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Mo, 14:27 Uhr
07.02.2022
Eichsfelder Landrat warnt impfunwillige Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen

Sorge vor Isolation und zerstörten Existenzen

Im Ringen um die Durchsetzung der Impfpflicht für das Personal und medizinischen Einrichtungen schaltet sich jetzt der Eichsfelder Landrat mit einem Appell an diejenigen Mitarbeiter ein, die bisher die Covid-Schutzimpfung verweigert haben...

Es stünden an sie Erwartungen und sie sollten „sich nicht unnötig verweigern“, fordert der Regionalpolitiker und verweist auf ein mögliches Beschäftigungs- und Zutrittsverbot ab Mitte März …

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Während einige sächsische Landräte die Umsetzung der für den 16. März beschlossenen Impfpflicht in Pflegeberufen kritische sehen und ihre Kollegen in Sachsen-Anhalt betonen, man werde die Pflicht für neu einzustellendes Personal durchsetzen und bei schon beschäftigten Kollegen sehen, wie sie weiter arbeiten könnten, kündigte Bayerns Ministerpräsident Söder zuletzt sogar an, die Pflicht für ein Bundesland aussetzen zu wollen.

Einen anderen Weg versucht nun der Eichsfelder Landrat Dr. Werner Henning zu gehen, einer der gestandensten Politiker der Region und seit 1994 im Amt. In einem öffentlichen Brief wendet er sich an die impfunwilligen Kollegen und fordert sie auf, ihre Entscheidung zu überdenken. Ansonsten sorge er sich, „dass dadurch noch ganz andere Abwärtsspiralen angetrieben werden können.“

Hier der Appell des Landrates an die Bürgerinnen und Bürger in medizinischen und pflegerischen Berufen im Wortlaut:
„Liebe Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Eichsfeld, die Sie in medizinischen oder pflegerischen Berufen arbeiten, der 16. März rückt näher, ab dem, derzeit bis zum 31.12.2022, eine sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen, Rettungsdiensten und weiteren Einrichtungen gilt, welche gegenüber dem Arbeitgeber nachzuweisen ist. Im Negativ- oder Zweifelsfall muss das Gesundheitsamt informiert werden. Die Folge „kann“ ein Beschäftigungs- oder Zutrittsverbot zu den Einrichtungen sein.

Dem Gesundheitsamt sind von der Obersten Behörde Handreichungen für dessen Gesetzesvollzug angekündigt worden, die aber noch nicht vorliegen. Welche Sicht die Gerichte auf all diese Fragen haben werden, ist noch nicht zu sagen. Von einem „Entfall“ des Gesetzesvollzuges gehe ich nicht mehr aus.

Sofern Ausschlussgründe von der Impfpflicht bestehen, sollten diese wahrheitsgemäß durch ein entsprechendes ärztliches Zeugnis dargelegt werden. Ich bitte dringend darum, vorhandene Akzeptanzprobleme des Gesetzes nicht in ein bei der Behörde zu führendes Verwaltungsverfahren zu verlagern. Ich möchte, dass die Behörde dem Vorgebrachten rundum Glauben schenken kann und es keinerlei Gründe geben wird, entstehendem Misstrauen nachzugehen. Ich erwarte Wahrheit, Korrektheit und Vertrauen auf allen Ebenen.

Im Landkreis wurde aktuell eine Impfquote von 70 Prozent erreicht. Rechnet man die Kinder und die aus gesundheitlichen Gründen nicht impffähigen Menschen ab, dann ist diese Quote doch schon recht hoch. Bei allem Respekt vor der Entscheidungsfreiheit des Einzelnen über den Umgang mit seinem Körper sollten die Mitarbeiter der jetzt angesprochenen Einrichtungen aber auch Verständnis für die an sie gerichteten Erwartungen haben und sich nicht unnötig verweigern. Ich habe Sorge, dass dadurch noch ganz andere Abwärtsspiralen angetrieben werden können, die zu vermeidbaren Isolationen führen und Existenzen zerstören.

Nutzen Sie die noch verbleibende Zeit konstruktiv.“
Autor: red

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Kommentare
Real Human
07.02.2022, 15:23 Uhr
Richtig so!
Wer würde sich schon von einem Chirurgen operieren lassen, der bewusst die Hygieneregeln missachtet?

In der gegenwärtigen Pandemie geht es nicht nur um die WIRTSCHAFTLICHE Existenz,
sondern um die „nackte“ PHYSISCHE.

Wer durch persönlichen Egoismus oder Gleichgültigkeit die PHYSISCHE Existenz von ihm/ihr anvertrauten Mitmenschen auch nur gefährdet, hat im Gesundheitswesen eines zivilisierten Landes nichts zu suchen!
eller
07.02.2022, 15:59 Uhr
Impfpflicht
in Kliniken gibt es doch schon lange. Im SHK muß man eine Hepatitisimpfung nachweisen um eingestellt zu werden. Was sollen jetzt die Diskusionen, die Sicherheit von Personal und Patienten steht im Vokus.
DonaldT
07.02.2022, 16:40 Uhr
Sorge vor Isolation und zerstörten Existenzen
Und warum setzt sich, der ach so besorgte Landrat, nicht für den Wegfall der Impfpflicht ein?

Und wer schützt die Kranken und die Pflegefälle vor Impfdurchbrüchen?, wo doch die Durchbrecher auch andere Menschen wieder anstecken können?

Und warum wird das Personal nicht erst mal auf Antikörper getetet?

Und warum wurde die Genesenenzeit halbiert?, auf welcher Grundlage?, wohl nur auf Grund der Einzelentscheidung von Wiehler.

Und warum schließen wir uns nicht den Nachbarländern an, die alle Maßnahmen und Restriktionen beendet haben?

Drohen und Angst machen, dass fällt vielen hier sehr leicht, leider.
free Gigi
07.02.2022, 17:56 Uhr
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Ihr Vergleich hinkt:
Ob mit Impfung oder ohne, man ist trotzdem ansteckend!

Tja, Bayern hat wohl Angst vor Notstand in der Pflege wo doch dort gerade viele Osteuropäer u.ä. arbeiten.
Kobold2
07.02.2022, 18:17 Uhr
Eine Ursache der Isolation
Ist der Egoismus.....
Maybach
07.02.2022, 18:38 Uhr
... und der Zwang
zu jedem Thema seinen Senf dazu geben zu müssen, sei der auch noch so hanebüchen.
Tina 001
07.02.2022, 20:54 Uhr
Warum….
besteht für Pflegepersonal eine Impfpflichtige!!! Sie müssen sich Impfen und alle anderen noch nicht. Da ist sie wieder die Gerechtigkeit in unserem Land. Entweder eine gesamte Impflicht oder gar keine!!!
grobschmied56
07.02.2022, 22:46 Uhr
Da kann der Landrat noch so wüten...
... und die Hände ringen! Er kann sich auch auf den Kopf stellen, in die Füße klatschen und dazu dreistimmig polyphon den Radetzky-Marsch pupsen! Das wird alles nicht helfen. Nach wie vor ist es eben so, daß der Hund mit dem Schweif wedelt - und nicht umgekehrt.
Den Druck machen halt viele starke Hände am längeren Hebel - und nicht der, der am lautesten 'Hau-Ruck' brüllt!
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