rundfunk benötigt keine verfassungswidrige staatliche Kontrolle und Lenkung, sondern Strukturreformen, Mitbestimmung und Pluralität. An der Orientierung an diesen Zielen muss sich die Thüringer Landesregierung messen lassen.“

Darüber hinaus muss der Staatsvertrag unbedingt die Interessen der Freien Mitarbeiter berücksichtigen. Sie sind fester Teil des Sendegeschehens, wirtschaftlich vom MDR abhängig und sozialschutzbedürftig. Eine dauerhafte Vertretung im Personalrat des MDR ist daher zwingend geboten. Offenbar hat die rot-rot-grüne Landesregierung diese Schutzbedürftigkeit schlichtweg übersehen.
Autor: red

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