Mi, 18:39 Uhr
23.03.2011
Jugendhilfeausschuss tagte
Zur Abwechslung tagte der Jugendhilfeausschuss des Kreistages Kyffhäuserkreis im Freizeit - und Jugendzentrum Just in Sondershausen. Mit dabei war kn im öffentlichen Teil...
Die Vorsitzende, Cornelia Kraffzick, dankte ihrer bisherigen Stellvertreterin, Cornelia Naumann, für die geleistete Arbeit. Wegen Aufnahme einer Tätigkeit bei der Kreisverwaltung durfte sie nicht mehr Mitglied des Jugendhilfeausschusses sein. Der Kreistag hatte jüngst Heiko Raschka, den Vorsitzenden des Jugendhilfe und Fördervereins Bad Frankenhausen, einstimmig in den Jugendhilfeausschuss gewählt.
Als Erstes musste ein/e neue Stellvertreter(in) gewählt werden. Es sollte ein Vertreter (in) der Freien Träger sein. Zur Wahl stellten sich Dagmar Reinisch (Diakonieverbund Kyffhäuser), Andreas Gothe (Stadtjugendring Sondershausen, Heiko Raschka und Jürgen Rauschenbach (Starthilfe). Von den neun anwesenden Stimmberechtigten vereinte Raschenbach bereits im ersten Wahlgang die notwendige Stimmenzahl und wurde neuer Stellvertreter.
Auch im Unterausschuss Finanzen, des Jugendhilfeausschusses gab es Änderungen. Jürgen Rauschbach ist dort jetzt Vorsitzender und Dagmar Reinisch rückte für die ausscheidende Cornelia Naumann nach.
Danach ging es um die Richtlinie zur Förderung und Vermittlung von Kindern in Kindertagespflege durch das Jugendamt des Kyffhäuserkreises nach § 23 SGB VIII und des TAG (Tagesbetreuungsausbaugesetz). Neu, so Jugendamtsleiterin Sabine Bräunicke ist im wesentlichen die Frage des Versicherungsschutzes, der jetzt geregelt ist.
5. Versicherungsschutz
5.1 Tagespflegepersonen sind durch das Jugendamt nicht sozialversichert, da Tagespflege eine freiberufliche Tätigkeit darstellt.
5.2 Haftpflichtversicherung. Kinder unter 7 Jahren können entsprechend § 828 BGB für Schäden, die sie anrichten, nicht haftbar gemacht werden. Die Tagespflegeperson muss dementsprechend mit ihrer Privathaftpflichtversicherung klären, inwieweit sächliche Schäden, die dem Tagespflegekind selbst entstehen, als auch Schäden, die das Tagespflegekind gegenüber Dritten anrichtet, abgesichert sind.
5.3 Schäden, die das Tagespflegekind im Haushalt der Tagespflegeperson anrichtet, sind im Allgemeinen ebenfalls nicht versicherbar. Hierfür müssen die Eltern mit ihrer Haftpflichtversicherung abklären, inwieweit die Versicherung für solche
Schäden eintritt.
5.4 Jedes Kind, welches durch das Jugendamt vermittelt wird, ist durch die Unfallkasse Thüringen kraft Gesetzes versichert. Eventuell auftretende Versicherungsunfälle sind in entsprechender Weise durch die Tagespflegeperson zu dokumentieren und dem Jugendamt umgehend schriftlich anzuzeigen.
Wesentliche Diskussionen gab es nicht. Mit der Richtlinie, so Bräunicke will man auf keinen fall den Kindereinrichtungen Konkurrenz machen. Die Richtlinie wurde einstimmig angenommen.
Danach ging es um die Satzung zur Erhebung von Kostenbeiträgen in Kindertagespflege im Kyffhäuserkreis. Hier wurde einstimmig dem Kreistag empfohlen, diese Satzung einzuführen. Die in den Kostenbeitragstabellen festgesetzten Beiträge für Kindertagespflege sind vom Jugendamt Kyffhäuserkreis kalkuliert. Als Grundlage wurden der vom Freistaat Thüringen festgelegte Aufwendungsersatz bei Kindertagespflege und die Durchschnittswerte der Kostenübernahme der Kostenbeiträge bei Kindern in Tageseinrichtungen genutzt (siehe pdf).
