eic kyf msh nnz uhz tv nt
Fr, 12:51 Uhr
03.12.2010

Weniger landwirtschaftliche Betriebe

Laut einer Untersuchung des statistischen Landesamtes nahm die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in Thüringen im letzten Jahr ab. Die nnz mit den genauen Zahlen.

Nach ersten vorläufigen Ergebnissen der Landwirtschaftszählung 2010 gab es in Thüringen 3 700 landwirtschaftliche Betriebe mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von 786 800 Hektar. Gegenüber der letzten Landwirtschaftszählung im Jahr 1999, in der 3 900 Betriebe mit einer Fläche von 801 300 Hektar festgestellt wurden, bedeutet dies einen Rückgang bei der Betriebszahl um 5 Prozent und bei der landwirtschaftlich genutzten Fläche um knapp 2 Prozent.
Die durchschnittliche Betriebsgröße stieg innerhalb von 11 Jahren geringfügig von 207 auf 214 Hektar.

Wie das Thüringer Landesamt für Statistik weiter mitteilt, bewirtschafteten im Jahr 1999 noch 35 Prozent der Betriebe eine Fläche von unter 10 Hektar. Dieser Anteil lag im Jahr 2010 bei 29 Prozent.
Über eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von 10 bis unter 100 Hektar verfügten zur letzten Landwirtschaftszählung knapp 38 Prozent der Betriebe und in diesem Jahr 41 Prozent.
Der Anteil der Betriebe, die eine Fläche von mehr als 100 Hektar bewirtschaften, stieg innerhalb von 11 Jahren von 28 auf 31 Prozent.

2 800 Betriebe (1999: 2 900 Betriebe) gehörten zur Rechtsform Einzelunternehmen. Im Jahr 2010 wurden 42 Prozent dieser Betriebe im Haupterwerb bewirtschaftet. Vor 11 Jahren lag der Anteil bei 35 Prozent.
Der Anteil der Nebenerwerbsbetriebe an den Einzelunternehmen ging von 65 Prozent im Jahr 1999 auf 58 Prozent im Jahr 2010 zurück.
Mit 300 Personengesellschaften im Jahr 2010 wurden 11 Prozent weniger als zur letzten Landwirtschaftszählung (400 Betriebe) ermittelt.
Sowohl im Jahr 1999 als auch im Jahr 2010 wirtschafteten in Thüringen 600 Betriebe der Rechtsform Juristische Personen.


Endgültige Ergebnisse der Landwirtschaftszählung 2010 werden ab Ende des II. Quartals 2011 veröffentlicht.

Anmerkung:
Durch eine Neufassung des Agrarstatistikgesetzes wurde der Berichtskreis für die Agrarstatistiken neu festgelegt. Danach werden ab 2010 nur noch Betriebe, die über mindestens 5 Hektar (bis 2009: 2 Hektar) landwirtschaftlich genutzte Fläche bzw. Mindesttierbestände oder Mindestanbauflächen von Sonderkulturen verfügen, befragt. Dies führt zu einer Entlastung besonders der kleineren landwirtschaftlichen Betriebe.
Die in dieser Pressemitteilung gegenübergestellten Ergebnisse aus der Landwirtschaftszählung 1999 wurden vergleichbar rückgerechnet.

Hinweis: Die Tabelle mit allen Daten finden Sie im Internet.


Hinweis: Die Grafik mit allen Daten finden Sie im Internet.
Autor: nnz

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr