Mo, 11:49 Uhr
16.03.2009
Falschverstandene Tierliebe
Ein heikles Thema ist immer wieder die Tierfütterung. Und das trifft leider auch auf das Thema Tauben zu....
In der Stadtverwaltung Sondershausen versucht man der Taubenplage her zu werden. Auch viele Hausbesitzer sind nicht gerade erfreut, dass verwilderte Haustauben immer wieder mit ihrem aggressiven Kot Verschmutzungen hervorrufen. Und jetzt ist auch der schlimmste Teil des Winters vorbei, dass wohl kein Wildtier mehr auf Zufütterung angewiesen ist.
Umso unverständlicher ist, dass es noch Mitmenschen gibt, die gestern gleich im großen Stil zur Taubenfütterung ansetzten. Da blieb es nicht bei einigen Krümeln, sondern gleich ganze Brötchen und halbe Brote werden verfüttert. Da hat nichts mehr mit Tierliebe zu tun.
Es ist nicht nur der rechtlichte Aspekt der gegen die Taubenfütterung steht. In der Seite http://www.sondershausen.de/satzungen/OBVO.pdf ist im Paragraph 13 der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Abwehr von Gefahren... klar geregelt, dass verwilderte Tauben nicht gefüttert werden dürfen. Wobei es hier, so Sven Seidel von der Stadtverwaltung Sondershausen nicht darum geht, dass die Eltern mit kleinen Kindern mal ein Täubchen füttern. Da schauen auch die Ordnungshüter mal großzügig darüber hinweg.
Das Hauptproblem ist die falschverstandene Tierliebe einiger Bürger, die gleich in großem Stile füttern. Das Resultat ist oben zu sehen. Einen Tag nach der Fütterung liegen immer noch Brot und Brötchen rum und locken über kurz oder lang Ratten, Mäuse und andere Schädlinge an. Und dann wird die Tierliebe zum Problem. Gerade zur Ungezieferbekämpfung muss die Stadt erhebliche Finanzmittel aufbringen und auch mancher Hausbesitzer kann ein Lied davon singen.
Gerade zu diesem Zeitpunkt (gestern) bestand nun wirklich nicht mehr die Notwendigkeit Tauben zu füttern. Im Wiederholungsfalle kann es übrigens sogar teuer werden. Laut Sven Seidel kann das ein Verwarngeld von 15 bis 35 Euro zur Folge haben.
Auch in anderen Städten des Kyffhäuserkreises können ähnliche Verordnung bestehen.
Autor: khhIn der Stadtverwaltung Sondershausen versucht man der Taubenplage her zu werden. Auch viele Hausbesitzer sind nicht gerade erfreut, dass verwilderte Haustauben immer wieder mit ihrem aggressiven Kot Verschmutzungen hervorrufen. Und jetzt ist auch der schlimmste Teil des Winters vorbei, dass wohl kein Wildtier mehr auf Zufütterung angewiesen ist.
Umso unverständlicher ist, dass es noch Mitmenschen gibt, die gestern gleich im großen Stil zur Taubenfütterung ansetzten. Da blieb es nicht bei einigen Krümeln, sondern gleich ganze Brötchen und halbe Brote werden verfüttert. Da hat nichts mehr mit Tierliebe zu tun.
Es ist nicht nur der rechtlichte Aspekt der gegen die Taubenfütterung steht. In der Seite http://www.sondershausen.de/satzungen/OBVO.pdf ist im Paragraph 13 der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Abwehr von Gefahren... klar geregelt, dass verwilderte Tauben nicht gefüttert werden dürfen. Wobei es hier, so Sven Seidel von der Stadtverwaltung Sondershausen nicht darum geht, dass die Eltern mit kleinen Kindern mal ein Täubchen füttern. Da schauen auch die Ordnungshüter mal großzügig darüber hinweg.
Das Hauptproblem ist die falschverstandene Tierliebe einiger Bürger, die gleich in großem Stile füttern. Das Resultat ist oben zu sehen. Einen Tag nach der Fütterung liegen immer noch Brot und Brötchen rum und locken über kurz oder lang Ratten, Mäuse und andere Schädlinge an. Und dann wird die Tierliebe zum Problem. Gerade zur Ungezieferbekämpfung muss die Stadt erhebliche Finanzmittel aufbringen und auch mancher Hausbesitzer kann ein Lied davon singen.
Gerade zu diesem Zeitpunkt (gestern) bestand nun wirklich nicht mehr die Notwendigkeit Tauben zu füttern. Im Wiederholungsfalle kann es übrigens sogar teuer werden. Laut Sven Seidel kann das ein Verwarngeld von 15 bis 35 Euro zur Folge haben.
Auch in anderen Städten des Kyffhäuserkreises können ähnliche Verordnung bestehen.