Ebenfalls einstimmig beschlossen wurde die Konzeption der Fachberatung für Kindertagesstätten im Kyffhäuserkreis nach § 15 a und § 7 Abs. 4 Thüringer Kindertagesstättengesetz (ThürKitaG).
Hintergraund dazu:
Mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII, insbesondere § 79 Abs. 1 ist festgelegt, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung haben.
In § 79 Abs 2 SGB VIII wird deutlich, dass der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine Gewährleistungspflicht hinsichtlich der Sicherstellung eines rechtzeitigen und ausreichenden, erforderlichen Angebotes unter der Beachtung der verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung, auch im Bereich der Kindertagesstätten, hat.
Mit der Novellierung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes (ThürKitaG), die zum 01.08.2010 in Kraft getreten ist, wurde die Fachberatung im Kyffhäuserkreis nach § 15 a ThürKitaG personell ausgebaut und deren Aufgabenbereiche im Landkreis erweitert. Handlungsgrundlage der Fachberatung für Kindertagesstätten im Kyffhäuserkreis ist die vorliegende
Konzeption. In der Konzeption werden Aussagen zu Grundlagen der pädagogischen Arbeit, z.B. Gesetzlichkeiten, Zielgruppen, Netzwerke, Evaluation, getroffen.
Ein wichtiger Schwerpunkt ist der Leistungs- und Themenkatalog, welcher für die verschiedenen Zielgruppen erarbeitet wurde. Der Leistungs- und Themenkatalog verdeutlicht, wie die erweiterten Aufgabenbereiche nach § 15 a ThürKitaG durch die Fachberatung für Kindertagesstätten des Jugendamtes umgesetzt werden.
Auf Grund der Beteiligungspflicht des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gegenüber den Trägern von Kindertagesstätten soll innerhalb der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII ein Arbeitskreis für Kindertageseinrichtungen gebildet werden.
Autor: khhDie Vorsitzende, Cornelia Kraffzick, dankte ihrer bisherigen Stellvertreterin, Cornelia Naumann, für die geleistete Arbeit. Wegen Aufnahme einer Tätigkeit bei der Kreisverwaltung durfte sie nicht mehr Mitglied des Jugendhilfeausschusses sein. Der Kreistag hatte jüngst Heiko Raschka, den Vorsitzenden des Jugendhilfe und Fördervereins Bad Frankenhausen, einstimmig in den Jugendhilfeausschuss gewählt.
Als Erstes musste ein/e neue Stellvertreter(in) gewählt werden. Es sollte ein Vertreter (in) der Freien Träger sein. Zur Wahl stellten sich Dagmar Reinisch (Diakonieverbund Kyffhäuser), Andreas Gothe (Stadtjugendring Sondershausen, Heiko Raschka und Jürgen Rauschenbach (Starthilfe). Von den neun anwesenden Stimmberechtigten vereinte Raschenbach bereits im ersten Wahlgang die notwendige Stimmenzahl und wurde neuer Stellvertreter.
Auch im Unterausschuss Finanzen, des Jugendhilfeausschusses gab es Änderungen. Jürgen Rauschbach ist dort jetzt Vorsitzender und Dagmar Reinisch rückte für die ausscheidende Cornelia Naumann nach.
Danach ging es um die Richtlinie zur Förderung und Vermittlung von Kindern in Kindertagespflege durch das Jugendamt des Kyffhäuserkreises nach § 23 SGB VIII und des TAG (Tagesbetreuungsausbaugesetz). Neu, so Jugendamtsleiterin Sabine Bräunicke ist im wesentlichen die Frage des Versicherungsschutzes, der jetzt geregelt ist.
