Mo, 09:01 Uhr
23.03.2009
Richter Kropp: Ärger mit der Kleinen
Deutschland gilt als kinderfeindlich. Die Versorgung kleiner Kinder mit Kita-Plätzen, das Kindergeld und die Stellung junger Mütter in Gesellschaft und Beruf gelten als ungenügend. Einen besonderen Fall von Kinderfeindlichkeit hatte jetzt das Amtsgericht Sondershausen zu verhandeln...
Einige Tage vor Ostern 2005 hielt sich die Angeklagte Verena B. (40, Name geändert) mit ihrer einjährigen Tochter in der Wohnung einer Freundin auf. Das Kind saß dabei im Flur des Hauses im Kinderwagen und schrie heftig. Aus Verärgerung schrie ess die Angeklagte mit den Worten: Halt die Klappe! an. Als das Kind weiter weinte, holte die Angeklagte mit dem Arm aus und schlug das Kind so heftig gegen den Kopf, dass dieser ruckartig nach hinten fiel.
Das Kind erlitt nicht unerhebliche Hämatome im Gesicht.
Dies war nicht der einzige Vorfall mit dem Kleinkind. Im Jahr 2005 war es zu einem ähnlichen Vorfall in Sondershausen gekommen, ebenfalls wieder Schläge gegen die Tochter. Vor dem Amtsgericht Sondershausen, bei dem die Staatsanwaltschaft Mühlhausen Anklage erhoben hatte, gab es dann die üblichen Ausreden der Mutter. Sie sei überfordert gewesen und habe dem Alkohol zugesprochen.
Dies half der wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraften Frau nichts. Eine Misshandlung von Schutzbefohlenen wird nach dem Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft. Strafrichter Gerald Fierenz verurteilte die Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von 1 Jahr und 3 Monaten. Die Freiheitsstrafe ist noch einmal zur Bewährung ausgesetzt worden. Verena B. hat unter Aufsicht eines Bewährungshelfers 100 Stunden gemeinnützige Arbeit zu erbringen. Das Urteil ist angesichts des massiven Vorgehens der B. in dieser Höhe ergangen und inzwischen rechtskräftig geworden.
Das Jugendamt des Kyffhäuserkreises hat im Übrigen schnell reagiert und Jennifer sowie ihre Geschwister aus der Wohnung der B. genommen. Die Kinder erleben jetzt bei Pflegefamilien eine glücklichere Kindheit, als ihnen Verena B. wohl bieten konnte.
Autor: nnz/knEinige Tage vor Ostern 2005 hielt sich die Angeklagte Verena B. (40, Name geändert) mit ihrer einjährigen Tochter in der Wohnung einer Freundin auf. Das Kind saß dabei im Flur des Hauses im Kinderwagen und schrie heftig. Aus Verärgerung schrie ess die Angeklagte mit den Worten: Halt die Klappe! an. Als das Kind weiter weinte, holte die Angeklagte mit dem Arm aus und schlug das Kind so heftig gegen den Kopf, dass dieser ruckartig nach hinten fiel.
Das Kind erlitt nicht unerhebliche Hämatome im Gesicht.
Dies war nicht der einzige Vorfall mit dem Kleinkind. Im Jahr 2005 war es zu einem ähnlichen Vorfall in Sondershausen gekommen, ebenfalls wieder Schläge gegen die Tochter. Vor dem Amtsgericht Sondershausen, bei dem die Staatsanwaltschaft Mühlhausen Anklage erhoben hatte, gab es dann die üblichen Ausreden der Mutter. Sie sei überfordert gewesen und habe dem Alkohol zugesprochen.
Dies half der wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraften Frau nichts. Eine Misshandlung von Schutzbefohlenen wird nach dem Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft. Strafrichter Gerald Fierenz verurteilte die Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von 1 Jahr und 3 Monaten. Die Freiheitsstrafe ist noch einmal zur Bewährung ausgesetzt worden. Verena B. hat unter Aufsicht eines Bewährungshelfers 100 Stunden gemeinnützige Arbeit zu erbringen. Das Urteil ist angesichts des massiven Vorgehens der B. in dieser Höhe ergangen und inzwischen rechtskräftig geworden.
Das Jugendamt des Kyffhäuserkreises hat im Übrigen schnell reagiert und Jennifer sowie ihre Geschwister aus der Wohnung der B. genommen. Die Kinder erleben jetzt bei Pflegefamilien eine glücklichere Kindheit, als ihnen Verena B. wohl bieten konnte.
