Do, 15:04 Uhr
07.07.2011
Mehr Hilfe für Gründer und Handwerker
Gerade Kleinstbetriebe und Existenzgründer haben Probleme, Darlehen in der Größenordnung bis 10.000 Euro zu bekommen. Diese Lücke wird mit einem Mikrodarlehen geschlossen. Voraussetzung war eine Bürgschaft des Landes, die durch die Thüringer Aufbaubank Ende vergangenen Jahres übernommen wurde.
Mit der Kooperationsvereinbarung zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern und der Mikrofinanzagentur Thüringen gehen beide Partner indes einen Schritt weiter und schaffen einen Rahmen, in dem Betriebe und Existenzgründer noch einfacher und schneller die benötigten Mikrokredite erhalten können und begleitend beraten werden.
Thomas Malcherek, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern, nennt einige Erwartungen, die das Handwerk an die Mikrodarlehen hat: Keine vielversprechende Existenzgründung sollte an einer fehlenden Finanzierung scheitern. Und gerade Kleinstbetriebe können schon mit geringem finanziellem Aufwand Technologiesprünge schaffen oder Aufträge vorfinanzieren, die letztlich den Betrieb wachsen lassen, für Neueinstellungen und Ausbildung führen. Hier hatten wir bislang eine Finanzierungslücke, die die Mikrofinanzagentur jetzt schließt.
Die Handwerkskammern haben daher ein großes Interesse am Erfolg dieses Programms und werden ihre Beratungsangebote in diese Richtung weiter forcieren. Andreas Emmerich, Geschäftsführer der Markus- Gemeinschaft, die Projektträger der Mikrofinanzagentur ist, erwartet spürbare Effekte in Handwerkskreisen durch diese Vereinbarung: Kleine Handwerksunternehmen sind ein wichtiger Bestandteil unserer regionalen Wirtschaft. Diese Betriebe schaffen eine Einkommensgrundlage für Inhaber und Angestellte und
bilden zudem häufig aus. Durch die Bereitstellung von kleinen Krediten können wir Finanzierungslücken schließen.
Gemeinsames Ziel der Mikrofinanzagentur und der Thüringer Handwerkskammern ist der Erhalt und Stärkung der Leistungskraft der Handwerksbetriebe in Thüringen durch Verbesserung der Finanzierungsbedingungen. Konkret bedeutet dies: Die Handwerkskammern beraten Existenzgründer und bestehende Betriebe zum Mikrokredit und führen Betriebs-Checks im Rahmen der Betriebsberatung durch.
Darüber hinaus unterstützen sie die Betriebe bei der Erarbeitung notwendiger Unterlagen wie zum Beispiel Business-Pläne.
Die Mikrofinanzagentur intensiviert ihre Zusammenarbeit mit den Thüringer Handwerkskammern insbesondere bei der Entwicklung handwerksspezifischer Methoden der Kreditvergabe wie beispielsweise die Anforderungen an die notwendigen Unterlagen sowie die Bereitstellung von Sicherheiten. Die Qualität des Beratungsprozesses soll durch eine gemeinsame Betreuung der Kreditnehmer weiter verbessert werden.
Autor: nnzMit der Kooperationsvereinbarung zwischen der Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern und der Mikrofinanzagentur Thüringen gehen beide Partner indes einen Schritt weiter und schaffen einen Rahmen, in dem Betriebe und Existenzgründer noch einfacher und schneller die benötigten Mikrokredite erhalten können und begleitend beraten werden.
Thomas Malcherek, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern, nennt einige Erwartungen, die das Handwerk an die Mikrodarlehen hat: Keine vielversprechende Existenzgründung sollte an einer fehlenden Finanzierung scheitern. Und gerade Kleinstbetriebe können schon mit geringem finanziellem Aufwand Technologiesprünge schaffen oder Aufträge vorfinanzieren, die letztlich den Betrieb wachsen lassen, für Neueinstellungen und Ausbildung führen. Hier hatten wir bislang eine Finanzierungslücke, die die Mikrofinanzagentur jetzt schließt.
Die Handwerkskammern haben daher ein großes Interesse am Erfolg dieses Programms und werden ihre Beratungsangebote in diese Richtung weiter forcieren. Andreas Emmerich, Geschäftsführer der Markus- Gemeinschaft, die Projektträger der Mikrofinanzagentur ist, erwartet spürbare Effekte in Handwerkskreisen durch diese Vereinbarung: Kleine Handwerksunternehmen sind ein wichtiger Bestandteil unserer regionalen Wirtschaft. Diese Betriebe schaffen eine Einkommensgrundlage für Inhaber und Angestellte und
bilden zudem häufig aus. Durch die Bereitstellung von kleinen Krediten können wir Finanzierungslücken schließen.
Gemeinsames Ziel der Mikrofinanzagentur und der Thüringer Handwerkskammern ist der Erhalt und Stärkung der Leistungskraft der Handwerksbetriebe in Thüringen durch Verbesserung der Finanzierungsbedingungen. Konkret bedeutet dies: Die Handwerkskammern beraten Existenzgründer und bestehende Betriebe zum Mikrokredit und führen Betriebs-Checks im Rahmen der Betriebsberatung durch.
Darüber hinaus unterstützen sie die Betriebe bei der Erarbeitung notwendiger Unterlagen wie zum Beispiel Business-Pläne.
Die Mikrofinanzagentur intensiviert ihre Zusammenarbeit mit den Thüringer Handwerkskammern insbesondere bei der Entwicklung handwerksspezifischer Methoden der Kreditvergabe wie beispielsweise die Anforderungen an die notwendigen Unterlagen sowie die Bereitstellung von Sicherheiten. Die Qualität des Beratungsprozesses soll durch eine gemeinsame Betreuung der Kreditnehmer weiter verbessert werden.