5. Versicherungsschutz
5.1 Tagespflegepersonen sind durch das Jugendamt nicht sozialversichert, da Tagespflege eine freiberufliche Tätigkeit darstellt.
5.2 Haftpflichtversicherung. Kinder unter 7 Jahren können entsprechend § 828 BGB für Schäden, die sie anrichten, nicht haftbar gemacht werden. Die Tagespflegeperson muss dementsprechend mit ihrer Privathaftpflichtversicherung klären, inwieweit sächliche Schäden, die dem Tagespflegekind selbst entstehen, als auch Schäden, die das Tagespflegekind gegenüber Dritten anrichtet, abgesichert sind.
5.3 Schäden, die das Tagespflegekind im Haushalt der Tagespflegeperson anrichtet, sind im Allgemeinen ebenfalls nicht versicherbar. Hierfür müssen die Eltern mit ihrer Haftpflichtversicherung abklären, inwieweit die Versicherung für solche
Schäden eintritt.
5.4 Jedes Kind, welches durch das Jugendamt vermittelt wird, ist durch die Unfallkasse Thüringen kraft Gesetzes versichert. Eventuell auftretende Versicherungsunfälle sind in entsprechender Weise durch die Tagespflegeperson zu dokumentieren und dem Jugendamt umgehend schriftlich anzuzeigen.
Wesentliche Diskussionen gab es nicht. Mit der Richtlinie, so Bräunicke will man auf keinen fall den Kindereinrichtungen Konkurrenz machen. Die Richtlinie wurde einstimmig angenommen.
Danach ging es um die Satzung zur Erhebung von Kostenbeiträgen in Kindertagespflege im Kyffhäuserkreis. Hier wurde einstimmig dem Kreistag empfohlen, diese Satzung einzuführen. Die in den Kostenbeitragstabellen festgesetzten Beiträge für Kindertagespflege sind vom Jugendamt Kyffhäuserkreis kalkuliert. Als Grundlage wurden der vom Freistaat Thüringen festgelegte Aufwendungsersatz bei Kindertagespflege und die Durchschnittswerte der Kostenübernahme der Kostenbeiträge bei Kindern in Tageseinrichtungen genutzt (siehe pdf).
Ebenfalls einstimmig beschlossen wurde die Konzeption der Fachberatung für Kindertagesstätten im Kyffhäuserkreis nach § 15 a und § 7 Abs. 4 Thüringer Kindertagesstättengesetz (ThürKitaG).
Hintergraund dazu:
Mit dem Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII, insbesondere § 79 Abs. 1 ist festgelegt, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung haben.
In § 79 Abs 2 SGB VIII wird deutlich, dass der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine Gewährleistungspflicht hinsichtlich der Sicherstellung eines rechtzeitigen und ausreichenden, erforderlichen Angebotes unter der Beachtung der verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung, auch im Bereich der Kindertagesstätten, hat.
Mit der Novellierung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes (ThürKitaG), die zum 01.08.2010 in Kraft getreten ist, wurde die Fachberatung im Kyffhäuserkreis nach § 15 a ThürKitaG personell ausgebaut und deren Aufgabenbereiche im Landkreis erweitert. Handlungsgrundlage der Fachberatung für Kindertagesstätten im Kyffhäuserkreis ist die vorliegende
Konzeption. In der Konzeption werden Aussagen zu Grundlagen der pädagogischen Arbeit, z.B. Gesetzlichkeiten, Zielgruppen, Netzwerke, Evaluation, getroffen.
Ein wichtiger Schwerpunkt ist der Leistungs- und Themenkatalog, welcher für die verschiedenen Zielgruppen erarbeitet wurde. Der Leistungs- und Themenkatalog verdeutlicht, wie die erweiterten Aufgabenbereiche nach § 15 a ThürKitaG durch die Fachberatung für Kindertagesstätten des Jugendamtes umgesetzt werden.
Auf Grund der Beteiligungspflicht des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gegenüber den Trägern von Kindertagesstätten soll innerhalb der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII ein Arbeitskreis für Kindertageseinrichtungen gebildet werden.