Di, 09:41 Uhr
25.05.2010
Richter Kropp: "Drecksäcke"
Sie sind wohl die schlimmsten Delikte für einen Strafrichter: Taten nach § 184 b StGB, welcher den Erwerb, Besitz und die Verbreitung kinderpornographischer Schriften unter Strafe stellt. Das hält jedoch nicht alle von einer Straftat ab, wie ein Blick in das Amtsgericht Sondershausen zeigt...
Im Regelfall steht hierauf eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren, in selteneren Fällen kann der Strafrichter auf eine Geldstrafe erkennen oder – bei gravierenderen Fällen – eine hohe Freiheitsstrafe festsetzen. Solche Verfahren gab es am Amtsgericht Sondershausen alle Jahre mal, wie Pressesprecher Christian Kropp mitteilte. Jetzt sind es bis zu fünf im Jahr, und dies bei einer hohen Dunkelziffer.
Da sind die Täter die Biedermänner, die sich hinter ihrer bürgerlichen Fassade verstecken und ihr schmieriges Geschäft vom häuslichen Rechner aus betreiben. So wie Maik D. (36, Name geändert), auf dessen Rechner die Kriminalpolizei 56 Bilder, auf seinen DVD’s 897 Bilder und auf weiteren Festplatten 343 Bilddateien fand. Überwiegend waren es kinderpornographische Dateien, teilweise auch sogenannte Tierpornos der übelsten Art.
Die Täter wie der Sondershäuser Maik D. wiegen sich dabei in einer Scheinsicherheit, angeblich kann einem am häuslichen Rechner nichts passieren. Doch über Zufallsfunde und geschickte Recherche gelingt es der Kriminalpolizei immer wieder, solcher Täter habhaft zu werden. Drecksäcke heißen diese Art von Tätern bei Strafjuristen, die sich mit solchen widerwärtigen Akten befassen müssen.
Dabei war der Fall des Maik D. noch einer der unteren Kategorie, der jetzt vorm Amtsgericht Sondershausen mit einer rechtskräftigen Geldstrafe in Höhe von 2.250 Euro abgeschlossen wurde. Den auf den Bildern missbrauchten Kindern kann die Justiz leider nicht helfen, zumal sie überwiegend unbekannt sind.
Der Tatbestand des § 184 b StGB, der Kinderpornographie, gilt kriminologisch als Einstiegsdelikt für den aktiven Kindermissbrauch. Wer zuerst zusieht, will auch später einmal aktiv werden. Deswegen die hohe Strafdrohung für solche Delikte.
Autor: nnz/knIm Regelfall steht hierauf eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren, in selteneren Fällen kann der Strafrichter auf eine Geldstrafe erkennen oder – bei gravierenderen Fällen – eine hohe Freiheitsstrafe festsetzen. Solche Verfahren gab es am Amtsgericht Sondershausen alle Jahre mal, wie Pressesprecher Christian Kropp mitteilte. Jetzt sind es bis zu fünf im Jahr, und dies bei einer hohen Dunkelziffer.
Da sind die Täter die Biedermänner, die sich hinter ihrer bürgerlichen Fassade verstecken und ihr schmieriges Geschäft vom häuslichen Rechner aus betreiben. So wie Maik D. (36, Name geändert), auf dessen Rechner die Kriminalpolizei 56 Bilder, auf seinen DVD’s 897 Bilder und auf weiteren Festplatten 343 Bilddateien fand. Überwiegend waren es kinderpornographische Dateien, teilweise auch sogenannte Tierpornos der übelsten Art.
Die Täter wie der Sondershäuser Maik D. wiegen sich dabei in einer Scheinsicherheit, angeblich kann einem am häuslichen Rechner nichts passieren. Doch über Zufallsfunde und geschickte Recherche gelingt es der Kriminalpolizei immer wieder, solcher Täter habhaft zu werden. Drecksäcke heißen diese Art von Tätern bei Strafjuristen, die sich mit solchen widerwärtigen Akten befassen müssen.
Dabei war der Fall des Maik D. noch einer der unteren Kategorie, der jetzt vorm Amtsgericht Sondershausen mit einer rechtskräftigen Geldstrafe in Höhe von 2.250 Euro abgeschlossen wurde. Den auf den Bildern missbrauchten Kindern kann die Justiz leider nicht helfen, zumal sie überwiegend unbekannt sind.
Der Tatbestand des § 184 b StGB, der Kinderpornographie, gilt kriminologisch als Einstiegsdelikt für den aktiven Kindermissbrauch. Wer zuerst zusieht, will auch später einmal aktiv werden. Deswegen die hohe Strafdrohung für solche Delikte.
