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Sa, 10:41 Uhr
05.12.2009

Landrat wehrt sich

Das der Landkreis den ländlichen Wegebau behindern würde, lässt Landrat Hengstermann nicht auf sich sitzen...

Zuständige Genehmigungsbehörde für den ländlichen Wegebau im Kreis ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises. Dass die Behörde Wegebau verhindert oder erschwert ist eine unrichtige Behauptung, der ich einige Zahlen entgegenstellen möchte, so Landrat Peter Hengstermann (CDU).

Immerhin wurden 106 ländliche Wege im Zeitraum von 1991 bis 2009 auf einer Streckenlänge von ca. 113 km zum Ausbau genehmigt.
44 Wege entstanden in Bitumenbauweise, 3 Wege in Betonspurbahnbauweise und 59 Wege in Schotterbauweise. Ganz sicher ist es empfehlenswert, wenn sich Antragsteller und Behörde vor Beginn eines Vorhabens intensiv abstimmen und miteinander reden. Damit kann viel Ärger vermieden werden.

Ob die Genehmigung von 113 km ländlicher Wegebau in 19 Jahren (6 km / Jahr) für den ganzen Kyffhäuserkreis wirklich ausreichend sind, lässt sich kaum einschätzen. Allerdings wären andere Zahlen in der Berichterstattung viel interessanter gewesen. Zum Beispiel wären Zahlen interessant gewesen in der Form, wie viele Kilometer beantragter Kilometer wurden abgelehnt und vor allem, aus welchen Gründen wurden sie abgelehnt.
Autor: khh

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