Mi, 18:35 Uhr
18.01.2017
Meldungen aus dem Landratsamt
Weg frei für befristete Einstellungen
Der Kreisausschuss beschäftigte sich heute mit zwei Fällen der befristeten Einstellung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in die Verwaltung des Landratsamtes...
Antrag auf Zustimmung des Kreisausschusses - Ausnahme Einstellstopp - entsprechend des Kreistagsbeschlusses, Nr. 2012/5/029 vom 20.06.2012
- Sachbearbeiter/in zur Elternzeitvertretung im Bürgerbüro Sondershausen/Artern
Der Kreisausschuss stimmte der befristeten Einstellung zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach erfolgtem Stellenbesetzungsverfahren einstimmig zu:
Sachbearbeiter/in zur Elternzeitvertretung im Bürgerbüro Sondershausen/Artern befristet mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Arbeitsstunden und der Entgeltgruppe EG 6.
Der Arbeitsort ist der Kyffhäuserkreis.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Die Mitarbeiterin dieser Stelle Sachbearbeiter/in im Bürgerbüro ist in Elternzeit. Die Stelle ist daher unbesetzt, aber im Stellenplan vorhanden. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im HH 2017/2018 veranschlagt. Eine hausinterne Ausschreibung führte nicht zur Besetzung, da es keine geeignete Bewerbung gab.
Eine Umorganisation und Aufgabenumverteilung, wodurch eine mögliche Kompensation dieser Stelle erreicht wird, wurde durch das Zentralamt/Bürgerbüro geprüft. Im Ergebnis dieser Prüfungen wurde festgestellt, dass es die Personalsituation erfordert, die Stelle befristet zur Elternzeitvertretung zu besetzen.
Es ist beabsichtigt die Stelle öffentlich auszuschreiben und die Bewerberin oder den Bewerber nach erfolgten Stellenbesetzungsverfahren befristet zur Elternzeitvertretung zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzustellen.
Antrag auf Zustimmung des Kreisausschusses - Ausnahme Einstellstopp - entsprechend des Kreistagsbeschlusses, Nr. 2012/5/029 vom 20.06.2012
- Sachbearbeiter/in zur Elternzeitvertretung Vollstreckung
Der Kreisausschuss stimmte der befristeten Einstellung zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach erfolgtem Stellenbesetzungsverfahren einstimmig zu:
Sachbearbeiter/in Vollstreckung zur Elternzeitvertretung befristet mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Arbeitsstunden und der Entgeltgruppe EG 6. Der Arbeitsort ist der Kyffhäuserkreis.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Die Mitarbeiterin dieser Stelle Sachbearbeiter/in im Bürgerbüro ist in Elternzeit. Die Stelle ist daher unbesetzt, aber im Stellenplan vorhanden. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im HH 2017/2018 veranschlagt. Eine hausinterne Ausschreibung führte nicht zur Besetzung, da es keine geeignete Bewerbung gab.
Eine Umorganisation und Aufgabenumverteilung, wodurch eine mögliche Kompensation dieser Stelle erreicht wird, wurde durch das Zentralamt und die Kreiskämmerei geprüft. Im Ergebnis dieser Prüfungen wurde festgestellt, dass es die Personalsituation erfordert, die Stelle befristet zur Elternzeitvertretung zu besetzen.
Es ist beabsichtigt die Stelle öffentlich auszuschreiben und die Bewerberin oder den Bewerber nach erfolgten Stellenbesetzungsverfahren befristet zur Elternzeitvertretung zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzustellen.
Diskussionen dazu gab es nicht.
Autor: khhAntrag auf Zustimmung des Kreisausschusses - Ausnahme Einstellstopp - entsprechend des Kreistagsbeschlusses, Nr. 2012/5/029 vom 20.06.2012
- Sachbearbeiter/in zur Elternzeitvertretung im Bürgerbüro Sondershausen/Artern
Der Kreisausschuss stimmte der befristeten Einstellung zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach erfolgtem Stellenbesetzungsverfahren einstimmig zu:
Sachbearbeiter/in zur Elternzeitvertretung im Bürgerbüro Sondershausen/Artern befristet mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Arbeitsstunden und der Entgeltgruppe EG 6.
Der Arbeitsort ist der Kyffhäuserkreis.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Die Mitarbeiterin dieser Stelle Sachbearbeiter/in im Bürgerbüro ist in Elternzeit. Die Stelle ist daher unbesetzt, aber im Stellenplan vorhanden. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im HH 2017/2018 veranschlagt. Eine hausinterne Ausschreibung führte nicht zur Besetzung, da es keine geeignete Bewerbung gab.
Eine Umorganisation und Aufgabenumverteilung, wodurch eine mögliche Kompensation dieser Stelle erreicht wird, wurde durch das Zentralamt/Bürgerbüro geprüft. Im Ergebnis dieser Prüfungen wurde festgestellt, dass es die Personalsituation erfordert, die Stelle befristet zur Elternzeitvertretung zu besetzen.
Es ist beabsichtigt die Stelle öffentlich auszuschreiben und die Bewerberin oder den Bewerber nach erfolgten Stellenbesetzungsverfahren befristet zur Elternzeitvertretung zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzustellen.
Antrag auf Zustimmung des Kreisausschusses - Ausnahme Einstellstopp - entsprechend des Kreistagsbeschlusses, Nr. 2012/5/029 vom 20.06.2012
- Sachbearbeiter/in zur Elternzeitvertretung Vollstreckung
Der Kreisausschuss stimmte der befristeten Einstellung zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach erfolgtem Stellenbesetzungsverfahren einstimmig zu:
Sachbearbeiter/in Vollstreckung zur Elternzeitvertretung befristet mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Arbeitsstunden und der Entgeltgruppe EG 6. Der Arbeitsort ist der Kyffhäuserkreis.
Aus der Begründung von Landrätin Antje Hochwind (SPD)
Die Mitarbeiterin dieser Stelle Sachbearbeiter/in im Bürgerbüro ist in Elternzeit. Die Stelle ist daher unbesetzt, aber im Stellenplan vorhanden. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im HH 2017/2018 veranschlagt. Eine hausinterne Ausschreibung führte nicht zur Besetzung, da es keine geeignete Bewerbung gab.
Eine Umorganisation und Aufgabenumverteilung, wodurch eine mögliche Kompensation dieser Stelle erreicht wird, wurde durch das Zentralamt und die Kreiskämmerei geprüft. Im Ergebnis dieser Prüfungen wurde festgestellt, dass es die Personalsituation erfordert, die Stelle befristet zur Elternzeitvertretung zu besetzen.
Es ist beabsichtigt die Stelle öffentlich auszuschreiben und die Bewerberin oder den Bewerber nach erfolgten Stellenbesetzungsverfahren befristet zur Elternzeitvertretung zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzustellen.
Diskussionen dazu gab es nicht.
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