Fr, 15:05 Uhr
09.07.2010
Neues aus Berlin (58)
Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region nimmt das Mitglied des Bundestags, Kersten Steinke (Die Linke) Stellung zum Thema Volksgesetzgebung einführen...
DIE LINKE fordert die Einführung einer dreistufigen Volksgesetzgebung. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, an dem auch Kersten Steinke, Abgeordnete aus Bad Frankenhausen, beteiligt ist.
"Die Bürgerinnen und Bürger wollen Politik aktiv mitbestimmen. Das beweisen die Volksentscheide in Bayern und Berlin", so Steinke. Der zunehmenden Politikverdrossenheit und dem steigenden Einfluss der Lobbygruppen auf die Politik kann so entgegen gesteuert werden. Zurzeit liegen auch dem Petitionsausschuss rund 150 Petitionen von fast 45.000 Bürgerinnen und Bürgern zur Entscheidung vor, die ebenfalls eine Volksgesetzgebung wollen.
Der Gesetzentwurf der LINKEN sieht drei Stufen der Volksgesetzgebung vor: Zunächst können in einer Volksinitiative 100.000 Wahlberechtigte den Bundestag dazu auffordern, sich mit einem bestimmten Thema zu beschäftigen. Dabei dürfen die Grundprinzipien der Verfassung nicht angetastet werden.
Wird die Volksinitiative durch den Bundestag abgelehnt, kann der Bundestag in einem Volksbegehren dazu aufgefordert werden, dem Anliegen der Initiative zu folgen. Dazu müssen eine Millionen Wahlberechtigte das Begehren unterstützen - bei Initiativen, die eine Änderung des Grundgesetzes zum Inhalt haben sind es zwei Millionen.
Kommt der Bundestag dem Volksbegehren nicht nach, findet ein Volksentscheid statt. Der Bundestag ist dann an das Ergebnis des Entscheides gebunden.
"Wichtig ist, dass nicht nur die Bürgerinnen und Bürger einen Volksentscheid herbeiführen können", so Steinke. Der Bundestag kann selber beschließen, einen Volksentscheid durchzuführen. "Das wäre z.B. bei den EU-Verträgen notwendig gewesen", so Steinke.
Wahlkreisbüro Kersten Steinke
Autor: khhDIE LINKE fordert die Einführung einer dreistufigen Volksgesetzgebung. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, an dem auch Kersten Steinke, Abgeordnete aus Bad Frankenhausen, beteiligt ist.
"Die Bürgerinnen und Bürger wollen Politik aktiv mitbestimmen. Das beweisen die Volksentscheide in Bayern und Berlin", so Steinke. Der zunehmenden Politikverdrossenheit und dem steigenden Einfluss der Lobbygruppen auf die Politik kann so entgegen gesteuert werden. Zurzeit liegen auch dem Petitionsausschuss rund 150 Petitionen von fast 45.000 Bürgerinnen und Bürgern zur Entscheidung vor, die ebenfalls eine Volksgesetzgebung wollen.
Der Gesetzentwurf der LINKEN sieht drei Stufen der Volksgesetzgebung vor: Zunächst können in einer Volksinitiative 100.000 Wahlberechtigte den Bundestag dazu auffordern, sich mit einem bestimmten Thema zu beschäftigen. Dabei dürfen die Grundprinzipien der Verfassung nicht angetastet werden.
Wird die Volksinitiative durch den Bundestag abgelehnt, kann der Bundestag in einem Volksbegehren dazu aufgefordert werden, dem Anliegen der Initiative zu folgen. Dazu müssen eine Millionen Wahlberechtigte das Begehren unterstützen - bei Initiativen, die eine Änderung des Grundgesetzes zum Inhalt haben sind es zwei Millionen.
Kommt der Bundestag dem Volksbegehren nicht nach, findet ein Volksentscheid statt. Der Bundestag ist dann an das Ergebnis des Entscheides gebunden.
"Wichtig ist, dass nicht nur die Bürgerinnen und Bürger einen Volksentscheid herbeiführen können", so Steinke. Der Bundestag kann selber beschließen, einen Volksentscheid durchzuführen. "Das wäre z.B. bei den EU-Verträgen notwendig gewesen", so Steinke.
Wahlkreisbüro Kersten Steinke