Mo, 11:03 Uhr
19.05.2008
Erfolgreich abgemahnt
In Sondershausen gibt es einen Informationsdienst für Verbraucher. Dessen Mitarbeiter telefonieren viel. Nicht nur deshalb wurde der eingetragene Verein jetzt abgemahnt. Mit Erfolg.
Die Verbraucherzentrale Thüringen e.V. hat den in Sondershausen ansässigen Unabhängigen Verbraucher Informationsdienst e.V. erfolgreich abgemahnt. Die Verbraucherschützer wendeten sich in dem der Abmahnung zu Grunde liegenden Unterlassungsbegehren gegen die Praxis des Unabhängigen Verbraucher Informationsdienstes Verbraucher unaufgefordert und ohne ihr vorheriges Einverständnis anzurufen, um für bestimmte Produkte zu werben. Diese auch unter dem Begriff cold call - kaltes Anrufen- bekannte Vertriebsmethode ist verboten.
Verbraucher, die vom Unabhängigen Verbraucher Informationsdienst oder auch von anderen Anbietern ohne vorheriges Einverständnis zu Werbezwecken angerufen werden, können sich mit ihrer Beschwerde an die Verbraucherzentrale Thüringen wenden. Betroffene Verbraucher sollten den Namen und die Firma des Anrufers aufschreiben und den Gesprächsverlauf notieren. Nur so ist es den Verbraucherschützern möglich, gegen diese unlauteren Wettbewerbshandlungen vorzugehen.
Autor: nnz/knDie Verbraucherzentrale Thüringen e.V. hat den in Sondershausen ansässigen Unabhängigen Verbraucher Informationsdienst e.V. erfolgreich abgemahnt. Die Verbraucherschützer wendeten sich in dem der Abmahnung zu Grunde liegenden Unterlassungsbegehren gegen die Praxis des Unabhängigen Verbraucher Informationsdienstes Verbraucher unaufgefordert und ohne ihr vorheriges Einverständnis anzurufen, um für bestimmte Produkte zu werben. Diese auch unter dem Begriff cold call - kaltes Anrufen- bekannte Vertriebsmethode ist verboten.
Verbraucher, die vom Unabhängigen Verbraucher Informationsdienst oder auch von anderen Anbietern ohne vorheriges Einverständnis zu Werbezwecken angerufen werden, können sich mit ihrer Beschwerde an die Verbraucherzentrale Thüringen wenden. Betroffene Verbraucher sollten den Namen und die Firma des Anrufers aufschreiben und den Gesprächsverlauf notieren. Nur so ist es den Verbraucherschützern möglich, gegen diese unlauteren Wettbewerbshandlungen vorzugehen.